Tierbezeichnung ohne genauen Herkunftsnachweis

Guten Morgen
ich habe diese Frage schon im Tierbrett gestellt, mir wurde gesagt, ich sollte es hier mal veruchen. Mich beschäftigt folgendes:
Jemand inseriert eine bestimmte Rasse zu verkaufen. (z.B. Perserkatzen)hat aber keine Ahnentafel. Behauptet aber die Katze ist reinrassig…ohne es ja 100% wissen zu können,da er keine Papiere hat. Oder :
Verpaare ich eine Dogge und einen Doggenmix( von mir aus Boxer drin ) , die Welpen sehen absolut reinrassig aus und werden als solche deklariert… was ist das ?
Ist sowas rechtens ? Gibt es da Links zu ?
Grüße
Margit

Hallo Margit,

Jemand inseriert eine bestimmte Rasse zu verkaufen. (z.B.
Perserkatzen)hat aber keine Ahnentafel. Behauptet aber die
Katze ist reinrassig…ohne es ja 100% wissen zu können,da er
keine Papiere hat.

Tiere können auch reinrassig sein, wenn sie keine Ahnentafel besitzen. Bei privater Vermehrung zB.abseits eines Zucht-Vereines, können dennoch beide Tiere ein und derselben Rasse angehören und wären somit reinrassig.

Wenn die Elterntiere schon keine Papiere haben, aber die jeweiligen Besitzer davon ausgingen, dass es sich um reinrassige Tiere handelt, dann wäre das in meinen Augen kein Betrug. (also der Verkauf der Jungtiere als reinrassig)

Es gibt auch noch andere Gründe, warum der (reinrassige) Nachwuchs keine Papiere haben könnte. Zumindest ist bei Katzen ein Zuchtwart lange nicht so in das Geschehen involviert wie das in der Hundezucht der Fall ist.

Oder :

Verpaare ich eine Dogge und einen Doggenmix( von mir aus Boxer
drin ) , die Welpen sehen absolut reinrassig aus und werden
als solche deklariert… was ist das ?
Ist sowas rechtens ? Gibt es da Links zu ?

Das wäre dann Berug, weil die Vermehrer wissen, dass die Nachkommen in Wirklichkeit nicht ganz reinrassig sind:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Gruß
Maja

Hallo Margit,

das Anpreisen mit wertsteigernden, aber nicht vorhandenen Fakten ist ‚arglistige Täuschung‘, was aber nicht unter das Strafrecht fällt.

Ob im Verkaufsfalle auf Betrug geklagt werden könnte, ist eine Beweisfrage. Rasseechtheit ist ja nicht an das Pedigree gebunden. Kein Pedigree beweist nicht die „Fälschung“. Zwei Doggen ergeben Doggen, ob mit oder ohne Pedigree.

Und auch eine Preisfrage, denn solche Hunde werden unter dem Rassepreis verkauft. Betrug ist aber an einen Vermögensschaden gebunden. Im Gegensatz zu z.B. Goldschmuck gibt es ja keinen festen Wechselkurs für Hunde, so daß ein Vermögensschaden im Grunde gar nicht definiert werden kann.

Ich übernahm einmal einen 1-jährigen RR, der mit seinem Temperament dem Besitzer über den Kopf wuchs. Der Hund sah echt aus, hatte aber kein Pedigree weil die Züchterin dem Käufer gesagt hatte, daß „wenn er nicht mit dem Hund züchten wolle, könne sie sich ja die Ausstellung der Papiere sparen und dann wäre der Hund auch billiger“.
Da nun grade diese Rasse nicht in falsche Hände kommen sollte, habe ich den VDH informiert. Die Züchterin, die offiziell eine Retrieverzucht führte, wurde so weit ich weiß, aus dem Verband ausgeschlossen und bekam auch mit dem Ordnungsamt wegen der nicht gemeldeten RR Ärger, aber ein Strafverfahren wegen Betrugs gab es nicht, obwohl sie wohl schon öfter mal auf die Art Geld gemacht hatte.

Gruß Steffi

Hallo Maja,
das hilft mir ja schon mal sehr viel weiter, vielen Dank dafür.
Ich werde jetzt mal ganz konkret…angenommen ein Zoohändler verkauft eine Rassekatze als Rassekatze, kann es aber nicht nachweisen, da keine Ahnentafel dabei ist und verläßt sich auf die Angaben des Vermehrers ( Züchter, den Ausdruck möchte ich hier nicht brauchen ) .
Darf er diese als Rassekatzen bezeichnen, obwohl er garnicht weiß, ob andere Rassen oder eine Hauskatze mit drin sind ?
Grüße
Margit

Hallo Steffi,
vielen Dank für Deine Antwort. Also dürfte ein Händler erstmal eine Rassekatze als solche bezeichnen, obwohl er garnicht weiß, ob wirklich alles reinrassig ist. Nur weil sie so aussieht …
Grüße
Margit

Hallo Margit,

die Angaben des Vermehrers ( Züchter, den Ausdruck möchte ich
hier nicht brauchen ) .

ich auch nicht…:o(

Offtopic…gibts tatsächlich noch (oder wieder?), Zoohändler die Katzen verkaufen? *staun* das letzte Mal, dass ich das in unserer Umgebung gesehen habe ist schon bestimmt 20 Jahre her.

Darf er diese als Rassekatzen bezeichnen, obwohl er garnicht
weiß, ob andere Rassen oder eine Hauskatze mit drin sind ?

Steffis Antwort klingt für mich sehr plausibel, demnach dürft er das, wenn er sich auf die Aussagen des Vermehrers verlässt,in dem guten Glauben, die Angaben seien richtig…
http://pfotenhieb.wordpress.com/2008/07/25/katzen-au…

Ich vermute in deinem hypothetischen Beispiel, dass der Vermehrer absichtlich keine Papiere weitergibt, damit man ihm nicht auf die Schliche kommt…

http://www.calabrones.de/infocenter/zooladen.htm
http://www.peta.de/verschiedenes/zo…_sich.1266.html

Besonders schlimm diese Meldung:
Rassekatzen gestohlen
http://www.polizei.sachsen.de/pd_oeoe/4083.htm
Dort sorgt man offensichtlich selbst für Nachschub

Oha Margit, das Thema ist ja noch viel schlimmer :o(

Trauriger Gruß
Maja

Hallo Maja,

doch gibt es leider wieder…
http://www.portalgemeinschaft.de/petition/

Grüße
Margit