Ich habe letztens gelesen , dass Tierhaltung in einem Wohngebiet 5 Tiere inkl evtl Katzen und Hunde nicht überschreiten darf.
Stimmt das ?
Gruss
Michi61
Ich habe letztens gelesen , dass Tierhaltung in einem Wohngebiet 5 Tiere inkl evtl Katzen und Hunde nicht überschreiten darf.
Stimmt das ?
Gruss
Michi61
Hallo,
dazu gibt es keine allgemeingültige Aussage…
Schließlich gilt immer noch der Grundsatz,das jeder in seinem Eigentum machen kann,was er will…
Einschränkungen können nur
a) für die gewerbsmäßige Tierhaltung
oder
b) wegen Beeinträchtigungen durch Immisionen
(der berühmte „Krähende Hahn“ um 4 Uhr morgens)
c) bei nicht artgerechter Tierhaltung
gegeben sein…
Gerade Punkt b) ist eine „schier unerschöpfliche“ Einnahmequelle für die deutschen Zivilgerichte…*grinz*…
Von daher gibt es keinen Grundsatz…
mfg
d) mietvertragliche vereinbarung
Hallo auch,
b) wegen Beeinträchtigungen durch Immisionen
(der berühmte „Krähende Hahn“ um 4 Uhr morgens)
oder aber stinkende Tierexkremente (muss nicht zwingend auf nicht artgerechter Haltung beruhen).
Gruß, Karin