Hallo liebe fleissigen Helfer!
Angenommen jemand bezieht eine Wohnung, in der Tierhaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt ist. Der Verwalter lässt die Aussichten auf eine Zustimmung seitens des Vermieters recht trübe aussehen. Unter Anderem führt er dafür fadenscheinige Gründe an, wie z.B. der Hund des Vermieters versteht sich nicht mit anderen Hunden.(er wohnt aber gar nicht in dem Haus, sondern geht nur in der Nähe spazieren)
oder: Hunde und Katzen zerkratzen Türen.
Die Wohnung liegt sehr ländlich und der neue Mieter hat Bedenken überhaupt nachzufragen. Er hat weder vor, entstandene Schäden durch das Tier NICHT zu bezahlen, noch hat er vor, sich einen Hund zuzulegen, der andere Hausbewohner belästigt oder gar gefährdet.
Er weiss auch, dass ein Nachbar (2 Doppelhaushälften,je 4 Mietparteien)einen Hund hält. Er will aber auch niemanden „anschwärzen“, denn er hat den Eindruck, dass dieser Nachbar seinen Hund ohne Absprache hält.
-Nun fragt er sich: SOLL ER SICH AUCH „EINFACH SO“ EINEN HUND ZULEGEN?
Soweit er weiss, kann ihm deswegen nicht gekündigt werden und zur Abschaffung des Tieres müssen seitens des Vermieters trifftige Gründe vorliegen.
Andererseits plagt ihn auch sein Gewissen dem Tier gegenüber…denn es ist ja nicht sonderlich verantwortungsvoll, so zu handeln, oder?
Noch einmal zur Wohnung: Sie liegt ausserhalb der Stadt, sehr Ländlich…man „fällt“ sozusagen ins Grüne wenn man vor die Haustür tritt.
Der Mieter kann nicht nachvollziehen, wo das Prolem des Vermieters liegt, zumal dieser sich doch rechtlich/ vertraglich gegen evtl. Schäden in der Wohnung absichern kann, Oder???