Tier angefahren

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig (paßt vielleicht auch ins Brett „MORAL & ETHIK“).

Gestern (1. Mai) mußte ich miterleben, wie auf einer 4-spurigen Bundesstraße ein Hund (Golden Retriever) von einem Fahrzeug angefahren wurde.

Das Tier kam unvermittelt vom Mittelstreifen auf einen vor mir fahrenden PKW zugerannt. Der Fahrer dieses PKW legte eine Vollbremsung hin (er hatte in diesen Moment ca. 120 km/h drauf), trotzdem erwischte er den Hund mit dem linken Kotflügel.

Ich habe im Geist schon die Fetzen fliegen sehen, aber der Hund rappelte sich sichtlich panisch und irritiert auf und lief mir auf drei Beinen humpelnd entgegen und verschwand nach meiner Vollbremsung im angrenzenden Wald.

Hinter mir hielten noch vier weitere PKW an, fuhren aber nach kurzer Besichtigung weiter.

Ich hielt auf dem Standstreifen und suchte noch ungefähr eine viertel Stunde nach dem verletzten Tier.

Der unmittelbare Unfallbeteiligte und die anderen vier PKW-Fahrer fuhren aber weiter, als wäre nichts passiert.

Mit meinem Handy rief ich nach erfolgloser Suche die örtliche Polizeistelle an, die mir schnippisch (wirklich unpassend in dieser Situation und arrogant) antwortete:
„Sollen wir jetzt eine Hundertschaft losschicken oder was erwarten Sie?“

Ich bat darum, wenigstens den zuständigen Förster zu informieren, worauf ich die Antowrt bekam: „Das können wir machen, aber der wird nicht gezielt nach dem Tier suchen, wenn er ihn zufäälig findet, ist es gut, wenn nicht, auch!“

Jetzt meine Frage …

Ist der PKW-Fahrer, der den Hund angefahren hat, nicht verpflichtet, wenigstens anzuhalten und zu schauen, was passiert ist und sich ggfs. mit Zeugen zu unterhalten und die Polizei zu verständigen?

Bei einem Wildunfall ist man ja auch verpflichtet, den Vorfall zu melden.

Da wird immer das Nicht-Wegschauen von unseren moralin-sauren Provinz-Politikern gefordert und dann erhalte ich eine solch unverschämte Antwort von der Polzei.

gruss moritzbock

Hallo,
bin heute etwas in Druck, darum nur kurz:

Jetzt meine Frage …

Ist der PKW-Fahrer, der den Hund angefahren hat, nicht
verpflichtet, wenigstens anzuhalten und zu schauen, was
passiert ist und sich ggfs. mit Zeugen zu unterhalten und die
Polizei zu verständigen?

Genau das ist er. Dadurch, dass er einfach weitergefahren ist, hat er eine Verkehrsunfallflucht begangen und würde, wenn er denn erwischt würde, erst mal seinen FS eine Zeitlang los sein.

Da wird immer das Nicht-Wegschauen von unseren moralin-sauren
Provinz-Politikern gefordert und dann erhalte ich eine solch
unverschämte Antwort von der Polzei.

Ich bin kein Freund davon, aber hier rate ich doch zur Dienst- und Sachaufsichstbeschwerde, da ich das Verhalten des Polizisten unmöglich und auch sachlich für nicht geboten halte.

gruss moritzbock

Gruß
HaWeThie

Ist doch nicht Dein ernst oder?

Genau das ist er. Dadurch, dass er einfach weitergefahren ist,
hat er eine Verkehrsunfallflucht begangen und würde, wenn er
denn erwischt würde, erst mal seinen FS eine Zeitlang los
sein.

Prinzipiell richtig.
Allerdings ist liegt der Sinn des § 142 StGB darin, jedem Unfallbeteiligtem zu ermöglichen die Rechtslage wenn nötig gerichtlich klären zu lassen und so als evtl. Geschädigter zu seinem Recht zu kommen.
Bei einem Unfall wie diesem ist die Rechtslage eindeutig.
Der Tierhalter müsste haften.
Natürlich wäre trotzdem eine Veruteilung nach 142 möglich - wenn Du solch ein Urteil findest, wäre ich interessiert -, aber ich bin sicher, dass der Fahrer nicht den FS abgeben müsste.

Da wird immer das Nicht-Wegschauen von unseren moralin-sauren
Provinz-Politikern gefordert und dann erhalte ich eine solch
unverschämte Antwort von der Polzei.

Ob die Anwort unverschämt war liegt im Auge das Betrachers.
Für einen extremen Tierfreund möglicher Weise, sachlich betrachtet, hat der Beamte einfach nur Recht.
Und das Nicht-Wegschauen dürfte wohl eher Sachverhalte eines etwas anderen Inhalts betreffen, als einen Hund der einen Unfall verursacht hat, der für die menschlichen beteiligten leicht schlimmere Folgen gehabt haben könnte.

