Tierhaltung in der Eigentumswohnung

Tierhaltung in der Eigentumswohnung kann diese Verboten werden ? Ich habe im letzten Jahr eine Eigentumswohnung gekauft und bewohne diese seid Dez. 2011 jetzt wurde mir bei der Versammlung eröffnet das ich meinen Hund abschaffen müsse weil die Hausordnung dies nur durch Zustimmung erlauben würde und diese ist mir nicht gegben worden.
Bei dem Hund handelt es sich um einen Chihuahua also einen kleinen Hund

Wer kennt einen Ausweg

Hallo,
ich bin auf die richtige Antwort selber gespannt.
Mein rRechtsempfinden sagt mir: - (das bedeutet, dass ich es nicht weiß).
In deiner Eigentumswohnung kannst Tiere halten. Natürlich keinen Tierzirkus…Bei tatsächlichen Belästigungen können sich die Nachbarn wehren. Der Tierschutz würde greifen, wenn du zu viele Tiere in der Wohnung hättest, sie schlecht versorgst.
Über die von dir erworbenen qm bestimmst du selbst. Wenn da absolute Haarspalter wohnen, müsstest du deinen Hund im Hof, im Treppenhaus, im Fahrstuhl auf dem Arm tragen.
Die Hausordnung dient dem friedlichen Miteinander. Darüber haben wohl die Mieter einmal selbst abgestimmt? ,
Am besten wäre es,wenn du den Hund zu einem Treffen mal mitnimmst und vorstellst. Du könntest auch Kontakte zu den netten Leuten aufbauen und gucken, dass die dich unterstützen. Achte darauf, dass du nicht alle gegen dich hast - dann macht dir das Wohnen da bald keinen Spaß mehr.
Ich hoffe, du löst dein Problem.
Wie gesagt, selbst wenn das Gesetz auf deiner Seite ist, nutzt das wenig, wenn dich im Haus wegen des Hundes keiner leiden kann. Setz dich nicht mit der Brechstange durch, wähle den sanften Kurs.
Grüße
Topi

Hallo emilbaer100,

die Frage, die sich stellt, gibt es durch den Hund „Störungen“?
Denn wenn eine Zustimmung erforderlich ist, heißt das Hundehaltung ist möglich. Es muß also einen Grund für die Ablehnung geben.
Fordere diese Begründung dazu an, sie müsste ja im Protokoll der Eigentümerversammlung stehen.

Viele Grüße
Peter

Hallo nochmal,

guck hier unter „Halten von Haustieren“:
http://www.herz-fuer-tiere.de/info-service/recht-rat…

Es gibt einen Gerichtsbeschluß, der besagt , dass Egentümern von Wohnungen , die Haltung von Hunden nicht untersagt werden kann.
Trotzdem : sei freundlich und keinesfalls stur. Wer anfängt dich und deine „Töle“ zu hassen, könnte hinterrücks unangenehm werden.
Grüße
Topi

Hallo emibaer100
bei kleinen Hunden ist eine Genehmigung nicht erforderlich.
Aber ich würde dir raten, einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung zu stellen u.anzufragen welche Regelungen du beachten sollst,damit der Hund bleiben kann.
Liebe Grüße
Heike

Oh je, dass ist eine schlimme Nachricht. Jeder Tierbesitzer kann nachempfinden , was Du jetzt durchmachen musst. Ich habe schon des öfteren gehört, dass man auch in einer Eigentumswohnung
das Einverständnis aller Miteigentümer benötigt, wenn man einen Hund halten will. Du könntest versuchen, dass o.K. Deiner Nachbarn zu bekommen, zumal es sich nur um einen klitzekleinen Hund handelt.
Ansonsten würde ich zum Eigentümer-Verein gehen und dort einmal nachfragen, wie es rechtlich in der Sache aussieht. Dort arbeiten Anwälte, die Dich beraten können. Du musst dort nur einen Mitgliedsbeitrag im Jahr leisten.
Viel Glück

Solche Klauseln in der Hausordnung sind rechtlich unzulääig,da dies einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.
In einer Eigentumswohnung kann Hundehaltung nur durch die Eigentümergemeinschaft untersagt werden, wenn das Tier erhebliche Belästigungen für die anderen Eigentümer darstellt,also dauerhaft sehr lautes Bellen oder aggresives Verhalten den anderen gegenüber.
Sonst können sie den kleinen behalten.