Tierhaltung im Wohngebiet

Hallo!
Ich frage wirklich rein interessehalber:
Ein Wohngebiet, bei Entstehung - zu Hitlers Zeiten - noch am Ortsrand gelegen, inzwischen von der Stadt eingeholt und recht zentral. Grundstücke und Häuser sind für Selbstversorger angelegt, die im großdeutschen Reich Hühner, Ziege und Schwein halten sollten und auf dem Grundstück Kartoffeln etc. anbauen.

Die Grundstücke werden natürlich inzwischen als Ziergarten genutzt, aber dürfte man sie noch der ursprünglichen Bestimmung gemäß benutzen? Oder ist diese Option automatisch zeitgleich mit dem 1000-jährigen Reich erloschen?

Gruß,
Eva

Hallo Eva,

die Frage ist, was es heute für ein Gebiet ist. Ist es ein reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet, ein Kleinsiedlungsgebiet, ein Mischgebiet, Kern- oder Sondergebiet.

Die Baunutzungsverordnung ist 1962 entstanden, von daher spielt der Status im 3. Reich keine Rolle.

Viele Grüße
Elton

Hallo, Elton!

die Frage ist, was es heute für ein Gebiet ist. Ist es ein
reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet, ein
Kleinsiedlungsgebiet, ein Mischgebiet, Kern- oder
Sondergebiet.

Da müsste ich beim Katasteramt (?) nachfragen. Im Grunde sieht es noch genauso aus wie „damals“. Obwohl teilweise zerbombt, wurden die Häuser aufgebaut wie vorher, die Gärten noch lange als Selbstversorgergärten genutzt, allerdings ohne Viecher. Im Zuge des Witschaftswunders ging der Nutzanbau zurück, jetzt hat man riesige Spaßgärten oder nutzt noch einen Teil für ein bisschen Stangenbohnen, Tomaten, Obstbäume etc. Man darf am Erscheinungsbild der Siedlung auch nicht groß was verändern, wenn man renoviert oder anbaut. Falls man ein Häuschen abreißt, müsste man die gleiche Form wieder hinstellen. Mich erinnern sie an das Häuschen das man gaaanz früher mit dem ersten Satz Legosteine bauen konnte, bevor all die Fisimatentensteine dazu kamen :smile:

Danke für Deine Auskunft!
Gruß,
Eva

Hi,

nochmals, mit dem Aussehen des Siedlungsgebietes hat die jetztige Nutzung gar nichts zu tun.
Beim örtlichen Bauamt nachfragen, die können einem sagen, was los ist und was erlaubt ist.

Es gibt solche Siedlungen, die stehen als Ganzes unter Denkmalschutz mit Veränderungssperre und es gibt solche Siedlungen, die unterstehen gar keine Bauleitplanung und sehen entsprechend aus…

grüße
miamei