Ich bin kein Freund davon, aber hier rate ich doch zur Dienst-
und Sachaufsichstbeschwerde, da ich das Verhalten des
Polizisten unmöglich und auch sachlich für nicht geboten
halte.

Nicht wirklich oder???
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Antwort des Beamten an dieser Stelle unpassend war, muss man nicht wegen einer solchen Lapalie eine Aufsichtsbeschwerde einleiten, die nur unnötigen Papierkram verursacht.
Heutzutage beschwert sich wirklich jeder über jeden Sch…
Eine Sache die mich echt nervt.
Polizeibeamte sind auch nur Menschen und vielleicht hatte dieser gerade 2 Minuten vorher Kräfte zu einem Massenunfall mit zig - Schwerverletzen entsand und nun nervt ihn ein Bürger wegen einem verletzten Hund im Wald, der ebenso einen solchen Unfall hätte verursachen können.

M.

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Hallo Mike,

Prinzipiell richtig.

Danke :wink:

Allerdings ist liegt der Sinn des § 142 StGB darin, jedem
Unfallbeteiligtem zu ermöglichen die Rechtslage wenn nötig
gerichtlich klären zu lassen und so als evtl. Geschädigter zu
seinem Recht zu kommen.

Das heißt also, wenn mir die Vorfahrt genommen wird, es dadurch zu einem Unfall kommt, darf ich als Geschädigter ruhig weiterfahren. Das kann ja wohl nicht richtig sein.
Auch bei einem Unfall mit Wild musst du diesen melden, ansonsten Verkehrsunfallflucht.

Bei einem Unfall wie diesem ist die Rechtslage eindeutig.
Der Tierhalter müsste haften.
Natürlich wäre trotzdem eine Veruteilung nach 142 möglich -
wenn Du solch ein Urteil findest, wäre ich interessiert -,
aber ich bin sicher, dass der Fahrer nicht den FS abgeben
müsste.

Da war ja auch der Extremfall.

Ob die Anwort unverschämt war liegt im Auge das Betrachers.
Für einen extremen Tierfreund möglicher Weise, sachlich
betrachtet, hat der Beamte einfach nur Recht.
Und das Nicht-Wegschauen dürfte wohl eher Sachverhalte eines
etwas anderen Inhalts betreffen, als einen Hund der einen
Unfall verursacht hat, der für die menschlichen beteiligten
leicht schlimmere Folgen gehabt haben könnte.

Das ist sicherlich nicht falsch.
Ich sehe jetzt nur den Hundehalter, der geklärt haben will, was mit seinem Hund passiert ist (hat ja doch einigen Wert, und bei Sachbeschädigung schaust du doch auch nicht weg, oder?).

Nicht wirklich oder???
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Antwort des Beamten an
dieser Stelle unpassend war, muss man nicht wegen einer
solchen Lapalie eine Aufsichtsbeschwerde einleiten, die nur
unnötigen Papierkram verursacht.
Heutzutage beschwert sich wirklich jeder über jeden Sch…
Eine Sache die mich echt nervt.

Welch Freund ich von diesen Dingen bin könnte dir meine ViKa zeigen.
Als Bürger, der sich an die Polizei wendet, habe ich jedoch das Recht, eine einigermaßen kompetente und freundliche Antwort zu erhalten.
Ich glaube nicht, dass die Meldung eines Unfalles eine Kleinigkeit ist (egal wer oder was beschädigt wurde), der Beamte am Telefon kann das sicher nicht so entscheiden.

Polizeibeamte sind auch nur Menschen und vielleicht hatte
dieser gerade 2 Minuten vorher Kräfte zu einem Massenunfall
mit zig - Schwerverletzen entsand und nun nervt ihn ein Bürger
wegen einem verletzten Hund im Wald, der ebenso einen solchen
Unfall hätte verursachen können.

Was dieser Polizeibeamte vorher zu tun hatte dürfte dann die Antwort auf die Beschwerde enthalten. Dafür sind diese Instrumente doch gedacht.

MfG
HaWeThie

(*derinsechsjahrenbußgeldstelleetwaachtdienstaufsichtsbeschwerdengegensichhatte*)

Das heißt also, wenn mir die Vorfahrt genommen wird, es
dadurch zu einem Unfall kommt, darf ich als Geschädigter ruhig
weiterfahren. Das kann ja wohl nicht richtig sein.

Das weicht vom Thema ab. Hier ist immer ein Mitverschulden des Vorfahrtberechtigten möglich, z.B. durch stark überhöhte Geschwindigkeit - wenn auch kaum beweisbar.
Für leinenlose Tiere auf der Fahrbahn haftet immer der Tierhalter.

