Tierhaltung Mietswohnung

Hallo!
Da die letzten Beiträge zu dem Thema teilweise schon sehr alt sind, wollte ich die Frage nochmal stellen:
Ich wohne seit einem Jahr in einer Mietswohnung in deren Mietsvertrag auch das Halten von Kleintieren verboiten ist, da das die Nachbarn stören könne. Ich habe auch schon einmal telefonisch beim Vermieter angefragt und der sagte auch, dass das nicht möglich sei. Nun würde ich mir aber gerne zwei Meerschweinchen anschaffen…Ist das rechtlich erlaubt? Und könnte der Mietvertrag gekündigt werden, wenn der Vermieter von den Meerschweinchen erfährt?
Danke für die Antworten!!

Hallo!
Mietsvertrag Halten von Kleintieren verboten
telefonisch Vermieter gefragt
nicht möglich. Nun würde ich mir aber gerne zwei
Meerschweinchen anschaffen…Ist das rechtlich erlaubt?
könnte der Mietvertrag gekündigt werden, wenn der Vermieter

Hallo,
ich bin kein Rechtsanwalt und kann somit sicherlich keine verbindliche Auskunft erteile.
Meine persönliche Meinung ist jedoch, dass man sich an die geschlossenen Verträge zu halten hat. Will man dennoch davon abweichen, hat man sich mit dem Vertragspartner zu einigen. Ist dieses nicht möglich sollte man dieses akzeptieren und gegebenfalls Kosequentzen daraus ziehen (Umzug). Handelt man gegen die Vereinbarung ist eine Kündigung sicherlich zulässig. Ein Rechtsstreit ist somit vorgrogrammiert und die Rechtsanwälte freuen sich.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

M.f.G.

Willibald

Natürlich kann der Mietvertrag gekündigt werden, schließlich wußtest du bei Vertragsabschluß daß Tierhaltung nicht erlaubt ist.

Hat der Mieter einen Formularmietvertrag unterschrieben (das ist der Regelfall), so fragt sich, inwieweit eine dort enthaltene vorformulierte Klausel zur Haustierhaltung wirksam ist.

* Folgende Klauseln sind unwirksam: „Tiere dürfen nicht gehalten werden“ oder „Das Halten von Haustieren ist untersagt“. Da diese Klauseln auch die Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, Mäusen) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter stören können, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kleintiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hält.
* Die Klausel „Dem Mieter ist es verboten Hunde und Katzen zu halten“ ist wirksam. Hier bleibt dem Mieter die Kleintierhaltung gestattet, so dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht verletzt ist. Eine Ausnahme muss auch hier gemacht werden, wenn der Mieter einen Blindenhund benötigt.
* Wirksam ist auch folgende Klausel: „Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters“. Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.

  1. Tierhaltung, wenn keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde

Ist hinsichtlich der Tierhaltung keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen worden, so darf der Mieter ohne Erlaubnis Kleintiere halten. Dazu gehören z.B. Zierfische, Wellensittiche, Goldhamster, Mäuse und Meerschweinchen. Hinsichtlich der Haltung von Katzen ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.

Für eine darüber hinausgehende Tierhaltung benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Dieser muss die Erlaubnis selbst dann nicht erteilen, wenn er anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt hat, denn einen Grundsatz der Gleichbehandlung gibt es im Privatrecht nicht.

Hallo geh mal auf die Seite Anwalt Seiten 24 da steht ganz kalr das trotz eines Verbotes im Mietvertrag Kleintiere immer erlaubt sind! Zur Not einen Anwalt fragen so teuer wird das schon nicht sein! Viel Glück!

meerschweinchen kann er auf gar keinen fall verbieten.
trotzalledem am besten mieterschutzbund fragen und dort für wenig geld mitglid werden :smile:))

bei katzen insbesondere kater die stinken kann es probleme geben bei hunden auch.
aberzwerhhasen und rennmäuse kein problem !!

es gab mal ein gerichtsurteil, nachdem man meerschweinchen und hamster trotz tierhaltungsverbot in der wohnung halten konnte, ich würde mich aber nicht darauf verlassen, kündigen kann der vermieter eigentlich nur, wenn man die tiere nach aufforderung nicht abschaft, sondern weiterhin unerlaubt in der wohnung hält. - Leider keine große Hilfe - sorry