Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person A besitzt seit 2009 einen Hund. Für diesen Hund sind Versicherungen abgeschlossen worden. Hundehalterhaftpflichtversicherung und Hundekrankenversicherung (Komplett von OP-Versicherung bis hin zu normalen Tierarztrechnungsübernahme).
Frage:
Kann Person A die Hundekrankenversicherung in der Steuererklärung ansetzten? Z.B. bei den Krankenversicherungsbeiträgen?! Hundehalterhaftpflichtversicherung kann Person A ja bei den Haftpflichtversicherung ansetzen.
Eine kurze und einfach Antwort wäre von Vorteil.
Danke
A