Auch bei einem Unfall mit Wild musst du diesen melden,
ansonsten Verkehrsunfallflucht.

Das ist nicht richtig. Bei Wildunfällen liegt kein Tatbestandsmäßiges Feststellungsinteresse gemäß § 142 vor, da die Tiere niemandem gehören.
Unfallflucht scheidet hier aus.

http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/vks/vks-frame.htm

Das ist sicherlich nicht falsch.
Ich sehe jetzt nur den Hundehalter, der geklärt haben will,
was mit seinem Hund passiert ist (hat ja doch einigen Wert,
und bei Sachbeschädigung schaust du doch auch nicht weg,
oder?).

Selbst wenn man nun davon ausgeht, dass hier ein Strafbares Verhalten des Pkw - Fahrers vorliegt, ist es dem Zeugen duchaus zuzumuten eine Polizeiwache zur Anzeige aufzusuchen.
Rein sachlichgesehen:
Was soll denn der anrückende FuStw dort unternehmen?
Stundenlang nach einem Hund suchen?
Ich denke die Polizei etwas besseres zu tun und etwas anderes wollte der Beamte am Telefon wohl nicht ausdrücken, wenn auch evtl. etwas unglücklich.

Welch Freund ich von diesen Dingen bin könnte dir meine ViKa
zeigen.
Als Bürger, der sich an die Polizei wendet, habe ich jedoch
das Recht, eine einigermaßen kompetente und freundliche
Antwort zu erhalten.
Ich glaube nicht, dass die Meldung eines Unfalles eine
Kleinigkeit ist (egal wer oder was beschädigt wurde), der

Ich war schon oft genug bei „Unfällen“ in denen die Menschen nur auf nummer Sicher gehen wollten nachdem sie beim Ausparken einen anderen Pkw Stoßstange an Stoßstange ganz leicht berührt haben.
Ist ja auch ok, wenn man sich hier absichern möchte - aber mit sicherheit eine Kleinigkeit.

Beamte am Telefon kann das sicher nicht so entscheiden.

Wenn der Zeuge den Unfall genau so beschrieben hat wie hier, dann denke ich dass der Beamte hier sehr gut über die Erheblichkeit der Sachverhalts entscheiden kann.

Was dieser Polizeibeamte vorher zu tun hatte dürfte dann die
Antwort auf die Beschwerde enthalten. Dafür sind diese
Instrumente doch gedacht.

Was der Beamte vorher zu tun hatte ist für die Beschwerde doch völlig unerheblich und auch für den Sachverhalt.
Menschlich gesehen ist es aber entscheidend, dass ich mich nicht über jeden Müll beschweren muss.

derinsechsjahrenbußgeldstelleetwaachtdienstaufsichtsbeschwerdengegensichhatte*)

Ich hatte in 11 Jahren Polizei mindestens 2 an die ich mich erinnern kann. Hab mich sehr geärgert, weil es sone lapalien waren und man damit seine Zeit verschwendet hat.
Hab im allgemeinen besseres zu tun.

M.

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Hallo Moritzbock,

ich habe zwar die Postings zwischen Hawethie und Mike gelesen, schreibe aber mal das, was ich denke:

Der Hundehalter kann froh sein, daß er nicht in der Nähe war, sonst dürfte er den Kotflügel bezahlen.

Mir ist auch mal der Hund (Alaskan Malamute --> Schlittenhund) durchgegangen und dann Richtung Autobahn gerannt. Ich konnte froh sein, daß dort gerade die Schallschluckmauer war.

Abgesehen von der „pampigen“ Antwort des Polizisten, sollte man die Polizei wirklich nicht mit so kleinigkeiten Belasten, damit mann im Notfall sie da hat wenn man sie braucht.

gruß

dennis

Hallo, Moritz!!

Ich bat darum, wenigstens den zuständigen Förster zu
informieren, worauf ich die Antowrt bekam: „Das können wir
machen, aber der wird nicht gezielt nach dem Tier suchen, wenn
er ihn zufäälig findet, ist es gut, wenn nicht, auch!“

Ich bin zwar weder Polizist noch Rechtsgelehrter, dafür aber Jäger (Schweißhundeführer). In den Förstereien meiner Region (Stuttgart) hätte der Förster mich zu einer Nachsuche gerufen, wie bei einem Wildunfall. Übrigens ist meine Tel.-Nr. auch bei den hiesigen Polizeidienststellen hinterlegt.
Der Polizist, an den Du geraten bist, war so inkompetent wie unverschämt!

MfG

Chris

für Eure Antworten.

Mein Verhalten mag zwar nicht „wirtschaftlich“ gewesen sein („Die Polizei oder der Förster hat besseres zu tun - war ja nur ein Hund“), aber ich werde weiterhin bei solchen Situationen nicht wegsehen.

gruss moritzbock