Tiefgaragenplatz wegnehmen ? bzw tauschen

Eine Vermieterin gibt einem Mieter einen Tiefgaragenplatz, der Bestandteil des Mietvertrages ist. Nun hat der Sohn der VM sich ein 3. Fahrzeug gekauft, den er auch in der Tiefgarage parken möchte. Er hat einen bis dahin vermüllten Standplatz leer geäumt, aber der gefällt ihm nicht. Nun will er einen besser befahrbaren Stellplatz einer Mieterin wegnehmen, und veranlasst seine Mutter , die Vermieterin, ihr den Stellplatz zu kündigen und einen anderen zu zuweisen. Diesen möchte die Mieterin aber nicht, da ihr der Stellplatz bei Mietvertragsabschluss mündlich zugewiesen wurde, und sie nutzt diesen auch seit 6 Jahren. Ihr gefällt ihr Stellplatz gut und möchte diesen auch behalten. Geht das ?

Hallo.

Meiner Meinung nach besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz, wenn ein solcher nicht ausdrücklich im Mietvertrag genannt worden ist. Es gibt eine amtsgerichtliche Entscheidung hierzu, wonach die Erlaubnis des Vermieters, im Hof zu parken, nicht zur Folge hat, dass der Mieter Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz hat oder aber dem Vermieter untersagt wäre, dem Mieter einen bestimmten Platz zuzuweisen.
AG Miesbach, Urteil vom 27. Januar 1977, Az: C 1058/76 Quelle: WuM 1979, 213-213.

Es kann sich natürlich etwas anderes ergeben, wenn der Mieter für den Parkplatz Miete entrichtet und sich eine jahrelange Übung herausgebildet hat. Aber das dürfte auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.