Tierhaltung in einem Wohngebiet

Ich habe letztens gelesen , dass Tierhaltung in einem Wohngebiet 5 Tiere inkl evtl Katzen und Hunde nicht überschreiten darf.
Stimmt das ?

Gruss
Michi61

Hallo,

dazu gibt es keine allgemeingültige Aussage…

Schließlich gilt immer noch der Grundsatz,das jeder in seinem Eigentum machen kann,was er will…

Einschränkungen können nur

a) für die gewerbsmäßige Tierhaltung

oder

b) wegen Beeinträchtigungen durch Immisionen
(der berühmte „Krähende Hahn“ um 4 Uhr morgens)

c) bei nicht artgerechter Tierhaltung

gegeben sein…

Gerade Punkt b) ist eine „schier unerschöpfliche“ Einnahmequelle für die deutschen Zivilgerichte…*grinz*…

Von daher gibt es keinen Grundsatz…

mfg

d) mietvertragliche vereinbarung

Hallo auch,

b) wegen Beeinträchtigungen durch Immisionen
(der berühmte „Krähende Hahn“ um 4 Uhr morgens)

oder aber stinkende Tierexkremente (muss nicht zwingend auf nicht artgerechter Haltung beruhen).

Gruß, Karin