Hallo,
ich bin durch einen aktuellen Fall völlig unsicher, ob Zoohandlungen Tiere im Schaufenster ausstellen dürfen.
Im Tierschutzgesetz habe ich nichts dazu gefunden.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir rechtssicher antworten.
Gruß, Michi
Hallo,
nein,wenn die zuständige Behörde (Veterinäramt zum B.) das für diese Verkaufsstelle genehmigt hat.
Zuständig für sowas sind nämlich nach dem Tierschutzgesetz die jeweiligen Kommunen.
Hallo Michi,
den Fischen,Mäusen,Hamstern,Ratten etc. geht es in der Zoohandlung auch nicht besser.Sollte es im Tierschutzgesetz trotzdem solch ein Passus geben,dürften die Tierparks bald dicht machen.
mfg Bollfried