Hallo,
ich habe zwei Tiefgaragenstellplätze angemietet in einer Kleinen Wohngemeinschaft. Dort stehen meine zwei Autos und mein Motorrad habe ich ebenfalls in der Tiefgarage auf der Freifläche an der Wand abgestellt (gegenüber der anderen Garagenparkplätze). Ich wurde aufgefordert mein Motorrad umgehend zu entfernen da es sonst kostenpflichtig entfernt werden würde (laut eines Eigentümers der sich dadurch behindert gefühlt hat und öfters rangieren musste). Angeblich wurde bei einer Eigentümerversammlung beschlossen dass drei Motorradparkplätze, die ebenfalls an der Selben Mauer entlang stehen, genehmigt worden sind.
Ich habe zu meinem Mietvertrag ein Blatt über die Tiefgaragennutzung bekommen, da aber nur Brandschutz usw. erläutert wird…
Jetzt meine Fragen:
Darf ich mein Motorrad weiterhin dort abstellen oder muss ich es entfernen?
Darf mein Motorrad kostenpflichtig abgeschleppt werden?
Wo ist die Freiflächennutung in der Tiefgarage geregelt?
Muss nicht jeder Tiefgaragennutzer über evtl. vereinbahrungen oder Regelungen informiert werden?
Was kann ich tun und ab wann mache ich mich eigentlich Stafbar?
Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten,
MfG