Guten Morgen! Wer kann mich bitte über Voraussetzungen und Bestimmungen zur Gründung und Eröffnung eines Tierheims aufklären? Wird einem eigentlich vorgeschrieben, welche Tiere, also welche Tierrassen aufgenommen werden dürfen? Danke für Hinweise.
Am besten setzt du dich mit dem Veterinäramt vor Ort in Verbindung. Die können dir ausführlich über die Voraussetzungen Auskunft geben… und entscheiden letztendlich auch darüber, ob du überhaupt eines eröffnen darfst.
Außerdem empfehle ich dir die Lektüre des „Tierschutzhandbuchs“. Das kannst du beim Deutschen Tierschutzbund kaufen. Es enthält jede Menge Tipps und Ratschläge zu dem Thema.
Grundsätzlich musst du dich aber über die rechtlichen Aspekte informieren. Zur Eröffnung und zum Betrieb eines Tierheims brauchst du die fachlichen Grundlagen. Diese werden mit dem Sachkundenachweis nach §11 des Tierschutzgesetzes bekundet. Es gibt mehrere Möglichkeiten diesen Nachweis zu erbringen. Z.B. durch eine entsprechende Ausbildung als (Heim-)Tierpfleger o.ä… Der Nachweis kann auch vor dem Amtsveterinär direkt erbracht werden (sozusagen eine Prüfung). Dies ist für den Betrieb unerlässlich. Der Sachkundenachweis kann (muss) für verschiedene Tierarten (Hunde, Katzen, Nager usw.) erbracht werden, wenn verschiedene Arten beherbergt werden sollen.