Hallo,
nehmen wir einmal an, Tierfreund Willi erlaubt einer Firma im Internet, kostenlose Infos über spezielle Hunde- und Katzennahrung dem Interessenten zukommen zu lassen und der Interesent gibt neben der E-mail auch seine Tel.Nr. an.
Nehmen wir weiter an, Tierfreund Willi erhält einen Anruf des Tiernahrungsherstellers, wird höflich gefragt und erteilt höfliche Auskunft und ist damit einverstanden, dass das Unternehmen für Hund und Katz kostenlose Tierprobe übersendet. (Nahrung ohne Chemie, Aromen etc.).
Willi erhält ein schwereres Päckchen und nach dem öffnet findet Willi zwischen 2 großen Katzenpaketen ein kleines Döschen (200 gr) Nassfutter für den Hund und einen kleinen Beutel (200 gr) Trockenfutter, allerdings auch 2 x 2,5 kg Katzentrockenfutter.
Das Katzentrockenfutter mit gesamt 5 kg sollen 18 € überwiesen werden.
Willi ist erzürnt und wollte gerade die Rechnung mit einem großen Tritt in den Papierkorb befördern, als er auf der Rückseite der Rechnung, gaaaanz klein und unter „Werbung“ versteckt eine Widerrufsbelehrung findet. Danach könnte man auch per FAX und Mail widerrufen.
Nehmen wir an, bei der Nahrungsbeschreibung würde vom Versender hingewiesen, dass "notwendig gewordene Rücksendungen direkt beim Kunden abgeholt würden, auf eigene (Versender) Kosten.
Willi denkt, dass auch der Widerruf als notwendig gewordene Rücksendung gilt und würde widerrufen.
Daher fragt Willi: Auf was müsste Willi denn achten, um nicht kostenpflichtig zu werden und, wie lange müsste Willi ein solches Paket aufbewahren?
Gibt es hierbei Links?
Danke und Grüßé