Hallo Experten aus dem Bereich Tierbetreuung und Recht,
wir (meine Frau und ich) sind angesprochen worden, ob wir nicht ab und an Tiere privat gegen Entgelt betreuen möchten. Eine von unseren Tieren getrennte, helle und große Räumlichkeit, Zeit sowie Auslauf im Garten ist vorhanden. Ebenfalls Sachkundenachweis (Begleithundeprüfung etc.). Eigentlich ideal, um ab und an Hunde oder Katzen von max. 1 Person gleichzeitig zu betreuen.
Nun sind wir zunächst recht enthusiastisch an die Sache ran gegangen, stießen jedoch mehr und mehr auf Fragen, aber nicht auf Antworten. Die erhoffen wir uns jetzt hier:
1.) Vorausgesetzt, man setzt bei dieser Tätigkeit im Schnitt max. 200 EUR/Monat um, ist hierfür eine Anmeldung als Kleinunternehmer vonnöten?
2.) Wenn ja, wie läuft dieses Procedere der Kleingewerbeanmeldung ab?
3.) Gibt es in puncto Anmeldung, Steuern, Versicherung etc. Ratgeber im Web oder in Buchform, die Ihr empfehlen könnt?
4.) Wie sieht es mit einer Betriebshaftpflichtversicherung aus? Ist das empfehlenswert oder kann man hierfür Ausschlussklauseln vereinbaren? Hat jemand Erfahrungswerte?
5.) Ist für einen solchen Fall eigentlich eine Genehmigung nach § 11 TSchG erforderlich?
6.) Kennt jemand mit vergleichbarem Vorhaben und entsprechender Erfahrung bei der Antragstellung die Vorgaben, die man dann erhält? Wie läuft sowas beim Amtsvet normal ab?
7.) Gibt es Wer-weiss-was-Experten, die ähnliches machen und unsere Sorgen und Nöte für übertriebenen Firlefanz halten bzw. auch Belege dafür haben, dass es das tatsächlich ist (wäre ja nett…)?
Ups, das waren jetzt eine Menge Fragen. Aber vielleicht erhalten wir auch eine Menge brauchbarer Antworten. Würde uns jedenfalls freuen. Denen, die antworten, schon mal unseren Dank. Falls wir es später vergessen sollten.