Tiefgaragenhöhe in Bayern Urgelände

Hallo,
kann mir jemand sagen wo ich Vorschriften zm Errichten eine Tiefgarage in Bayern finde.
Ich kann ja eine Tiefgarage errichten da brauche ich keinen Grenzabstand zu halten.
Die Frage ist ab welcher Höhe eine Tiefgarage keine Tiefgarage mehr ist. Höhe über Urgelände?
Hierzu finde ich keinerlei Hinweise in der bay. Bauordnung.
Danke für eure Hilfe

GaStellV, Bayern:

1Oberirdische Garagen sind Garagen, deren Fußboden im Mittel nicht mehr als 1,50 m unter oder mindestens an einer Seite in Höhe oder über der Geländeoberfläche liegt.2Unterirdische Garagen sind Garagen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen.

Quelle:

Danke für den Link wenn ich es auch nicht Hundertprozent verstehe.
Wenn die Tiefgaragendecke also über dem Gelände liegt ist es keine Tiefgarage mehr sondern im Grunde Oberirdisch?

Was gibt’s daran nicht zu verstehen ?

Du sprichst von Decke, die Vorschrift spricht von Fußboden.

Wenn Du die Garage ganz eingräbst, also Decke bündig mit Erdboden, dann ist sie in jedem Fall nicht „oberirdisch“. Mir leuchtet das sehr ein.

Und wenn sie teilweise rausguckt, dann kommt es auf den Fußboden der Garage an. Wie tief der unter Geländehöhe liegt. Ist es tiefer als 1,50 m ,dann ist es eine Tiefgarage, ist es weniger als 1,50 m, dann ist es eine oberirdische Garage.

MfG
duck313

ähm - ich glaube, das hast du falsch verstanden. in der landesbauordnung (http://www.garagen-riese.de/tl_files/dokumente/baurecht/lboBayern.pdf) finde ich im art.7:
" Garagen einschließlich deren Nebenräume,überdachte Tiefgaragenzufahrten und Aufzüge zuTiefgaragen mit einer Gesamtnutzfläche bis zu 50 m² sowie Nebengebäude ohne Feuerstätte mit einerNutzfläche bis zu 20 m² brauchen zur Grundstücksgrenze keine Abstandsflächen einzuhalten, wenn… "
von tiefgaragen steht da nichts.
und
Grenzbebauung und Baugenehmigung für Garagen in Bayern
sagt auch nichts dazu. ebenso
Baurechtliche Abstandsflächen

wo hast du deine sonderregelung für tiefgaragen her?

@duck313
Ich glaube das mit dem Fußboden kann so nicht stimmen. Wenn ich davon ausgehe das eine Tiefgarage z.B. 2,60 m hoch ist und bspw. 2,0 m unter Null eingegraben wird, so dürfte Sie dann
60 cm über dem Gelände stehen. Dann wäre Sie meiner Meinung nach oberirdisch und müßte
entsprechend wieder den Grenzabstand von 3,0 m einhalten. (oberirdische Bauten)
Sonst wäre sie ja, bspw. wenn sie noch mit Dichbahn und Erde versehen ist, ca. 80cm über dem Gelände (z.B. vom Nachbarn).
Dann kann m .M. nach so nicht stimmen.
Was meint Ihr?

Hallo!

Du darf die baurechtlichen Begriffe Tiefgarage/oberirdische Garage nicht mit den Vorschriften zu Grenzabständen vermischen.
Eins hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn Du ohne Beachtung der Grenzabstände eine TG errichten willst, dann muss die ganz im Erdboden verschwinden. Bündig mit der Umgebung.

Und generell gibt es ja speziell für Garagen Erleichterungen um die bei bestimmter Grenzlänge und Höhe direkt auf die Grenze setzen zu dürfen.
Oberirdisch meine ich hier.

mfg
duck313

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@Duck313
genau das meine ich.. in der Regel darf ich ja mit Tiefgaragen bis an die Grundstücksgrenze gehen..
meiner Meinung nach aber nur wenn Sie nicht über Null-Gelände ist.
Sobald sie nach oben geht sind die Grenzabstädne einzuhalten.
das ist meine Meinung .