Moin,
ein abstrakter Fall:
Eine Sozialarbeiterin übernimmt von einer Klientin den Hund, den diese ca. 2 Jahre lang hatte. Der Grund ist, daß diese Klientin den Hund aufgrund fehlender Vemietergenehmigung nicht weiter halten durfte.
Einige Wochen lang hat die Sozialarbeiterin den Hund und sich sehr gut um ihn gekümmert. Die Klientin hat sich während der Zeit nicht ein einziges Mal persönlich bei ihr gemeldet, nur über eine Kollegin ausrichten lassen, daß sie ihn vermisse, ebenso wie die 2 Kinder.
Der Hund war von der Klientin nie angemeldet worden. Sie ist jedoch noch im Besitz des Impfpasses.
Nun wurde aus Mitgefühl mit der Klientin und den Kindern ausgemacht, daß sie den Hund übers Wochenende nehmen könnten. In der letzten Woche wurde der Hund allerdings noch offiziell bei der Stadt von der Sozialarbeiterin als neuer Besitzerin angemeldet.
Am Sonntagabend um 19 Uhr sollte der Hund wieder zurück übergeben werden. Anstatt am vereinbarten Treffpunkt aufzutauchen, hinterließ die Klientin der Sozialarbeiterin eine Nachricht auf der Mailbox, daß man anscheinend unterschiedliche Vorstellungen habe und sie den Hund nun doch behalten wolle.
Wie sieht die Rechtslage aus? Welche Möglichkeit hat die Sozialarbeiterin, den Hund zurück zu bekommen? Es gibt das gesamte Kollegium und andere Klienten als Zeugen dafür, daß der Hund abgegeben wurde.
Hat sie die Möglichkeit, den Hund wieder zu bekommen? Er ist nun auf sie angemeldet, aber sie hat den Impfpaß nun mal nicht. Möglicherweise war er früher in einer anderen Stadt angemeldet und es gibt auch eine Tierhalter-Haftplichtversicherung, die noch auf den Namen der Klientin läuft. Diese sollte ebenfalls überschrieben werden, was aber noch nicht geschehen ist.
Gibt es eine Möglichkeit, die Herausgabe des Hundes zu erzwingen?
Mit freundlichem Gruß,
Fabienne