Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig (paßt vielleicht auch ins Brett „MORAL & ETHIK“).
Gestern (1. Mai) mußte ich miterleben, wie auf einer 4-spurigen Bundesstraße ein Hund (Golden Retriever) von einem Fahrzeug angefahren wurde.
Das Tier kam unvermittelt vom Mittelstreifen auf einen vor mir fahrenden PKW zugerannt. Der Fahrer dieses PKW legte eine Vollbremsung hin (er hatte in diesen Moment ca. 120 km/h drauf), trotzdem erwischte er den Hund mit dem linken Kotflügel.
Ich habe im Geist schon die Fetzen fliegen sehen, aber der Hund rappelte sich sichtlich panisch und irritiert auf und lief mir auf drei Beinen humpelnd entgegen und verschwand nach meiner Vollbremsung im angrenzenden Wald.
Hinter mir hielten noch vier weitere PKW an, fuhren aber nach kurzer Besichtigung weiter.
Ich hielt auf dem Standstreifen und suchte noch ungefähr eine viertel Stunde nach dem verletzten Tier.
Der unmittelbare Unfallbeteiligte und die anderen vier PKW-Fahrer fuhren aber weiter, als wäre nichts passiert.
Mit meinem Handy rief ich nach erfolgloser Suche die örtliche Polizeistelle an, die mir schnippisch (wirklich unpassend in dieser Situation und arrogant) antwortete:
„Sollen wir jetzt eine Hundertschaft losschicken oder was erwarten Sie?“
Ich bat darum, wenigstens den zuständigen Förster zu informieren, worauf ich die Antowrt bekam: „Das können wir machen, aber der wird nicht gezielt nach dem Tier suchen, wenn er ihn zufäälig findet, ist es gut, wenn nicht, auch!“
Jetzt meine Frage …
Ist der PKW-Fahrer, der den Hund angefahren hat, nicht verpflichtet, wenigstens anzuhalten und zu schauen, was passiert ist und sich ggfs. mit Zeugen zu unterhalten und die Polizei zu verständigen?
Bei einem Wildunfall ist man ja auch verpflichtet, den Vorfall zu melden.
Da wird immer das Nicht-Wegschauen von unseren moralin-sauren Provinz-Politikern gefordert und dann erhalte ich eine solch unverschämte Antwort von der Polzei.
gruss moritzbock