Tierhaltung Anzahl schummeln?

Hallo Ihr Wissenden,

nehmen wir mal an, da ist eine PersonX die drei ( kastrierte Wohnungs-) Katzen hat.
Da sich bei vielen Vermietern DREI mit Sicherheit zuviel anhört, auch wenn Tierhaltung erlaubt ist, darf die Person dann bei Wohnungssuche, Gesprächen und evtl Mietvertrag auch „schummeln“ und nur 2 Katzen angeben ?
Im Falle einer „Entdeckung“ der Schummelei könnte die Person immernoch sagen, die dritte Katze wäre ihr zugelaufen, oder in Pflege…

Wäre das ( abgesehen vom moralischen…) eine den Mietvertrag beeinträchtigende Lüge ?

Danke schonmal im Vorraus.

lg Leo

Hallo,

keine Rechtsberatung, aber ich bin in derselben Situation. Ich habe beim Gespräch mit dem Vermieter angefragt, ob Tierhaltung erlaubt sei. Frage daraufhin: was haben Sie denn? Ich: wir haben Katzen, hätten aber evtl. später gerne zusätzlich einen Hund.

Aufgrund dieses Gespräches wurde im Mietvertrag vom Vermieter ohne weitere Rückfrage eine Erlaubnis für 2 Katzen eingetragen. Wir haben aber schon immer 3 … Ich ignoriere das und würde bei einer Kontrolle behaupten, die 3. wäre ein Urlaubspflegetier. Für den Hund habe ich als es aktuell wurde eine schriftliche Erlaubnis eingeholt.

Ich gehe davon aus, dass Lügen bei abgefragten Infos keine gute Idee ist. Wenn der Vermieter ein Problem mit 3 Katzen hat, hat er vermutlich auch ein Problem mit 2 Katzen, so dass die Voraussetzungen nicht gut sind. Ich verstehe den Hintergedanken, aber ob „strafbar“ oder nicht, ich würde mir so etwas von vorneherein ersparen.

Gruß,

Myriam

hi

Im Falle einer „Entdeckung“ der Schummelei könnte die Person
immernoch sagen, die dritte Katze wäre ihr zugelaufen, oder in
Pflege…

Lügen haben kurze Beine und du wirst dann evtl. 3 Monate später mit drei Katzen auf der Strasse sitzen …

Wäre das ( abgesehen vom moralischen…) eine den Mietvertrag
beeinträchtigende Lüge ?

Nun sagen wir genauer : eine möglicherweise die DAUER des Mietvertrags beeinträchtigende Lüge … denn einen Mieter der mich in Bezug auf die Anzahl seiner Tiere anlügt, lügt sicher auch bei anderen nicht unwichtigen Gelegenheiten - mein Vertrauen wäre futsch und damit auch meine Bereitschaft das Mietverhältnis fortzusetzen :-\

Überleg es dir gut, ob du nicht lieber ein bisschen länger suchst und dann aber auch gleich ehrlich bist …

Gruß H.

Ihr habt Recht, Danke
Hallo, danke Euch für Eure Meinungen und ich denke Ihr habt absolut recht, vor allem da die neue Wohnung nicht eilt, ich in Ruhe suchen und gleich mit offenen und wahren Fakten drangehen kann. Bin mir auch sicher, dass so eine Schummelei wie ich sie bezeichnet hatte keine gute Vorraussetzung für ein gutes Mietverhältnis sein kann. Danke Euch , ich wusste hier wird mir geholfen :smile:
lg leo

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Also meines Wissens nach sind Kleintiere, wozu wie ich glaube auch Katzen zählen, grundsätzlich erlaubt, denn sie Verursachen keinen Nachbarn störende Lärm und gerade Katzen sagt man eine besondere Reinlichkeit nach. Von daher darf der Vermieter, so weit ich weiss gar nicht aufgrund der Katzen ablehnen. Meinses Wissens nach sind solcherlei Tieer nicht einmal beim Vermieter meldepflichtig. Will heissen, das der Vermieter darüber nicht informiert werden muss. Aber sicher bin ich da nicht!!!

Wenn es um Hunde ginge, wäre die Sache weit anders. Hunde dürfen aufgrund ihrer vermeindlichen Lärmentwicklung abgelehnt werden.
Bei allem Getier gilt aber, wie ich denke: sobald ein Nachbar sich wegen anhaltetenden Lärms oder Geruchsentwicklung beschweren, kann der Vermieter das Abschaffen der Teire verlangen.

Hallo, Michael
doch Katzen sind meldepflichtig, gehören in dem Fall nicht zu Kleingetier wie die üblichen Verdächtigen wie Hamster + Co. Das weiss ich schon… aber trotzdem danke, für mich ist der Fall klar und ich bleibe ehrlich :smile:

lg leo

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Anmerkung o.T.
Hallo,

Also meines Wissens nach sind Kleintiere, wozu wie ich glaube
auch Katzen zählen,

Katzen sind keine Kleintiere.

denn sie Verursachen keinen Nachbarn störende Lärm

Katzen? Kein Lärm? Das wäre mir wirklich neu.

und gerade Katzen sagt man eine besondere Reinlichkeit nach.

Das ist nun richtig falsch. Katzen sind mit die schlimmsten Krankheitsübertrager, die man sich vorstellen kann. Sie fressen Aas, kommen mit allem möglichen Dreck in Berührung und putzen sich permanent, so daß sie die Erreger auch aufnehmen.

Von daher darf der Vermieter, so weit ich weiss gar nicht aufgrund
der Katzen ablehnen.

Aber sicher darf er das.
Erst recht, wenn man bedenkt, dass Katzenhaarallergiker u.U. sonst das Haus verlassen müssten.

Gruß
loderunner

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