Tierarzt mit Haftungsbeschränkung ?

Guten Morgen,

eben habe ich bei einer Tierklinik in meiner Nähe zum 1. Mal etwas von Haftungsbeschränkung gelesen, sowas ist mir bisher nie aufgefallen.
Wer klärt mich auf ?

Danke und Grüße
Margit

Hallo!

Ich vermute, so wie jeder Humanmediziner, kann auch ein Tierarzt Behandlungsfehler machen, durch welche eine Krankheit nicht richtig erkannt und behandelt wird, das Tier unheilbar krank wird oder stirbt. Da muss sich natürlich auch ein Tierarzt absichern, dass er hinterher nicht von Herrchen und Frauchen verklagt wird, oder er das Geld rückerstatten muss - sofern er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

(Mein Katerchen hatte vor ein paar Wochen eine Leberentzündung. Da ich meine Tierärztin nicht gleich erreicht habe und die Symptome auch gut eine Vergiftung hätten sein können, hab ich einen Tierarzt in der Umgebung ausfindig gemacht, zu dem wir dann gefahren sind. Der hat nur Fieber gemessen, die Katze gar nicht gescheit angeschaut und sofort Antibiotikum verschrieben. Ich hab noch nachgefragt ob es irgendwas anderes sein kann (Vergiftung, Verstopfung, virale Erkrankung…) und er hat alles von der Hand gewiesen. Dann hat er mir eine Tablette mitgegeben für eine 3kg schwere Katze, ohne meinen Kater zu wiegen (er hat 5kg), er hat mich auch nicht gefragt wieviel die Katze wiegt. Ich hab ihm so nebenbei gesagt, dass die Katze geimpft und kastriert ist… Gefragt hat er gar nichts. Jedenfalls musste ich danach natürlich dann doch nochmal zu unserer Tierärztin, weil es dem Katzi dann auch bald darauf massiv schlechter gegangen ist, was mich gar nicht verwundert hat. Zum Glück hab ich dann noch unsere Tierärztin vorm Wochenende erreicht. Nur mit dem viel zu gering dosierten Antibiotikum von diesem Witzbold hätte ich jetztt keine Katze mehr.
Da hat man schon mal Lust so einen Typen zu verklagen…)

Ich vermute mal, dass es dabei im weitesten Sinne um so etas gehen wird.

Liebe Grüße
infi

Danke zunächst mal für die Antwort, aber sowas käme ja „einem Freibrief“ gleich…das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

Grüße
Margit

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Hai!

Danke zunächst mal für die Antwort, aber sowas käme ja „einem
Freibrief“ gleich…das kann ich mir nicht wirklich
vorstellen.

Was stand denn in der Haftungsbeschränkung?

„Ich hafte für nix“ oder doch vieleicht „Die maximale Haftung ist
beschränkt auf 1mio“ ?

Je nachdem was für ein Tier kann das nämlich heftig teuer werden.

Der Plem

Hallo Margit,

eben habe ich bei einer Tierklinik in meiner Nähe zum 1. Mal
etwas von Haftungsbeschränkung gelesen, sowas ist mir bisher
nie aufgefallen.

worauf bezieht sich denn die Haftungsbeschränkung?

Gruß

Johnny

Man muß sich tatsächlich gegen die Ansprüche der Tierhalter absichern.

So geht es auch mit der Therapie des Katerchen. Er hatte eine Leberentzündung - ich nehme mal an, daß diese Diagnose sicher ist.

Eine Lebertherapie gibt es aber nun einmal nicht, weder beim Menschen, noch beim Tier.
Das Antibiotikum dürfte wahrscheinlich nur der Absicherung gegen zusätzliche bakterielle Infektionen dienen, gegen die Leberentzündung war es sicher machtlos.
Und wenn es dann Katerchen dann schlechter ging, war weder der fremde Tierarzt schuld, noch war an der Heilung die eigene Tierärztin schuld. Katerchen hat sich selbst geheilt.

ich kopiere die Zeile, nehme aber den Namen raus ;o)

Apotheke für Tiermedizin Dr. (Name) UG (haftungsbeschränkt)

das ist aber gleichzeitig eine Tierklinik, bezieht sich das dann nur auf die Medikamente ?

Danke an Euch alle
Margit

Hallo
So wie es aussieht ist das einfach die Firmierung der Arztes.

er hat eine Unternehmergesellschaft UG ( mini GmbH )gegründet,
und die ist Haftungsbeschränkt.

Siehe auch hier:
http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/m/mini-gmbh.php

also: nur die Ruhe :smile:

gruß
Uwe

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Hallo Margit,

Apotheke für Tiermedizin Dr. (Name) UG (haftungsbeschränkt)

es geht nur um die Apothekengesellschaft. Das ist ein eigenes Unternehmen und hat haftungsmäßig mit der tierärztlichen Leistung nichts zu tun.
Ansonsten hat Uwe schon alles beantwortet.

Gruß

Johnny

Hallo Priamos,

Man muß sich tatsächlich gegen die Ansprüche der Tierhalter
absichern.

das geht allerdings nicht einfach über einen generellen Haftungsausschluss, sondern mit einer Ärztehaftpflichtversicherung.

So geht es auch mit der Therapie des Katerchen. Er hatte eine
Leberentzündung - ich nehme mal an, daß diese Diagnose sicher
ist.

Eine Lebertherapie gibt es aber nun einmal nicht, weder beim
Menschen, noch beim Tier.
Das Antibiotikum dürfte wahrscheinlich nur der Absicherung
gegen zusätzliche bakterielle Infektionen dienen, gegen die
Leberentzündung war es sicher machtlos.
Und wenn es dann Katerchen dann schlechter ging, war weder der
fremde Tierarzt schuld, noch war an der Heilung die eigene
Tierärztin schuld. Katerchen hat sich selbst geheilt.

In dem geschilderten Fall kann ich nichts finden, was einen Haftungsanspruch begründen würde.

Gruß

Johnny

Erledigt ; danke Euch allen ! owt
.

In dem geschilderten Fall kann ich nichts finden, was einen
Haftungsanspruch begründen würde.

Das war der Sinn meiner Rede. Habe ich mich so schlecht ausgedrückt?