Tierfallen/Bügelfallen

Hallo!

Im soeben zuendegegangenen Film „Der geheimnisvolle Schwiegersohn“ (also vollkommen fiktiv) wurden u.a. Bügel-Fallen verwendet (beim Drauftreten schnappt die Falle, bestehend aus 2 halbrunden Bögen, zu). Meines Wissens nach sind diese Fallen in D verboten.

Bin ich noch aufm aktuellen Stand oder hat sich was geändert?

Gruss

Mutschy

Hallo,

erlaubt sind Fallen, die sofort töten sowie Lebendfallen, die dem Tier keine Verletzung zufügen. Explizit verboten sind z.B. Schlingen. Der genaue Gesetzestext hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html

Gruß,

Myriam

Danke u ein * dafür owT
.