Hallo!
ist es grundsätzlich erlaubt, als Mieter in der Grossstadt in einem auf dem Hof des Mietshauses befindlichen Garten Karnickelställe aufzustellen und Kaninchen zu halten?
mfG, p
Hallo!
ist es grundsätzlich erlaubt, als Mieter in der Grossstadt in einem auf dem Hof des Mietshauses befindlichen Garten Karnickelställe aufzustellen und Kaninchen zu halten?
mfG, p
Mehr- oder Einfamilienhaus, was steht zur Tierhaltung und Hofnutzung im Mietvertrag und und wieviel Ställe mit wieviel Karnickeln will man aufstellen? ramses90
Grundsätzlich ist das erlaubt.
Behörden haben hier i.d.R. nichts zu melden, solange das nicht die Ausmaße einer gewerblichen Tierzucht erreicht.
Vermieter muss halt zustimmen, zwingend ! Hier kann man sich nicht auf ein allgemeines Recht beziehen, nicht störende Kleintiere zu halten. Das bezieht sich nur auf die Wohnung selbst, nicht auf den Außenbereich.
MfG
duck313
ok… danke… diese fiktive Situation könnte sich in Berlin/Innenstadt/Steglitz im Hof eines Mehrfamilienhauses zutragen.
Möglicherweise grenzen die Höfe 2er Gebäude frei zugänglich aneinander. Der Garten ist im Hof des einen Gebäudes, die vermutlichen Betreiber der fiktiven Karnickelstallanlage stammen aber aus dem anderen Haus, das aber keinen Garten sondern nur einen kahlen Hof mit Mülltonnen hat… Es ist möglicherweise ein auf Pfosten stehender Bau etwa 1,5 m über dem Boden, 80 hoch, 80 tief und 1,6m breit mit zwei getrennten Türen, innen aber nicht getrennt. im Moment kann ich 3 der virtuellen Karnickel identifizieren. Ich glaube beide Gebäude werden von der selben Hausverwaltung verwaltet.
Die Viecher stören nicht, Lärm machen sie ja nicht, stinken tun sie auch nicht (vorerst), ich wundere mich nur, dass ich auf dem Weg zu den neuerdings Mülltonnen an den fiktiven Karnickelställen vorbei komme sind die Karnickel dann eigentlich Allgemeingut? Hat irgendwas von Hausbesetzer-Romantik, Bauernhof und Urlaub in der Ukraine
p
wie ist das mit Ferkeln und Schfen?