Tierhaltung

Liebe/-r Experte/-in,

in meinem Mietvertrag (1989) steht unter

§ 17
Haltung von Tieren

Das Halten - auch das zeitweilige Halten - von Tieren ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.

Meine Situation :

ich möchte mir gerne nach 21 Jahren Mietzeit eine Katze anschaffen.

Brauche ich dafür die Genehmigung des Vermieters, auch, wenn bereits schon einmal eine Familie 2 Katzen hatte und ich vor vielen Jahren die Anschaffung eines Papageien vom Vermieter genehmigt bekommen habe ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Sonnige Grüße vom sonnigen Rhein
Petra-Beatrice Hammelrath

Der Vermierter kann die Haltung von Katzen vertraglich verbieten und auch auf der Einhaltung des Vertrages bestehen. Da mit jeder Mietpartei einen eigenen Vertrag abgeschlossen wird, hat dies keinen Einfluss auf den eigenen Vertrag, der Vermieter kann mit jedem Mieter einen anderen Vertrag abschliesen, solange dieser nicht Sittenwiedrig usw. ist.
Bei Tierhaltung gilt heute folgende: Der Gesetzgeber sagt in einigen Gerichtsurteilen, das die Haltung von einigen wenigen Kleintieren, wie eine Hamster, Kanarienvogel oder ein Aquarium mit Fischen zur normalen Lebensgestaltung gehört und solche Tiere kaum je die Nachbar belästigen oder das Mietobjekt beschädigen und deshalb vom Vermieter tolleriert werden müssen. Diese Tiere können also auch gehalten werden, wenn im Mietvertrag eine Tierhatung ausgeschlossen ist. Bei Hunden und Katzen sieht es anders aus, da diese Tiere die Nachbarn und/oder das Mietobjekt beeinflussen können. Hier gibt es aber bereits auch schon ein Gerichtsurteil. welches sagte, das 2 rein in der Wohnung gehaltenen katzen auch zur normalen lebensgestaltung gehören würden.
Hier ist folgender Hinweis angebracht; in solch einem Fall dürfen die Katzen nur in der Wohnung gehalten werden, die Wohnung muss gross genug sein damit sich die Tiere ausreichend Bewegen können und jedes Tier eine Rückzugmöglichkeit hat… denn die einzelhaltung von Wohnungskatzen ist vom Tierschutz her sehr bedenklich, denn es fehlen die Sozialpartner der gleichen art, was dazu führt, das einzel gehaltenen Wohnungskatzen oft schreien oder unsauber werden, was dann das Mietobjekt wieder betrifft… also, mein Rat ist, in Ruhe mit dem Vermieter sprechen, diesen darauf aufmerksam machen,d as die katzen die wohnung nicht verlassen würden und das eine spezielle Miethaftpflkichversicherung abgeschlossen würde, welche Schäden durch Tiere am Mietobjekt abdeckt. Gegen allfällige Geruchsbelästigungen hilft das richtige Katzenstreu und tägliche mehrmalige erneuerung der Katzen toiletten (auch hier mindestens 3)
MfG.

wenn die katze eine wohnungskatze ist und auch kein stinkender kater somit weder lärm noch geruchsbelästigung besteht muß er es wohl genehmigen mit der auflage das das der katzentoiletten streu eventuell auf eigene kosten entsorgt wird.
siehe müllgebühren und l zahl der einzelen mieter.

Super lieben Dank für diese laaaaaaaange und prompte Rückmail. So einen Service findet man selten im Net. Das kostet ja auch Zeit, so lange Texte zu verfassen. Thank you …

Hast mir sehr mit Deinem Wissen geholfen.

Ich werd mal mit dem Vermieter reden.

Vorteil bei uns : wir sind 2 Rentner und ganztags Zuhause anwesend. Somit dürfte sich das mit dem Gejaule in Grenzen halten.

Auch habe ich Erfahrung mit Haus- und freilaufenden Katzen und Hunden.

Da ich eine Babykatze aus dem Tierheim möchte, klappts auch mit der richtigen Erziehung.

Rhein-Grüße
Petra

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Ich bin Mietrechtsexperte

Hallo Krollipeter,

hab gesehen, dass Du letztes Jahr auf eine Frage von mir geantwortet hast und hab auch schon ne neue Frage.

Mein Vermieter will mir die Tierhaltung eines Hundes mit 30 cm Schulterhöhe in meiner 65-qm-großen Altbauwohnung nur nicht genehmigen, weil er meint, die Wohnung wäre zu klein.

Kennst Du Dich diesbezüglich aus ?

Ich bin Mietrechtsexperte