Hallo,
folgender Fall:
seit über einem Jahr vermittelt Person X Hunde aus dem Ausland innerhalb eines gemeinnützigen (anerkannt), eingetragenen Vereins.
Sie hat beim Landratsamt gemeldet, dass sie Hunde aus dem Ausland aufnimmt und vermittelt und auch einen Sachkundenachweis erbracht, damit sie auf fundierten Beinen steht.
Offensichtlich fühlen sich aber die Nachbarn (Aussage des Landratsamtes, die nicht bewiesen werden kann, nur eine Anwältin kann Akteneinsicht beantragen) von den Hunden belästigt. Dabei sei erwähnt, das im Umkreis von dem Haus noch andere Hunde leben, die auch viel bellen, u.a. ein Hundezüchter.
Nachdem Person X schon einmal eine Aufforderung vom Landratsamt bekam,
die „g e w e r b l i c h e“ Tiervermittlung bis 31. Mai 2005 zu
unterlassen und der Verein darauf hingewiesen hatte, dass sie nicht gewerblich vermitteln, hat wohl der Anruf eines Nachbarn wieder alles zum Rollen gebracht.
Ein paar Tage später kam unangemeldet ein Baukontrolleur. Er
begutachtete das Zimmer, in dem die Welpen waren, machte Bilder von allen Tieren, einschließlich der eigenen Hunde und Katzen von Person X.
Nun bekam einen Bescheid, dass Person X erst einmal 85 Euro für den selbigen bezahlen muss. In dem Bescheid steht die Androhung einer Strafe von 1.500 Euro, wenn nicht alle Hunde bis 31. August 2005 aus dem Haus von Person X verschwunden sind.
Ein Mitarbeiter des Veterenäramtes sagte, dass die Vermittlung gewerblich sei und ein gemeinnützig anerkannter Verein damit nichts zu tun habe.
Wer kennt sich rechtlich mit solchen Geschichten aus? Welche Möglichkeiten hat eine Einzelperson mit wirklich guten Absichten für Möglichkeiten, ihre Arbeit fortzusetzen?
Danke und Gruß,
Nina