Hallo hab mal eine " theoretische" frage
Geschichte
Mein Bruder drogensüchtig heiratete eine Frau auch süchtig mit hund. Beim letzten besuch bevor sie heirateten war der hund beim letzten Knast Aufenthalt der Frau bei deren Eltern. Beim holen des Hundes hatte er flöhe milben leckexem und der hund war verstört. Sie Namen ihn wieder zu sich . Dann die hochzeit. Ohne ehevertrag oder sonstiges. Sie ging wieder in den Knast mein Bruder hatte den hund logischer weisse als Ehemann. Er musste ins Krankenhaus und ich bekahm für den aufenthalt den hund. Aus zwei tagen wurde zwei Monate . Weihnachten hieß es bitte behalte sie erst mal, weiss nicht ob ich ab gehen muss. Dann wieder zwei Monate nix. Auf anfrage was mit dem hund sei. Keine Antwort. Dann habe ich ihn doch erreicht. Er meinte wenn du sie behalten willst Tu es oder gibt sie den Eltern " der Frau" . So jetzt die frage ich will den hund behalten es sind jetzt 7 Monate , aber jetzt melden sich die Eltern und wollen den hund. Die Frau hätte das gesagt. Muss ich den hund raus geben? Ich meine hab ta kosten Futter kosten und so weiter gehabt. Und das wollen sie mir nicht geben. Und ich ihnen nicht den hund. Der hund gehört zur Familie . Muss ich den hund rausgeben oder gild die aussage von meinem Bruder als schenkung? Er traut sich nix zu unterschreiben. Weil er Angst vor übergriffen hat. Sonst hätte ich mir den schutzvertrag unterschreiben lassen . Aber er traut sich nicht und sagt wenn ich sage behalt sie und gut ist. Hab ich jetzt anrecht auf sie ? Oder darf ich sie nicht behalten . Kann ich kosten und pflegeZeit in Rechnung Stellen? Wenn ich sie schon abgeben muss? Kann ich sie behalten bis sie bezahlt haben ?