hallo experten,
wenn in einem mehrfamilienhaus bislang die tierhaltung per mietvertrag untersagt war und ein neuer mieter nun einziehen würde, diese aber einen großen alten ruhigen gemütlichen hund mit bringt - wäre das ein kündigungsgrund für eine anderen mietpartei - müsste von nun an jede art von tier zugelassen werde oder hätte der vermieter in dieser richtung dann das letzte wort
dane im voraus
margret
hallo,
wenn in einem mehrfamilienhaus bislang die tierhaltung per
mietvertrag untersagt war
ein pauschales Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist ungültig.
http://www.beamte4u.de/1013.html
und ein neuer mieter nun einziehen
würde, diese aber einen großen alten ruhigen gemütlichen hund
mit bringt - wäre das ein kündigungsgrund für eine anderen
mietpartei
deine Frage zielt auf eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Ich glaube nicht, dass der Einzug eines gemütlichen Hundes Grund dafür wäre. Ansonsten ist eine fristgerechte Kündigung natürlich immer möglich.
- müsste von nun an jede art von tier zugelassen
werde oder hätte der vermieter in dieser richtung dann das
letzte wort
wird einer Wohnpartei das Halten von Hunden gestattet, so ist es allen anderen Parteien auch zu gestatten. Natürlich darf von den Hunden keine Belästigung ausgehen. Ausnahme könnte evtl das Halten eines Blindenhundes durch eine Wohnpartei sein. Hier kann nicht so einfach von banaler „Haustierhaltung“ ausgegangen werden. Eine solche Sondergenehmigung muss nicht unbedingt das Hundeverbot in anderen Verträgen aufheben.
Gruss, Niels