Liebe/-r Experte/-in,
um kurz die Situation zu schildern.Ich habe 4 Hunde (davon 3 Franz. Bulldogs)wovon 1 am 22.7. im Alter von 4 Jahren verstorben ist letztes Jahr (Weihnachten)hatte er Knochenkot im Darm (1500 € TA-Kosten)unser Tierarzt und der betroffene kennen uns und wir haben öfter mal ,anschreiben’’ lassen (Hartz IV Empfänger) aber nie offen gelassen.Der besagte Tierarzt weiß das mein Hund Epileptiker ist/war er hat die Nacht vom 21.7. zum 22.7. extrem gekrampft was ich sonst mit Medikamenten (Faustan) selbst in den Griff bekommen habe war in dieser Nacht nicht mehr möglich ich rief en Tierarzt an schilderte Ihm die Situation und sagte fairnesshalber gleich dazu das er ein PAAR STUNDEN das Geld bekäme (100% ig) darauf hin bekam ich die Antw. er behalndle nicht aus Mitleid ich solle mir in der NAcht 3 Uhr Geld leihen.Ich antw. Ihm das ich dann nicht kommen könne und fragte was ich machen soll damit er aus den Krämpfen kommt die Atwort von Ihm Er diskutiere nicht mit mir.Am morgen vom 22.7. hatte mein Hund Atemstillstand ich rief wieder an und fragte was ich machen könne die Antw.ich habe Ihnen doch gesagt sie sollen kommen ich habe die NAcht auf sie gewartet.Meine Frage kann ich irgendwas gegen diesen Tierarzt unternehmen?
lg Diana
Hallo,
leider recht wenig. Vor dem Gesetz sind Tiere - egal ob Rind oder Hund - nur eine „Sache“. Etwas was es im Rahmen des Möglichen zu schützen gilt aber ansonsten am Ende der Prioritätenskala steht.
Anders gesagt, während beim Menschen eine Pflicht besteht zu helfen, sind Tiere laut Gesetz nicht mal mit freier Zeit oder Geld gleichzusetzen. Sie stehen noch darunter.
Das heisst, der Tierarzt hat völlig unmoralisch gehandelt, ist aber rein rechtlich auf der sicheren Seite.
Sorry, da der TA deinen Hund noch nicht behandelt hatte kann man ihm keine Behandlungsehler vorwerfen und bei Tieren darf jeder die BAhnadlung verweigern wenn er Gründe sieht. Und Geld ist nun mal ein Grund.
Aus deiner Beschreibung entnehme ich das dein Hund tot is. Mein Beileid.
Aber außer den TA wütend anzuschnauzen und ihn zu fragen warum er überhaupt einer geworden ist wenn das Geld dann doch im Vordergrund steht (dann hätte er besser in der Forschung gehen sollen) kannst du leider nichts machen.
Hoffe das hilft weiter.
Sonst wieder melden.
Gruß
Merrick
hallo diana,
der TA hat völlig korrekt gehandelt.du hattest die möglichkeit zu ihm zu kommen…wegen deiner finanziellen möglichkeiten kann er ja nichts.
ganz im gegenteil…wenn er dich kennt…stellt sich mir doch die frage warum man mit hartz 4 so viele hund halten kann und auch macht?! wer tiere hält mus auch die verantwortung dafür übernehmen und auch die kosten!
ich finde es etwas unhöflich jetzt die schuld bei dem TA zu suchen…
ich weiß das du das nicht so hören willst…!
und noch einen kleinen tip; versuche mal satztzeichen und absätze in den text zu plazieren…ich musste mir den text dreimal durchlesen bevor ich ihn verstanden habe.
gruß
mtb
Sei mir nicht sauer aber was bist Du denn für ein Abartiges Stück Sch…
Die Hunde habe ich mir angeschafft als ich noch Arbeit hatte und werde sie weil ich meinen Job verloren habe nicht weggeben.Es gibt eben doch mehr herzlose Menschen wie diesen selbsternannten Tierarzt (DICH!!!)
Selbst mein Tierarzt ist anderer Meinung als Du!!!Wenn Du einen fertig machen willst dann antworte doch erst garnicht Du B…
was für ein niveau!
nach den netten zeilen von dir, weiß ich jetzt warum der TA so reagiert hat!
lieben gruß!
p.s. deine brief hab ich gemeldet, beleidigungen sind hier nicht erwünscht!
Beleidigend bist Du geworden als Du geschrieben hast wie kann man sich mit Harzt IV soviele Hunde halten aber tu dir keinen Zwang an und wenn Du dich beleidigt gefühlt hast tut mir das überhaupt nicht ein bisschen leid.Ich habe danach gefragt ob ich was gegen den TA unternehmen kann und Du stellst mich als asozial hin (wie kann man mit Hartz IV …)
Hallo Diana,
Sie können sich an die Tierärztekammer Ihres Bundeslandes wenden. Sie finden die Adresse am besten über Google:Tierärztekammer plus Name Ihres Bundeslandes.
mit besten Grüssen
Kai
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Hallo,
das ist eine juristische Frage.
So wie Sie es schildern, werden Sie keine Aussicht auf Erfolg haben, da Sie vor Gericht nicht beweisen können, dass der TA n i c h t auf Sie gewartet hat. Er allerdings wird einen Zeugen haben ( z.B. Ehefrau oder Assistentin/Helferin). Aber - wie gesagt - hierzu müssen Sie einen Rechtsanwalt befragen.
Mit freundlichen Grüßen
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