Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Ihr Experten,
mein Schwager war in der nächsten Stadt, mit Auto u. Hund, fuhr auf einen Parkplatz, liess die Fenster leicht geöffnet, war für ca. 10min. in einem Geschäft, als er zurückkam war das Ordnungsamt da , hatte das Auto geöffnet, auf Drängen von ein paar Leuten, der Hund ist sehr anhänglich. Der Hammer nun kam vom Ornungsamt dieser Stadt eine Strafe über 280.-€ . Irgenwo stimmt es da nicht mehr. Bitte helfen Sie uns weiter.
Mit freundlichen Grüßen. K.-D.Buß
Hallo Herr Buß,
nun ich war nicht vor Ort und kann somit nicht beurteilen, ob eventuell überreagiert wurde. Leider ist es aber eine bekannte Tatsache das jährlich für viel zu viele Hunde (und leider sogar auch Kinder) das Auto zur tödlichen Falle wird ;(
Wenn Sie schreiben, dass die Fenster leicht geöffnet waren, dann ist das schon zu wenig! Bereits eine Aussentemperatur von ca 20 Grad Celsius kann für das Tier zum Verhängnis werden.
Da ich weder vor Ort war, noch die rechtliche Situation beurteilen kann, kann ich Ihnen nur diese Antwort geben.
Nähere Infos über die Gefährlichkeit finden sie unter folgendem Link http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Hund-im-Bac…
Besser ist es den Hund erst gar nicht mitzunehmen (leider ist draussen anleinen keine Alternative, da die Diebstähle von Hunden zunehmen, nur leicht geöffnete Fenster reichen definitiv nicht aus.
Ob die Höhe der Ordnungsstrafe gerechtfertigt ist kann ich nicht beurteilen, da müssten Sie sich an das Rechtsforum wenden.
Gruß
Epona
Sorry, leider hatte ich den falschen Button gedrückt, ich wollte noch folgendes ergänzen:
Ihr Schwager sollte es versuchen so zu sehen, dass diese Menschen nur besorgt um den Hund waren. Wir haben schon genug Menschen die einfach weg sehen!
Die Höhe der Strafe mag Ihnen bzw ihm unangemessen vorkommen, doch was ist ein Leben wert? Kann man die Liebe eines Hundes mit Geld aufwiegen? Ich denke nicht!
Geht man davon aus, dass es wirklich lebensbedrohlich für den Hund war (was eigentlich gegeben sein sollte, denn soweit ich weiß muss mind 15 Min gewartet werden und die Not des Tieres muss erkennbar sein, sollte er froh sein, dass seinem Hund ein elendiger Tod erspart blieb. Wie gesagt, ich kann keine rechtlich fundierte Aussage dazu zu machen, dies weiß ich aber aus einem Telefonat mit der Polizei aus ähnlichem Anlass.
Gruß
Epona
Hallo,
ich fürchte da kann ich nicht weiterhelfen. Das ist wohl eher eine Sache für einen Anwalt.
Viele Grüße
Steffi
Hallo Fr. Epona,
herzlichen Dank für Ihre Antwort, ich selbst habe einen Appenzeller u. finde es auch als Tierquälerei, den Hund lange im Auto zulassen, aber in dem Fall waren es tatsächlich nur 5-10 min. -Auto halt (im Schatten), ins Geschäft ,Umschläge kaufen,da hörte er schon den Krach auf der Strasse. Aber leider hatte mein Schwager keine Zeuge. Wenn die 280.-€ ja an den Tierschutz gingen wäre dies noch in Ordnung, aber wer streicht das Geld wohl ein ??? Herzlichst K.-D. Buß
Hallo, trotzdem Danke. Herzl.Grüße K.-D. Buß
Hallo Herr Buß,
nun, wenn es sich wirklich so zugetragen hat und keine Gefahr für den Hund bestand, ist es natürlich ärgerlich. Können die Kassiererin oder wer im Geschäft das nicht bestätigen, dass es tatsächlich nur so eine kurze Zeit war?
Wie gesagt rechtlich kann ich dazu nicht wirklich was sagen.
