Tierhaltung

Hallo Ingo,

der Vermieter müsste Sie verklagen und müsste nachweisen, dass seine Untersagung auf „sachlichen und nachvollziehbaren“ Gründen beruht. Wenn der Hund niemandem etwas tut und der Vermieter Ihnen zuvor die Haltung zugesagt hat, dann sehe ich keine großen Chancen für den Vermieter. Auch dann nicht, wenn andere Mieter Hunde halten und er sich nur an ihrem stört.

Vielleicht geht es auch um etwas ganz anderes und dem Vermieter passen Sie generell als Mieter nicht. Dann sollten Sie diese Chance nützen und versuchen, einen Vergleich zu erarbeiten, dass sie also gegen Zahlung der ihnen entstehenden Kosten ausziehen.

Es kommt stark auf den Einzelfall an.

Guten Tag

und danke für die Anfrage.

Bieten Sie Ihrer anderen Mietparteien eine Alternative an, wie eine Beisskorbpflicht für den Hund, so lange Sie noch in dem Haus wohnen. Sie werden wohl nicht umhinkommen sich eine andere Wohnung zu suchen. Jedoch sollten Sie in einem persönlichen Gespräch mit den anderen Mietparteien und dem Vermieter die weitere Handhabung bis zu Ihrem Auszug klären, vielleicht ergibt sich in dem Gespräch eine Lösung die allen Parteien gerecht wird und Sie müssen gar nicht ausziehen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Vielen Dank- aber mit Leine u. Maulkorb führe ich ihn sowieso!!! Gruß

Hallo,
hier bin ich ein schlechter Ratgeber; ich bin der Überzeugung, dass ein solcher Hund in keine Wohnung gehört.
Aber ernsthaft: da der Vermieter den Hund offensichtlich schon geduldet hat, kann er auch wieder geholt werden; Sie sollten aber mit dem Vermieter sich verständigen, dass dieser das auch der anderen Mieterin klar macht; nicht Sie!! Sie haben keine rechtliche Beziehung zur anderen Mieterin!
Trotzdem überlegen Sie ob das eine artgerecht Haltung ist.
Gruß suver

Vielen dank- aber eben ein solcher Hund ist ein Familienhund und gehört in die Wohnung- hab seit 12 Jahren mit Anlagehunden zu tun und bessere Familienhunde gibt es nicht! Gruß Ingo

Vielen dank- aber außer mir hält niemand einen Hund und die anderen Miter wehren sich ansonsten nicht gegen den Vermieter, nehmen überhöte NK abrechnungen usw einfach hin- ich nicht! Und besagter Nachbar- hab ich im Nachhinein erfahren- will meine Wohnung für seinen Sohn- daher weht der Wind- gruß Ingo

Vielen dank- aber ich will ja sowieso auszihen- mit solchen Nachbarn will ich nicht weiter wohnen! Gruß Ingo

Vielen dank- aber ich bin auf Wohnungssuche- auf solche Nachbarn kann ich verzichten- im Nachhinnein hab ich auch erfahren, das besagter Nachbar meine Wohnung für seinen Sohn haben will! Da hab ich noch 2 Fragen. hab im Januar erst zur Wärmeisolierung Styroportapete geklebt- darf ich die beim Auszug beschädigen?? Und mein Vermieter meint- mein Hund hätte das Treppenhaus „eingesaut“- wo er an der Wand immer rauf und runter ging und wenn er sich nach dem reinkommen schüttelte- er verlangt, das ich streiche- muß ich nur die brtf. Wände oder das ganze Treppenhaus streichen?? Gruß Ingo

Hallo Ingo,

die Sache mit der Tapete verstehe ich nicht. Warum willst Du die beschädigen? Oder meist du vielleicht Schäden, die beim Heraustragen der Möbel aus Versehen entstehen? Im Prinzip geht es wahrscheinlich um die Frage, wie die Wohnung nach dem Auszug an den Vermieter übergeben werden muss. Das müßte in deinem Mietvertrag bei den Vorschriften über die Schönheitsreparaturen stehen. Unabhängig davon würde ich mich auf jeden Fall bemühen, die Tapete beim Auszug nicht zu beschädigen.

Wenn der Hund mit Erlaubnis gehalten wurde, musst Du gar nichts streichen. Abnutzungen durch den Hund gehören dann zum Mietgebrauch und sind mit der Miete abgegolten.

Noch fragen?

Gruß aus Berlin.

Stefan Pfeiffer