Wer haftet eigentlich für Schäden, die Tiere,die vorübergehend (Urlaub des Besitzers,ect.) gegen Gebühr in einer Tierpension untergebracht sind, dort angerichtet werden? Was ist, wenn der Schaden durch ungeeignete Unterbringung bzw andere Versäumnisse der Pension verursacht oder begünstigt wurden?
mfg
R.W.
Hi,
das müsste man schon etwas genauer definieren…
Welcher Schaden?
Welches Tier?
Wenn die Pension was verbockt hat, dann hat natürlich diese auch dafür zu haften.
Gruss