Tierhaltung nach Vermieterwechsel

Ich denke nicht, dass sie die Katzen vorgeschoben haben, denn Eigenbedarf ist ein ausreichender Grund für eine Kündigung. Zwar nicht fristlos, aber ich gehe nicht davon aus, dass die Katzen ein Grund für eine fristlose Kündigung sind.

Es gibt durchaus auch Wohnungen in dieser Größe.

Das, was @anon45458312 weiter oben geschrieben hat, kann ich auch nur unterstreichen, dass

Bei aller Tierliebe, aber es ist eine Wohnung, meinetwegen auch ein Haus, und kein Tierheim!

Und wan dachtest du diesen umstand uns mitzuteilen? Jetzt haben wir hier viel Arbeit für dich gemacht, die nun für die Katze ist. - Danke auch.

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Das kann sein, aber solche Schäden gibt es voraussichtlich seit langem (oder auch nicht), und daran würde sich durch einen schnellen Auszug der Katzen nicht das geringste ändern.

An sich schon. Wenn ich das lese:

gehe ich davon aus, dass eben eine Sanierung vor dem Einzug der neuen Besitzer ansteht, und da würde man die ganzen Katzenspuren durchaus dauerhaft beseitigen (können).

Ich wollte gesagt haben, dass sich die Schäden, sofern vorhanden, in den kommenden Monaten nicht verschlimmern.

Dass eine schnelle Sanierung eine schnellere Beseitigung vorhandener Schäden nach sich zieht, versteht sich wohl von selbst. Oder was meintest du?

Das stimmt, aber je früher die jetzigen Mieter raus sind, desto früher kann mit der Sanierung angefangen werden und desto schneller können auch die neuen Eigentümer in ihr Haus einziehen.

Dass es für die jetzigen Mieter doof ist, weil sie sich eine neue Wohnung suchen müssen, steht außer Frage, aber die Eigentümer kann ich durchaus verstehen.

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Das stimmt bei einer üblichen Wohnungsgröße (und handelsüblichen Katzen/Hunden, es gibt da ja verschiedene Baureihen).

Nur geht es hier ja um ein angemietetes HAUS. Das ist (oft) deutlich größer, vor allem ist (meistens) das (üblicherweise) vorhandene Grundstück Teil der Mietsache.

Ist es nicht sogar so, dass Katzen zu den Kleintieren zählen, für die man gar keine Erlaubnis braucht? Die Schäden von den Miezen muss der Mieter allerdings beseitigen :slight_smile:

Eine Katze: ja. Viele Katzen: nein.

Wir sind selber Vermieter. Also widersprich der Kündigung schriftlich. Vermieterwechsel bricht NICHT den gültigen Mietvertrag. Das Einzige, was der neue Vermieter darf, beim Tod der Tiere einer Neuanschaffung derselben verbieten

Nein, Kleintiere werden in Behälter gehalten. Katzen gehören nicht dazu, auch wenn ab und an ein Amtsgericht da eine Ausnahme gemacht hat.

Nein, Katzen sind keine Kleintiere, siehe BGH 14. 11. 2007 (VIII ZR 340/06)

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Danke für die Korrektur. Das ist in meinem Link falsch dargestellt.

Die seltsame Adresse hätte mich eigentlich warnen müssen. Sorry.

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