Tier aus dem Tierheim weiterveräußern

Hallo Levay,

ich kenne es aus zahlreichen Verträgen, dass die Weiterveräußerung eines Kaufgegenstandes eingeschränkt wird.

Beispiel: Kaufgegenstand ist ein Unternehmen, und der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nicht an einen Mitbewerber (meistens gibt es hier einen Anhang mit Namen) des Verkäufers zu veräußern.

Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass eine solche Einschränkung unwirksam ist.

Da man bei einer Tiervermittlung den neuen Eigentümer schlecht zwingen kann, das Tier unter allen Umständen auf dessen Lebenszeit zu behalten, ist wohl ein Vorkaufsrecht des Tierheims eine Lösung. Frage ist nur, ob man damit auch eine Schenkung an Dritte verhindern kann (oder ist eine Schenkung auch eine „Veräußerung“, in diesem Fall mit Kaufpreis Null?).

Grüße
Sebastian