Tierhalterhaftpflicht: Beissvorfall, Erfahrungen

Hallo,

mein Hund (am Fahrradhalter angeleint) wurde am Samstag von einem freilaufenden Hund gebissen. Ich versuche noch, den Namen des Halters herauszufinden, da die Tierarztrechnung nicht unerheblich war und kein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein beim Halter mit dem bekannt agressiven Hund zu erkennen war.

Ist es in irgendeiner Weise sinnvoll, meine Tierhalterhaftpflicht zu informieren, ohne den Namen des anderen Beteiligten zu kennen?

Gruß & danke,

Myriam

Hi Myriam
wichtigstes zu erst. Polizei informieren!!!
Danach bist du verpflichtet der Haftpflicht den Fall zu melden falls der andere doch eine Macke abbekommen hat, kann ja sein.
Dann den Halter irgendwie ermitteln und der Polizei melden(hier hat eine Straftat stattgefunden… geht wohl in den Bereich Unfallflucht rein und kann auch mit dem TschG und der GefHuV in Verbindung gebracht werden, denn du hättest vom Bike fliegen können beim Angriff daher kommt schlimmsten falls „Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr“(außer du warst auf einem Fahrrad gesprerrten Weg unterwegs) in Betracht. Diese wird dann den Fall bearbeiten.
Damit gehst du zu deiner Versicherung oder deinem Anwalt und versuchst dein Geld zu bekommen.
Alles andere führt zu Chaos.
Gruß Steffen

Hallo Myriam,

Ist es in irgendeiner Weise sinnvoll, meine
Tierhalterhaftpflicht zu informieren, ohne den Namen des
anderen Beteiligten zu kennen?

Ja, dass ist auf jeden Fall sinnvoll :smile:

Gruß
BelRia

Hallo,

wichtigstes zu erst. Polizei informieren!!!

Öhm … meinst du echt? Das war eine ältere Dame mit ihrem recht zickigen Hund, der sehr hündinnen-unverträglich ist. Die Alte soll das Viech bei sich halten und gut ist es. Festnehmen wollte ich sie nicht.

Danach bist du verpflichtet der Haftpflicht den Fall zu melden
falls der andere doch eine Macke abbekommen hat, kann ja sein.

Ist zwar sehr unwahrscheinlich, außer er hätte sich am Ars** meiner Hündin einen Zahn abgebrochen :smile:

Dann den Halter irgendwie ermitteln und der Polizei
melden(hier hat eine Straftat stattgefunden… geht wohl in
den Bereich Unfallflucht rein und kann auch mit dem TschG und
der GefHuV in Verbindung gebracht werden, denn du hättest vom
Bike fliegen können beim Angriff daher kommt schlimmsten falls
„Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr“(außer du warst
auf einem Fahrrad gesprerrten Weg unterwegs) in Betracht.

So schlimm war es nicht. Die Alte ist auch nicht geflüchtet, sondern ich bin weitergefahren. Erst später habe ich das Blut an meinem Hund gesehen. Die Wunde war „nur“ ca. 3 cm lang, aber da sie genau zwischen After und Geschlechtsteil war (AUA!) musste auf jeden Fall genäht werden.

Ich wende mich mal an die Versicherung, danke!

Gruß,

Myriam

Hallo,

Ja, dass ist auf jeden Fall sinnvoll :smile:

Fürs Archiv: meine Tierhalterhaftpflicht (DeBeKa) interessierte sich in keinster Weise für die Sache. Ich fahnde also weiter nach der Gegenpartei.

Gruß & danke,

Myriam