Tierschutz/'Notwehr'

Hallo,
vor ein paar Stunden hat ein Kollege mir von einen Vorfall erzählt, der sich vor ein paar
Jahren in seinen Heimatort zugetragen hat. Dort hatten vier Betrunkene einer kleinen Katze
mittels eines demontierten Verkehrsschildes die Gliedmaßen bei lebendigen Leibe abgetrennt.
Ich frage mich jetzt:
a) was würde den Leuten heute an Strafe drohen ?
b) was würde mir drohen, wenn ich eingreife und dabei die Personen teilweise schwer verletze
bzw. töte ? Notwehr greift ja vermutlich trotz Novellierung des Status von Wirbeltieren noch
nicht.

Gruss
Enno

PS: In der zugegebnermaßen extrem unwahrscheinlichen Situation würde ich ohnehin komplett
austicken. Fall b) ist daher als Interesse, wie der Staat heute das Wirbeltier sieht zu
sehen, nicht als „Verhaltenstip“.

Hallo Enno,

a) was würde den Leuten heute an Strafe drohen ?

weiß ich im Moment nicht, vermutlich aber eine Geldstrafe.

b) was würde mir drohen, wenn ich eingreife und dabei die
Personen teilweise schwer verletze bzw. töte ? Notwehr greift ja
vermutlich trotz Novellierung des Status von Wirbeltieren noch
nicht.

Notwehr bezieht sich nur auf eine gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf Menschen, und die Überschreitung der Notwehr wird auch nur dann
geduldet, wenn sie aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ entspringt.
Freilich könntest du einen Verbotsirrtum geltend machen, wobei für die spätere Strafzumessung keine konkreten Aussagen gemacht werden können, weil die Umstände nicht klar sind. Es gibt Ermessensspielraum, aber eine absichtliche Verletzung bzw. Tötung wäre wohl doch nicht anzuraten.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Die Frage ist, wem gehört die Katze

a) was würde den Leuten heute an Strafe drohen ?

Tierschutzgesetz

Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
einem Wirbeltier
aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

b) was würde mir drohen, wenn ich eingreife und dabei die
Personen teilweise schwer verletze
bzw. töte ? Notwehr greift ja vermutlich trotz Novellierung
des Status von Wirbeltieren noch
nicht.

Strafrechtlichgesehen, ist das Wirbeltier eine Sache.

Deine Strafbarkeit nach einer Körperverletznug oder gar Tötung wäre zu prüfen.

Objektiv hättest Du Dich strafbar gemacht, denn Du verwirklichst ja einen Straftatbestand mit Wissen und wollen.

Fraglich ist ob Du evtl. gerechtfertigt sein könntest.

Rechtfertigung nach Notwehr

§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Du must also einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von Dir ODER EINEM ANDEREN abwehren um hier privilegiert zu werden.

Also kommen wir zur Hauptfrage, wem gehört die Katze (Sache)? Gehört sie nicht den Tierquälern und ist nicht herrenlos, gehört sie logischer Weise jemand anders.

In diesem Fall könntest Du also mit Deiner Tat einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von einem anderen abzuwenden.
Denn auch das Eigentum ist Notwehrfähig.

Die Notwehr unterliegt zwar dem Vorbehalt der gebotenheit und der erforderlichkeit, d.h. ist ein Beinschuss ausreichen und eindeutig möglich, darf kein Kopfschuß verpasst werden, jedoch wird Verhältnismäßigkeit zwischen angegriffenem
Rechtsgut und dem durch die Verteidigung bedrohten Rechtsgut (also
eine Güterabwägung)nicht gefordert ; denn im Notwehrrecht gilt der Grundsatz, daß das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht.

Gegenüber Kindern, Geisteskranken, Betrunkenen, die
erkennbar ohne Schuld handeln, fordert die Rechtsprechung ein
Ausweichen, soweit dies ohne Preisgabe eigener Belange möglich ist
(BGH 5, 248).

