Tiefgaragenplatz

Bei meinem Einzug wurde mir versprochen, dass ich nach Rückgabe des Parkplatzes des Hausmeisterehepaares aus Altergründen einen Stellplatz bekommen würde.
Jetzt ist ein Stellplatz frei geworden, der Vermieter weigert sich aber, ihn an mich zu vermieten, obwohl mehrere Plätze bereits aus auswärtige Mieter abgegeben wurden, weil viele Ältere ohne Auto im Haus wohnen. Ich bin zu 80 % behindert und finde sowohl tagsüber als auch abends nirgendwo einen Parkplatz. Gibt es irgendeine Bestimmung, dass vorrangig Rücksicht auf Behinderte genommen werden muss?

Danke für Eure Hilfe!

nein.

Uebergabeprotokoll oder Mietvertrag mit „sonstige Absprachen“ vorzeigen

Ist das denn der freigewordene Hausmeisterstellplatz ?

denn nur der ist ja „versprochen“ worden. Nicht irgendein anderer, der zufällig mal frei würde.

MfG
duck313

Hallo!

Warum weigert sich der Vermieter denn ?
ist man sich über den Mietpreis nicht einig ? Klar muss man da etwas bieten.

Ich kann sonst keinen rechten Grund erkennen, warum man einem Bestandsmieter keinen freien Stellplatz anbieten sollte.

Wenn man im Schwerbehindertenausweis die Eintragung „aG“ stehen hat, kann man auch eine Parkerleichterung für Behindertenparkplätze beantragen (Stadt/Gemeinde). Da darf man aber nicht tagelang stehen (nur 24 h)

Einen persönlichen Behindertenparkplatz in Wohnungsnähe gibt’s auch, aber da muss man außer dem formalen „aG“ auch nachweisen, das man zu angemessenen Bedingungen in der Nähe keinen Stellplatz/Garage beschaffen kann.

Probieren kann man es ja, mehr als ablehnen kann man nicht.

„aG“ = außergewöhnlich gehbehindert. Die Einstufung im Ausweis "Grad der Behinderung 80 " allein reicht dazu nicht aus.

MfG
duck313