Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich wollte wissen , ob igel zu den geschützen Tierarten gehören und mit welcher Strafe man rechnen muss, wenn man einen Igel (dem es gut geht) bei sich zuhause hält?
Mfg
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich wollte wissen , ob igel zu den geschützen Tierarten
gehören und mit welcher Strafe man rechnen muss, wenn man
einen Igel (dem es gut geht) bei sich zuhause hält?
Mfg
Liebe Tier-Mama,
der Igel gehört laut Bundesnaturschutzgesetz zu den geschützten Wildtieren und darf der Natur nicht entnommen werden, auch nicht in der Heimtierhaltung gehalten werden. Man macht sich strafbar, wenn man Igel ohne Grund der Natur entnimmt. Es sei denn, es handelt sich um ein krankes oder verletztes Tier. Dann sollte man es fachgerecht pflegen oder einer Igel-Station übergeben. Wir haben mehrere Texte zur Igel-Pflege, z.B. von „Vier Pfoten“. Wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse mitteilen, übersenden wir solche Texte.
Mit freundlichem Gruß
Edgar Guhde
PAKT e.V.
www.paktev.de
- hallo, meine e-mail adresse lautet „[email protected]“ , aber ich glaube nicht das ich dem igel helfen kann,da sein Hinterbei sehr angeschwollen ist und ich vermute das er nichts sehen kann. Lg, Tier-mama
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Halloh,
„Vermuten“ hilft nichts, Wissen ist vonnöten. Das Tier muss offenbar in fachkundige Hände, also in die nächste Igelstation. Es wird doch bei Ihnen ein Veterinäramt geben, einen Tierarzt . Dort vorsprechen.
Weiteres folgt.
MfG
Edgar Guhde
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]