Ich frage mich, was die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz in der Praxis bringen soll. Es gibt bereits Gesetze, die den Tierschutz regeln. Dennoch wird Vieh tagelang durch Deutschland und die EU gekarrt, in winzigen, artunwürdigen Verschlägen gehalten, mit Medikamenten und Züchtung zum idealen (?) Nahrungsmittellieferanten gestaltet usw.
Solange der deutsche Bürger dem billigsten Fleisch und dem billigsten Ei hinterher läuft, Behörden und auch Tierschützer auf Anrufe und Briefe bzgl. offensichtlicher Mißstände nicht reagieren, wird die Verankerung des Tierschutzes in unserer Verfassung nicht mehr sein, als ein Symbol.
Ich habe nichts gegen Symbole, aber einerseits sehe ich hier einen Teil des Wahlkampfes und andererseits eine verfassungsverankerte Phrase, auf der man sich ausruhen wird.
Tierschutz, wie auch der in Art. 20a schon bisher festgeschriebene Umweltschutz, manifestiert sich nicht in einer Zeile im Gesetz, sondern in Verhalten.
Nur ein paar Gedanken (längst nicht alle, die ich dazu habe)…
Ich frage mich, was die Aufnahme des Tierschutzes als
Staatsziel in das Grundgesetz in der Praxis bringen soll. Es
gibt bereits Gesetze, die den Tierschutz regeln.
Hallo Christian
Deine pessimistische Ahnung teile ich so nicht.
Ein Beispiel:
Bisher konnte sich noch jeder „Forellenzirkus“ aufgrund der grundgesetzlich garantierten Gewerbefreiheit gegen den einfachgesetzlichen Tierschutz ohne Probleme durchsetzen.
In Zukunft werden die Gerichte wenigstens zwei gleichwertige Rechte abwägen müssen.
Was dabei herauskommt, wird man sehen
ich fürchte, Du überschätzt die Bedeutung des GG. Es werden dort nicht Regeln für Verhalten, sondern Regeln für Gesetze festgelegt. Solange die Gesetze den Geist des GG befolgen, ist im Rahmen dieser alles möglich. Wir haben ein weitreichendes Tierschutzgesetz, das im Prinzip auch befolgt wird. Insofern bringt die Änderung des Grundgesetzes schlichtweg nichts.
Bisher konnte sich noch jeder „Forellenzirkus“ aufgrund der
grundgesetzlich garantierten Gewerbefreiheit gegen den
einfachgesetzlichen Tierschutz ohne Probleme durchsetzen.
In diesem Fall hast Du recht. Solange aber die Änderung des GG nicht in neue Rechtsnormen umgesetzt wird, ändert sich auch nichts. Jedes neue Gesetz wird sich der neuen Fassung des GG beugen müssen. Bestehende Gesetze werden aber aufgrund der heute beschlossenen Änderung nicht besser oder schlechter durchgesetzt werden als bisher.
Unser Verfassungsgericht, was zukünftig den neuen Art. 20a wird berücksichtigen müssen, zeichnet sich durch ein großes Maß an Pragmatismus aus. Wirtschaftliche und politische Interessen standen oftmals im Vordergrund. Das wird sich wohl auch in Zukunft auch nicht ändern. Insofern bin ich weiterhin skeptisch, ob die heutige Entscheidung irgendetwas ändern wird.