Tierkrankenversicherung in die Steuererklärung?

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Person A besitzt seit 2009 einen Hund. Für diesen Hund sind Versicherungen abgeschlossen worden. Hundehalterhaftpflichtversicherung und Hundekrankenversicherung (Komplett von OP-Versicherung bis hin zu normalen Tierarztrechnungsübernahme).
Frage:
Kann Person A die Hundekrankenversicherung in der Steuererklärung ansetzten? Z.B. bei den Krankenversicherungsbeiträgen?! Hundehalterhaftpflichtversicherung kann Person A ja bei den Haftpflichtversicherung ansetzen.

Eine kurze und einfach Antwort wäre von Vorteil.

Danke
A

Guten Morgen,
kurz und knapp nein,
ausser der Hund wäre ein „Arbeitsmittel“.
Gruss Hermann

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Person A besitzt seit 2009 einen Hund. Für diesen Hund sind
Versicherungen abgeschlossen worden.
Hundehalterhaftpflichtversicherung und
Hundekrankenversicherung (Komplett von OP-Versicherung bis hin
zu normalen Tierarztrechnungsübernahme).
Frage:
Kann Person A die Hundekrankenversicherung in der
Steuererklärung ansetzten? Z.B. bei den
Krankenversicherungsbeiträgen?!
Hundehalterhaftpflichtversicherung kann Person A ja

bei den

Haftpflichtversicherung ansetzen.

Eine kurze und einfach Antwort wäre von Vorteil.

Danke
A

hallo,

eigentlich nicht, das es keine verischerung ist, die die person schützt sondern die sache. das ist bei der haftpflicht anders gelagert. aber ich würde es trotzdem mit eintragen, da man nicht immer davon ausgenen kann das das auch der beamte weiss.

gruß
Sven

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

umpf!, gute frage… - aber leider keine antwort aus dem stand heraus.
meine einschlägige literatur gibt nix her dazu. hinsichtlich der umstände würde ich aber folgendes „tippen“:

tierhaftpflicht ist absetzbar, da sie den halter unmittelbar vor (finanziellen) schäden schützt.
tier-kv nicht absetzbar, dasie den halter nur mittelbar vor (finanziellen) schäden schützt und die „wert- und gesundheitserhaltung“ des tieres nicht zur sicherung und zum ausbau des arbeitsplatzes beiträgt (die eigene kv sehr wohl).

ich kann mir vorstellen, daß die steuerbehörde nach dem ausschlußprinzip argumentiert: nachdem tiere nicht ausdrücklich bei der steuerlichen berücksichtigung aufgeführt sind, fallen sie raus. aber wie gesagt: basiert nur auf vermutung bzw. eigener ableitung.
wenn nicht noch ein „absolut sicherer tipp“ kommt, dann würd ich´s einfach mal versuchen, die tier-kv abzusetzen. mehr als ablehnen kann auch das fa nicht.

saludos, borito

Guten Tag A,
aus Ihrem Sachverhalt habe ich verstanden, dass die Person A nicht beruflich etwas mit den Hunden zu tun hat. Deswegen wird das zu so genannten Liebhabereien zugeordnet. Darausfolgend kann man die Hundenkrankenversicherung und die HundenHPV nicht in die Steuererklärung ansetzen.

Mit freundlichen Grüssen,
Lena.

Meiner privaten Meinung nach können bei privater Tierhaltung ABSOLUT KEINE Kosten, die mit der Tierhaltung zusammenhängen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Eine Ausnahme wäre höchstens bei einem Blindenhund möglich.

Hallo lieber Hundefreund,

angeblich sollen Haftpflichtversicherungen für Tiere absetzbar sein (siehe Link: http://www.cecu.de/1635+M5dc577c0bbe.html).
Zur Tierkrankenversicherung dürfte dieser Link weiterhelfen: http://www.tierversicherung.biz/tierarztkosten-meist…

Schönen Gruß,
Heidi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

damit kenne ich mich leider nicht aus, sorry!

Viele Grüße

Paola

Kurz und knapp gesagt, Nein. Da in der Regel Sachversicherung (und dies ist so eine) nicht absetzbar sind. Falls dir deine zu teuer ist -> http://www.der-banker.de/tierkrankenversicherung.html evtl. günstiger als die bereits vorhandene Tierkrankenvericherung etc.