Tierhaltung nach Absprache mit dem Vermieter

Hallo liebe fleissigen Helfer!

Angenommen jemand bezieht eine Wohnung, in der Tierhaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt ist. Der Verwalter lässt die Aussichten auf eine Zustimmung seitens des Vermieters recht trübe aussehen. Unter Anderem führt er dafür fadenscheinige Gründe an, wie z.B. der Hund des Vermieters versteht sich nicht mit anderen Hunden.(er wohnt aber gar nicht in dem Haus, sondern geht nur in der Nähe spazieren)
oder: Hunde und Katzen zerkratzen Türen.

Die Wohnung liegt sehr ländlich und der neue Mieter hat Bedenken überhaupt nachzufragen. Er hat weder vor, entstandene Schäden durch das Tier NICHT zu bezahlen, noch hat er vor, sich einen Hund zuzulegen, der andere Hausbewohner belästigt oder gar gefährdet.

Er weiss auch, dass ein Nachbar (2 Doppelhaushälften,je 4 Mietparteien)einen Hund hält. Er will aber auch niemanden „anschwärzen“, denn er hat den Eindruck, dass dieser Nachbar seinen Hund ohne Absprache hält.

-Nun fragt er sich: SOLL ER SICH AUCH „EINFACH SO“ EINEN HUND ZULEGEN?

Soweit er weiss, kann ihm deswegen nicht gekündigt werden und zur Abschaffung des Tieres müssen seitens des Vermieters trifftige Gründe vorliegen.

Andererseits plagt ihn auch sein Gewissen dem Tier gegenüber…denn es ist ja nicht sonderlich verantwortungsvoll, so zu handeln, oder?

Noch einmal zur Wohnung: Sie liegt ausserhalb der Stadt, sehr Ländlich…man „fällt“ sozusagen ins Grüne wenn man vor die Haustür tritt.
Der Mieter kann nicht nachvollziehen, wo das Prolem des Vermieters liegt, zumal dieser sich doch rechtlich/ vertraglich gegen evtl. Schäden in der Wohnung absichern kann, Oder???

Hallo Änne,

-Nun fragt er sich: SOLL ER SICH AUCH „EINFACH SO“ EINEN HUND
ZULEGEN?

Soweit er weiss, kann ihm deswegen nicht gekündigt werden und
zur Abschaffung des Tieres müssen seitens des Vermieters
trifftige Gründe vorliegen.

Soweit ich weiss, kann dem Mieter gekündigt werden wenn er den Hund nicht abgibt. D.h. wenn der Vermieter dahinterkommt steht der Mieter vor dem Dilemma, dass er entweder den Hund ganz ganz schnell wo anders unterbringen muss oder sich ebenso schnell eine neue Wohnung suchen muss.
Schließlich wurde (miet-)vertraglich geregelt, dass die Haltung eines Hundes nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet ist. Hat der Vermieter diese Zustimmung nicht erteilt, so ist das ganz klar ein VERTRAGSBRUCH.

Meine ganz persönliche Meinung:
Wer als Mieter weiss, dass die Möglichkeit besteht, dass es wegen einer unerlaubten Hundehaltung Probleme mit dem Vermieter geben kann, sich trotzdem einen Hund zulegt, der zeigt keinerlei Verantwortungsbewusstsein dem Hund gegenüber!

Grüße von
Tinchen

Meine ganz persönliche Meinung:
Wer als Mieter weiss, dass die Möglichkeit besteht, dass es
wegen einer unerlaubten Hundehaltung Probleme mit dem
Vermieter geben kann, sich trotzdem einen Hund zulegt, der
zeigt keinerlei Verantwortungsbewusstsein dem Hund gegenüber!

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

Danke für Deine Antwort. Ich dachte mir schon, dass es evtl so ankommen würde, als wolle der zukünftige Mieter sich einfach über die bestehende Vertragsregelung hinwegsetzen.
Natürlich ist dem nicht so, allein schon deshalb, weil er sich das gar nicht trauen würde :wink:

Es ging mir hier auch eher um die rechtiche Situation, nämlich dass der Nachbar des vermeintlichen Mieters anscheinend auch einen Hund hält (ob legal oder nicht…dass weiss er nicht). Daraus entstand der Gedanke, dass sich dadurch doch evtl auch die Rechtslage ändern könnte. Nämlich dahingehend, dass der neue Mieter deshalb auch ein Recht darauf hätte, sich ein Tier anzuschaffen.

Aber das ist wie gesagt nur eine Idee. Wenn der Mieter die Ablehnung der Tierhaltung nicht in Kauf nehmen wollte, dann würde er den Mietvertrag gar nicht erst unterschreiben.

Liebe Grüsse
Änne

Hallo

ich kenne mehrere Häuser, in denen Tierhaltung per Mietvertrag (von großen Wohnungsgesellschaften) verboten ist, und wo trotzdem relativ viele Hunde sind.

Mein Eindruck ist, dass es dem Vermieter, der ja nicht dort wohnt, eingentlich völlig egal ist, und dass er nur, falls es Schwierigkeiten mit einem Hund geben sollte, sich dann nicht mit irgendwelchen Gesetzen befassen muss, sondern einfach sagen kann: Der Hund muss weg, er ist vertragswidrig.

Vielleicht ist das im Haus deines Mieters ja ähnlich.

Viele Grüße
Thea

… und wenn nicht?
Hallo Thea,

sorry, aber das ist ein saublöder Ratschlag.

Kopfschüttelnde Grüße
Gordie

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Hallo Änne,

ich würde versuchen, die schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters zu bekommen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Sollte der Vermieter sein Einverständnis verweigern, würde ich eine genaue Begründung einfordern mit Hinweis auf den oder die anderen gehaltenen Hunde in seinen Wohnungen.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich glaube nicht, daß der Vermieter sein Einverständnis vom Nasenfaktor abhängig machen darf und nach Gutsherrenart gewähren kann.
Wenn er einer Partei einen Hund erlaubt, dann kann er einer anderen Partei dies nicht ohne zwingenden Grund verwehren.

Einen Hund „einfach so anzuschaffen“ halte ich für rücksichtslos gegenüber dem Hund (dann kommt ereben wieder weg) und für Vertragsbruch gegenüber dem Vermieter (so einem Mieter ist alles zuzutrauen).

grüße
Gordie

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Gordie,

Danke, so sehe ich das auch und genau das habe ich versucht herauszufinden.

Im Übrigen würde ich wohl eher die Wohnung wechseln, als meinen Hund wieder abzuschaffen.

Vielen Dank für Deine Antwort
liebe Grüsse Änne