Tier / Besitzrecht

Moin,

ein abstrakter Fall:

Eine Sozialarbeiterin übernimmt von einer Klientin den Hund, den diese ca. 2 Jahre lang hatte. Der Grund ist, daß diese Klientin den Hund aufgrund fehlender Vemietergenehmigung nicht weiter halten durfte.

Einige Wochen lang hat die Sozialarbeiterin den Hund und sich sehr gut um ihn gekümmert. Die Klientin hat sich während der Zeit nicht ein einziges Mal persönlich bei ihr gemeldet, nur über eine Kollegin ausrichten lassen, daß sie ihn vermisse, ebenso wie die 2 Kinder.

Der Hund war von der Klientin nie angemeldet worden. Sie ist jedoch noch im Besitz des Impfpasses.

Nun wurde aus Mitgefühl mit der Klientin und den Kindern ausgemacht, daß sie den Hund übers Wochenende nehmen könnten. In der letzten Woche wurde der Hund allerdings noch offiziell bei der Stadt von der Sozialarbeiterin als neuer Besitzerin angemeldet.

Am Sonntagabend um 19 Uhr sollte der Hund wieder zurück übergeben werden. Anstatt am vereinbarten Treffpunkt aufzutauchen, hinterließ die Klientin der Sozialarbeiterin eine Nachricht auf der Mailbox, daß man anscheinend unterschiedliche Vorstellungen habe und sie den Hund nun doch behalten wolle.

Wie sieht die Rechtslage aus? Welche Möglichkeit hat die Sozialarbeiterin, den Hund zurück zu bekommen? Es gibt das gesamte Kollegium und andere Klienten als Zeugen dafür, daß der Hund abgegeben wurde.

Hat sie die Möglichkeit, den Hund wieder zu bekommen? Er ist nun auf sie angemeldet, aber sie hat den Impfpaß nun mal nicht. Möglicherweise war er früher in einer anderen Stadt angemeldet und es gibt auch eine Tierhalter-Haftplichtversicherung, die noch auf den Namen der Klientin läuft. Diese sollte ebenfalls überschrieben werden, was aber noch nicht geschehen ist.

Gibt es eine Möglichkeit, die Herausgabe des Hundes zu erzwingen?

Mit freundlichem Gruß,
Fabienne

Hallo Fabienne,

ein Tier ist rechtlich gesehen eine ‚Sache‘

hier eine abstrakte Antwort:

Eine Sozialarbeiterin übernimmt von einer Klientin ein Wohnmobil,
welches diese ca. 2 Jahre lang hatte. Der Grund ist, daß dieses
Wohnmobil aufgrund fehlender Vemietergenehmigung nicht auf dem Grundstück abgestellt werden durfte.

Einige Wochen lang hat sich die Sozialarbeiterin sehr gut um das Wohnmobil gekümmert. Die Klientin hat sich während der
Zeit nicht ein einziges Mal persönlich bei ihr gemeldet, nur
über eine Kollegin ausrichten lassen, daß sie es vermisse,
ebenso wie die 2 Kinder.

Das Wohnmobil war von der Klientin nie angemeldet worden, da es immer nur auf dem Grundstück stand. Sie ist jedoch noch im Besitz des Service-Check-Heftes .

Nun wurde aus Mitgefühl mit der Klientin und den Kindern
ausgemacht, daß sie das Wohnmobil übers Wochenende nutzen könnten.

In der letzten Woche wurde das Wohnmobil allerdings noch offiziell
bei der Kfz-Zulassungsstelle von der Sozialarbeiterin als neuer Besitzerin angemeldet.

Am Sonntagabend um 19 Uhr sollte das Wohnmobil wieder zurück
übergeben werden. Anstatt am vereinbarten Treffpunkt
aufzutauchen, hinterließ die Klientin der Sozialarbeiterin
eine Nachricht auf der Mailbox, daß man anscheinend
unterschiedliche Vorstellungen habe und sie das Wonmobil nun doch
behalten wolle.

Wie sieht die Rechtslage aus? Welche Möglichkeit hat die
Sozialarbeiterin, das Wohnmobil zurück zu bekommen? Es gibt das
gesamte Kollegium und andere Klienten als Zeugen dafür, daß
das Wohnmobil übergeben wurde.

Hat sie die Möglichkeit, das Wohnmobil wieder zu bekommen? Es ist
nun auf sie angemeldet, aber sie hat das Service-Check-Heft nun mal
nicht. Möglicherweise war es früher in einer anderen Stadt
angemeldet und es gibt auch eine
Kfz-Haftplichtversicherung, die noch auf den Namen der
Klientin läuft. Diese sollte ebenfalls überschrieben werden,
was aber noch nicht geschehen ist.

Gibt es eine Möglichkeit, die Herausgabe des Wohnmobiles zu
erzwingen?

Ich denke Nein. So Leid es mir auch um das Wohnmobil tut.

Mit freundlichem Gruß
Maralena

Rechtlich ist es etwas kompliziert; es geht hier um die §§ 1006 BGB, 292 ZPO und einiges, was aus diesen Vorschriften nicht eindeutig hervorgeht.

Letztlich ist es so - was ich gern näher erläutere, sollte es ein Jurist hier bezweifeln -, dass der alte Hundebesitzer beweisen muss, dass der Hund nicht geschenkt war, also nicht dauerhaft an den neuen Besitzer gehen sollte. Er muss den *vollen* Beweis dafür erbringen, dass es sich nur um eine Verwahrung oder Leihe oder so was handelte.

Wichtig ist aber ja: Was war es denn wirklich? War man sich darüber einig, dass das Tier auf Dauer einen neuen Eigentümer bekommen sollte?

Levay

Moin,

Wichtig ist aber ja: Was war es denn wirklich? War man sich
darüber einig, dass das Tier auf Dauer einen neuen Eigentümer
bekommen sollte?

Ja, das war abgesprochen.
Die Sozialarbeiterin hat der Klientin ca. 4-5 Wochen lang Zeit gelassen, sich zu überlegen, ob es eine vorübergehende Inpflegenahme sein soll oder ob sie sich endgültig von dem Tier trennt.
Die Klientin hat letztlich vor einigen Wochen zugestimmt, daß der Hund endgültig bei der Sozialarbeiterin bleibt. Sie hat 20,- Euro für Leine, Spielzeug, Kuscheldecke und Futter bekommen (über eine Kollegin, die somit Zeugin wäre). Sie hatte immer wieder zugesagt, die Versicherungsunterlagen und den Impfpaß mitzubringen und das immer wieder „vergessen“.

Viele Grüße,
Fabienne