D.h. zusammengefaßt - Du müsstest wohl versuchen die Betrunkenen von ihrem Vorhaben abzubringen ohne sie sofort zu erschießen, gewalt (schubsen, schlagen, treten, eben was erforderlich ist) wäre allerdings ohne weiteres möglich, Du würdest Dich nicht strafbar machen.
Greifen sie Dich jedoch dabei an, steht Dir natürlich wieder das volle Notwehrrecht zu Deiner eigenen Verteidigung zu.

Gehört die Katze den Männern selbst oder ist herrenlos, wären beide einer Straftat nach dem Tierschutzgsetz verdächtig.

Du dürftest sie dann nach § 127 (Vorläufige Festnahme)StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn
er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt
werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung
vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person
durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes
bestimmt sich nach § 163 b Abs. 1.

vorläufig festnehmen. Setzen sie sich zur wehr, darfst Du Gewalt anwenden, jedoch nicht töten.

Allerdings besteht hier aus meiner Sicht ein rechtliches Problem. Bleiben die Tierquäler nämlich freiwillig bei Dir stehen und qäulen ihre Katze weiter, hast Du als Bürger aus meiner Sicht kein Recht das zu verhindern.

Falls jemand ne Lösung hat - ich bin gespannt.

PS: In der zugegebnermaßen extrem unwahrscheinlichen Situation
würde ich ohnehin komplett
austicken. Fall b) ist daher als Interesse, wie der Staat
heute das Wirbeltier sieht zu
sehen, nicht als „Verhaltenstip“.

Das Wirbeltier ist Verfassungsrechtlich keine Sache mehr.

Artikel 20 a [Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im
Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung
und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung.

Als Verhaltenstip würde ich in s oeinem Fall raten, sich gaaanz fest einzubilden, dass es ja die Katze von Frau Müller ist. Man sich also im Notwehrrecht befindet, die Typen, wenns denn geht richtig zu vermöbeln und möglichst schnell das Weite zu suchen…

M.

Danke (owT)
.

Danke
Hallo,

Notwehr bezieht sich nur auf eine gegenwärtigen rechtswidrigen
Angriff auf Menschen, und die Überschreitung der Notwehr wird
auch nur dann
geduldet, wenn sie aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“
entspringt.

Na das könnte man doch plausibel rüberbringen. Und vor Gericht würde man doch ohnehin nie
eine evtl. Tötungsabsicht eingestehen. Die wäre bei mir vermutlich auch nicht gegeben aber
bei vier enthemmten Personen bleibt keine Zeit für eine „Schubserei“, insofern müßte man sich
schon auf verletzliche Teile konzentrieren.

Gruss
Enno

a) was würde den Leuten heute an Strafe drohen ?

sicherlich keine angemessene Strafe :frowning:

vg jima

Hi,

die Geschichte glaub ich so oder so nicht. Eine Katze für die Verabreichung eines Medikaments festzuhalten, ist schon illusorisch, aber für solche Spielchen: Das ist einfach Unfug.

Gruß,
Christian

Hallo,
na ja 4 Leute = 8 Arme - eine junge Katze (4 Beine + Kopf). Das dürfte selbst bei extremsten Widerstand der Katze kein Problem sein.

Gruss
Enno

Hallo Christian,

die Geschichte glaub ich so oder so nicht. Eine Katze für die
Verabreichung eines Medikaments festzuhalten, ist schon
illusorisch, aber für solche Spielchen: Das ist einfach Unfug.

ob die konkrete Geschichte stimmt, weiß ich natürlich nicht. Aber das dies technisch unmöglich sei, ist sicher falsch.
Ich spreche aus eigener Erfahrung - nein, nicht im Sinne des Beschriebenen…aber ich weiß daß man jede Katze notfalls auch allein festhalten kann. Du vergißt, daß diese Typen die Katze nicht schonen wollen wie der Besitzer der seiner Katze ein Medikament geben muß. Und wer so brutal ist einer Katze die Gliedmaße abzutrennen, hat sicher auch keine Hemmungen beim Festhalten…

Gruß Stefan