Hallo,
wie sieht es aus wenn in einem Mietvertrag die Haltung eines Hundes oder einer Katze nur nach Genehmigung des Vermieters möglich ist. Aber unter dem Punkt „Sonstige Vereinbarungen“ Keine Tierhaltung nochmals aufgeschrieben, aber durchgestrichen ist. Eine Katze schon erlaubt wurde und nun noch ein großer Hund dazukommen soll. Da der Lebenspartner der bisherigen Mieterin schon des längeren einen Hund hat.
Darf der Vermieter abmahnen und ggfs. auch kündigen aufgrund des Haltens eines Hundes. Der Vermieter jedoch keine seiner Bedenken die dem Halten des Hundes widersprechen aufzeigt.
grüße,
fabsu
Ja, darf er.
Die Tierhaltung ist nur mit Einverständnis des Vermieters zulässig.
Durchgestrichenes gilt nicht. Außerdem ließe sich aus dem Durchstreichen der Regelung „Keine Tierhaltung“ keinesfalls herleiten, dass Tierhaltung uneingeschränkt erlaubt sei. Das widerspräche nämlich der anderen Regelung, nach der das Einverständnis des Vermieters nötig ist.
Wenn dennoch ein Hund ohne Einverständnis gehalten wird, kann der Vermieter abmahnen und eine Frist zur Beendigung der Haltung bestimmen. Nach Ablauf der Frist kann er fristlos kündigen; § 543 III 1 BGB.
Ob der Vermieter Bedenken hat, die zerstreut werden können, ist völlig egal, es gilt das vertraglich Vereinbarte, und der Mietvertrag gibt ihm ohne jede Diskussion recht.
Hallo,
ich verstehe die Logik hierbei nicht.
Meinst Du wirklich wenn man etwas durchstreicht dass es dann das gegenteilige davon heißen soll???
Oder gehts nach dem Motto das es einen Versuch wert ist?
Grüße
Hallo,
Es ist schon eine Katze erlaubt und Tierhaltung sollte generell verboten sein, ist dann aber aufgehoben worden. Nur der Punkt im Standartmietvertrag ist nicht gestrichen wurden.
gruß fabsu9999