Hallo Ingo,
der Vermieter müsste Sie verklagen und müsste nachweisen, dass seine Untersagung auf „sachlichen und nachvollziehbaren“ Gründen beruht. Wenn der Hund niemandem etwas tut und der Vermieter Ihnen zuvor die Haltung zugesagt hat, dann sehe ich keine großen Chancen für den Vermieter. Auch dann nicht, wenn andere Mieter Hunde halten und er sich nur an ihrem stört.
Vielleicht geht es auch um etwas ganz anderes und dem Vermieter passen Sie generell als Mieter nicht. Dann sollten Sie diese Chance nützen und versuchen, einen Vergleich zu erarbeiten, dass sie also gegen Zahlung der ihnen entstehenden Kosten ausziehen.
Es kommt stark auf den Einzelfall an.