Gruß,
Epona
Lieber Herr Buß,
es ist sehr schwer zu beurteilen, ob das „öffnen des Wagens“ von Nöten war, oder nicht. Da ein Hund nicht schwitzen kann so wie wir, reichen 20 Grad Aussentemperatur völlig aus, um aus einem PKW eine tödliche Falle zu machen. Wenn sie versuchen die ganze Sache mal objektiv zu sehen ( ich weiss, ist bei Verwandschaft nicht einfach), ihr Schwager parkt das Auto, dann brauch es ein „paar“ Minuten damit Leute aufmerksam werden, der Hund wird beobachtet, dann wird das Ordnungsamt gerufen, bis zum erscheinen des Amtes dauert es wieder einige Zeit. Kann es sein das es doch mehr als „nur“ 10 Minuten waren?? Das Amt darf das Auto nur öffnen wenn das Leben des Hundes bedroht scheint.D.h. bei hoher Aussentemperatur, bei hektischem Hecheln des Hundes, wenn also ein Kreislaufkollaps droht, was auch nach 10 Minuten durchaus der Fall sein kann. Es ist für mich von hier aus sehr schwer zu beurteilen, ob das gerechtfertigt war oder nicht. Nach Handlung des Amtes und des Bußgeldes scheint es der Fall zu sein. Gibt es Zeugen, die man befragen könnte??
Es tut mir leid das ich ihnen nicht mehr helfen konnte, ich stehe ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Liebe Grüsse Andrea Simon
Hallo u. herzlichen Dank , für die nette Antwort. Aus dem Urteil können wir alle nur lernen. Liebe Grüße K.-D. Buß
Hallo Herr Buß,
ärgerlich und teuer, keine Frage.
Was mich sehr erstaunt ist Ihre Aussage, dass bereits 10 Minuten nach Ankunft auf dem Parkplatz nicht nur das Ordnungsamt, sondern auch eine gewisse Menschenmenge vor Ort war, die eine Notlage des Hundes erkannt haben (wollen), sondern auch das Auto bereits aufgebrochen war. Daraus schließt sich die Gegenfrage: Können es vielleicht auch schon 11 oder mehr Minuten gewesen sein?
Leider ist mir die Sicht der anderen Betroffenen nicht bekannt. Auch nicht, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, ob es im Schatten stand und vor allem, wie hoch die Außentemperaturen waren. Auch, um was für einen Hund es sich handelt und ob er ggf. Wasser zur Verfügung hatte, wäre wichtig.
Fakt ist: Schon bei Temperaturen um die 18° heizt sich ein Auto sehr schnell unerträglich auf. Aus diesem Grund sollen Hunde generell nicht im Auto gelassen werden. Falls doch, haben die Ordnungsbehörden (und auch jeder andere Bürger) die Möglichkeit, das Auto im Zuge der Selbsthilfe (Tierschutzgesetz) aufzubrechen. Die Kosten trägt dann der Auto- bzw. Hundebesitzer.
Leider kann ich Ihnen daher nicht weiterhelfen.
Gruß
Wissen Sie, da steht möglicher Weise Aussage gegen Aussage. Das gibt’s immer wieder, dass Leute ihre Tiere im Auto belassen und hinterher behaupten, es wäre nur um ein paar Minuten gegangen. Ich bin als Tierschützer ehrlich gesagt froh, dass es aufmerksame Menschen gibt, die ggf. etwas unternehmen, wenn sie den Eindruck haben, dass etwas nicht stimmt.
Legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein und schildern Sie den Vorfall. Ob eine Anzeige wegen falscher Anschuldigungen etwas bringt, bezweifle ich. Nehmen Sie Kontakt mit dem örtlichen Tierschutz auf, der prüfen kann, wie der Hund gehalten wird und Sie in Ihrer Aussage möglicherweise unterstützen kann. Ich kann das von hier und pauschal nicht beurteilen.
Ich wünsche Ihnen, dass sich die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit lösen lässt.
Gottes Segen und freundliche Grüße
Rosa Huber
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Ihr Experten,
mein Schwager war in der nächsten Stadt, mit Auto u. Hund,
fuhr auf einen Parkplatz, liess die Fenster leicht geöffnet,
war für ca. 10min. in einem Geschäft, als er zurückkam war das
Ordnungsamt da , hatte das Auto geöffnet, auf Drängen
vom Ornungsamt dieser Stadt eine Strafe über 280.-€ . Irgenwo
stimmt es da nicht mehr. Bitte helfen Sie uns weiter.
Mit freundlichen Grüßen. K.-D.Buß
Hallo u. herzlichen Dank für Ihre Antwort. MfG- K.-D.
Ganz besonderen Dank für Ihr Feedback. Sie sind der Erste, der ein Dankeschön sagt. Alles Gute und eine erholsame Nachtruhe, einen schönen Sonntag - mit freundlichen Grüßen Rosa Huber
Hallo u. herzlichen Dank für Ihre Antwort. MfG- K.-D.