Tierbetreuung (Gewerbe?, § 11 TSchG?)

Hallo Experten aus dem Bereich Tierbetreuung und Recht,

wir (meine Frau und ich) sind angesprochen worden, ob wir nicht ab und an Tiere privat gegen Entgelt betreuen möchten. Eine von unseren Tieren getrennte, helle und große Räumlichkeit, Zeit sowie Auslauf im Garten ist vorhanden. Ebenfalls Sachkundenachweis (Begleithundeprüfung etc.). Eigentlich ideal, um ab und an Hunde oder Katzen von max. 1 Person gleichzeitig zu betreuen.

Nun sind wir zunächst recht enthusiastisch an die Sache ran gegangen, stießen jedoch mehr und mehr auf Fragen, aber nicht auf Antworten. Die erhoffen wir uns jetzt hier:

1.) Vorausgesetzt, man setzt bei dieser Tätigkeit im Schnitt max. 200 EUR/Monat um, ist hierfür eine Anmeldung als Kleinunternehmer vonnöten?

2.) Wenn ja, wie läuft dieses Procedere der Kleingewerbeanmeldung ab?

3.) Gibt es in puncto Anmeldung, Steuern, Versicherung etc. Ratgeber im Web oder in Buchform, die Ihr empfehlen könnt?

4.) Wie sieht es mit einer Betriebshaftpflichtversicherung aus? Ist das empfehlenswert oder kann man hierfür Ausschlussklauseln vereinbaren? Hat jemand Erfahrungswerte?

5.) Ist für einen solchen Fall eigentlich eine Genehmigung nach § 11 TSchG erforderlich?

6.) Kennt jemand mit vergleichbarem Vorhaben und entsprechender Erfahrung bei der Antragstellung die Vorgaben, die man dann erhält? Wie läuft sowas beim Amtsvet normal ab?

7.) Gibt es Wer-weiss-was-Experten, die ähnliches machen und unsere Sorgen und Nöte für übertriebenen Firlefanz halten bzw. auch Belege dafür haben, dass es das tatsächlich ist (wäre ja nett…)?

Ups, das waren jetzt eine Menge Fragen. Aber vielleicht erhalten wir auch eine Menge brauchbarer Antworten. Würde uns jedenfalls freuen. Denen, die antworten, schon mal unseren Dank. Falls wir es später vergessen sollten.

Hallo auch,

was Ihr da vorhabt, braucht keinen Experten, das sieht eher nach Nachbarschaftshilfe auf Gegenseitigkeit aus. Art und Umfang lassen dann beim FA auf Liebhaberei schließen, also macht doch erst mal 1-3 Monate die Sache zur Probe.

Falls Ihr tatsächlich viele Interessenten findet und richtig Mäuse macht, könnt Ihr immer noch das Gewerbe anmelden. Drei Monate testen ist meines Wissens kein Verbrechen.

Gruß
®ichard

wir (meine Frau und ich) sind angesprochen worden, ob wir
nicht ab und an Tiere privat gegen Entgelt betreuen möchten.
Eine von unseren Tieren getrennte, helle und große
Räumlichkeit, Zeit sowie Auslauf im Garten ist vorhanden.
Ebenfalls Sachkundenachweis (Begleithundeprüfung etc.).
Eigentlich ideal, um ab und an Hunde oder Katzen von max. 1
Person gleichzeitig zu betreuen.

Nun sind wir zunächst recht enthusiastisch an die Sache ran
gegangen, stießen jedoch mehr und mehr auf Fragen, aber nicht
auf Antworten. Die erhoffen wir uns jetzt hier:

1.) Vorausgesetzt, man setzt bei dieser Tätigkeit im Schnitt
max. 200 EUR/Monat um, ist hierfür eine Anmeldung als
Kleinunternehmer vonnöten?

2.) Wenn ja, wie läuft dieses Procedere der
Kleingewerbeanmeldung ab?

3.) Gibt es in puncto Anmeldung, Steuern, Versicherung etc.
Ratgeber im Web oder in Buchform, die Ihr empfehlen könnt?

4.) Wie sieht es mit einer Betriebshaftpflichtversicherung
aus? Ist das empfehlenswert oder kann man hierfür
Ausschlussklauseln vereinbaren? Hat jemand Erfahrungswerte?

5.) Ist für einen solchen Fall eigentlich eine Genehmigung
nach § 11 TSchG erforderlich?

6.) Kennt jemand mit vergleichbarem Vorhaben und
entsprechender Erfahrung bei der Antragstellung die Vorgaben,
die man dann erhält? Wie läuft sowas beim Amtsvet normal ab?

7.) Gibt es Wer-weiss-was-Experten, die ähnliches machen und
unsere Sorgen und Nöte für übertriebenen Firlefanz halten bzw.
auch Belege dafür haben, dass es das tatsächlich ist (wäre ja
nett…)?

Ups, das waren jetzt eine Menge Fragen. Aber vielleicht
erhalten wir auch eine Menge brauchbarer Antworten. Würde uns
jedenfalls freuen. Denen, die antworten, schon mal unseren
Dank. Falls wir es später vergessen sollten.

hallo,

ich möchte nur vorsorglich meinen Senf dazugeben. Jede Frage kann ich aber leider nicht beantworten. Ich versuche es mal:
Kleingewerbetreibender

Im Gesetz heißt es, dass jede Nachhaltige Tätigkeit als Gewerbe angemeldet werden muss. Unter Nachhaltig versteht man die Absicht, diese Arbeit oder Dienstleistung nicht nur ein oder ein paar mal zu machen, sondern dauerhaft. Daneben muss ein zweites Kriterium erfüllt sein, die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Das heißt, ihr müßt die Absicht haben, dauerhaft Gewinn zu erwirtschaften. Dabei ist ein Verlust am Anfang nicht schädlich.

Wenn ihr also ernsthaft der Meinung seid, dass ihr damit Geld verdienen könnt, (die Einnahmen evtl. auch erst in der Zukunft, höher sind als die Ausgaben), dan solltet ihr ein Gewerbe anmelden, damit euch niemand am Zeuge flicken kann. Macht ihr aber über Jahre hinaus nur Verluste, dann kann das Finanzamt das Gewerbe abmelden indem es behauptet, dass ihr nur ein Liebhaberei betätigt.

Ein Kleingewerbe anmelden ist ganz einfach. Ihr geht zum Gewerbeamt, meldet euer Gewerbe an, zahlt (ich glaube 20,–) und wartet auf Post vom Finanzamt. Die kommt so nach drei bis vier Wochen. Das ist dann ein Fragebogen, den ihr besser mit jemand ausfüllen solltet, der sich damit auskennt. Denn darin werden verschieden Fragen zum Gewerbe gestellt, auch das Kleingewerbe wird angesprochen. Und aufgrund dieses Fragebogens werdet ihr dann eingestuft.

Wenn ihr die Sache gewerblich macht, würde ich, da ihr es mit Tieren zu tun habt, (nicht vergessen auch Hund und Katz sind Raubtiere !!) halte ich eine Versicherung immer für sinnvoll.

Aber zur Frage der Versicherung und zu allen verbleibenden Fragen bin ich leider nicht mehr der Experte. Ich hoffe, dir zumindest in diesem Fragenbereich behilflich gewesen zu sein. Wenn in dieser Hinsicht weiter Fragen bestehen, könnt ihr auch gern Kontakt aufnehmen.
Ciao Silvia

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