Guten Tag,
stimmt es, daß man Kleintiere (Vögel, Hamster) in einer Mietwohnung halten darf, ohne daß der Vermieter es explizid erlaubt. Und wenn ja, gehören Kaninchen auch dazu? Bei Hund und Katze muß der Mieter ja zustimmen.
LG Sabine
Guten Tag,
stimmt es, daß man Kleintiere (Vögel, Hamster) in einer Mietwohnung halten darf, ohne daß der Vermieter es explizid erlaubt. Und wenn ja, gehören Kaninchen auch dazu? Bei Hund und Katze muß der Mieter ja zustimmen.
LG Sabine
Hi
Guten Tag,
stimmt es, daß man Kleintiere (Vögel, Hamster) in einer
Mietwohnung halten darf, ohne daß der Vermieter es explizid
erlaubt.
Im Prinip ja,
nur darf die Sorgfaltspflicht nicht leiden. Frei herumlaufen lassen könnte also zu Beeinträchtigungen an der Bausubstanz führen, für die der Mieter auf zu kommen hat.
Eine Mietwohnung ist auch kein Zooähnliche Immobilie. Dh die Menge der Tiere könnte also die Bestimmung der Wohnung etc. entgegenstehen.
Für beide Aussagen sind mir aber keine Urteile etc. bekannt.
Und wenn ja, gehören Kaninchen auch dazu?
genau
Bei Hund
und Katze muß der Mieter ja zustimmen.
Hmm, kommt darauf an, wer sich hier Katze, Hund oder beides anschaffen und wo? halten möchte…
LG Sabine
vlg MC
stimmt es, daß man Kleintiere (Vögel, Hamster) in einer
Mietwohnung halten darf, ohne daß der Vermieter es explizid
erlaubt.
ja. eine solche klausel in agb wäre unwirksam.
Und wenn ja, gehören Kaninchen auch dazu?
Ziervögel, Fische im Aquarium, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, etc
ist das tier also mit einem hamster/zwergkaninchen vergleichbar, fällt es mit höchster wahrscheinlichkeit auch unter kleintiere.
(aber: ratte ist genehmigugnspflichtig, wenn hausfrieden dadurch gestört wird, LG essen -> kaninchen darf also hausfrieden nicht stören)
essen -> kaninchen
echt?
essen -> kaninchen
echt?
ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstehe, aber hier der leitsatz:
Das Halten einer Ratte in einem Terrarium einer Mietwohnung unterliegt der Genehmigungspflicht, und der Vermieter kann die Entfernung des Tiers im Hinblick auf eine mögliche Störung des Hausfriedens verlangen.
aus den gründen:
Zwar ist von der von den Bekl. gehaltenen Ratte keine Beeinträchtigung der Mietsubstanz zu erwarten, falls sie in einem Terrarium gehalten wird. Selbst wenn die Ratte aus dem Terrarium nicht entweichen kann, so gehen von ihr aber dennoch anderweitige störende Auswirkungen aus. Gegen Ratten bestehen innerhalb der Bevölkerung große Vorbehalte. Sie lösen Ekel aus, werden mit Krankheiten in Verbindung gebracht und werden als Ungeziefer betrachtet. Diese weitverbreiteten Ansichten führen dazu, daß in einem Mietshaus mit mehreren Mietparteien Widerwillen von Nachbarn gegen eine Rattenhaltung zu erwarten ist.
…
(LG Essen, Urteil vom 21-12-1990 - 1 S 497/90)
essen -> kaninchen
echt?
YMMD!
)
Dafür ein Sternchen!
Noch immer grinsend,
Tinchen
Niemand hatte bezweifelt, dass der Mieter in seiner Wohnung Kaninchen essen darf, aber wollte der UP das auch wirklich wissen?
vnA 
meerschweinchen schmeckt besser!
Kaninchen gelten offiziell als Tiere die in einem Käfig gehalten werden. Da das Mietrecht dem Tierschutz noch gewaltig hinterherhinkt, können Kaninchenfreude dies für sich ausnützen.
Kaninchen gehören selbstverständlich nicht in einen winzigen Käfig, sondern fühlen sich in einem Gehege oder freien Wohnungshaltung wohl. Für eventuelle Schäden an der Wohnung muss man natürlich aufkommen…
Hi
Kaninchen gelten offiziell als Tiere die in einem Käfig
gehalten werden.
Ah ja, wer gibt denn soetwas vor?
Da das Mietrecht dem Tierschutz noch gewaltig
hinterherhinkt,
Hmm, der Tierschutz ist also höher angesiedelt als das menschliche Recht auf geschützten Wohnraum. Auch hier wäre ein Quelle anzugeben bevor man so etwas glauben schencken kann.
können Kaninchenfreude dies für sich
ausnützen.
Ach, wie denn?
Kaninchen gehören selbstverständlich nicht in einen winzigen
Käfig, sondern fühlen sich in einem Gehege oder freien
Wohnungshaltung wohl.
Hmm, dies haben sicherlich Tierpsychologen unter wissenschaftlichen Grundladen sicher herausgefunden? Oder wie?
Für eventuelle Schäden an der Wohnung
muss man natürlich aufkommen…
Nee, nicht man, sondern der M. Der könnte sich es gff. vom Verursacher
, besser Eigentümer des Tieres, wiederholen.
vlg MC