Tierüberlassungsvertrag

Hallo Ihr Lieben :smile:

Ich habe eine kurze Frage zum Tierüberlassungsvertrag. Wie ist das rechtlich einzuordnen, wenn ich als privater Halter einen Tierüberlassungsvertrag mit einer anderen Person schließe (auch Privatperson). Wenn ich die Haftung durch AGB ausschließe und im nachhinein sich feststellt, dass das Tier bereits bei Vertrasgsschluss einen Mangel hatte, den ich kannte.

Habe ich eine Aufklärungspflicht?? Und muss ich Schadensersatz trotz Ausschluss durch AGB leisten??

Ich bin für jede Hilfe dankbar :smile:

Hallo,
hier kenne ich mich nicht mit Tierüberlassungsverträgen auf. Gefühlsmäßig mal von anderen Vertragsarten abgeleitet: die wesentlichen Merkmale müssen dargestellt werden. Gehe also davon aus, dass das auch für Tierüberlassungsverträge gilt und der „Mangel“ hätte dargestellt werden müssen.

Wie kann es eine AGB geben, wenn es ein Vertrag von Privat an Privat war? Oder habe ich da was falsch verstanden?

viele Grüße
Andreas

Hallo Andreas!

Danke für deine Antwort. Aber zu was gehört der Tierüberlassungsvertragt etwa zum Kaufvertrag??

Ja, richtig. Es wurden auch AGBs unter Privatpersonen vorgenommen. Ist das etwa falsch??

Müsste nun der Verkäufer für den Schaden dem den Käufer entsteht aufkommen z.B. Behandlungskosten??

Vielen Dank
Rrela

Hallo,
naja wie gesagt: mit der Vertragsart kenne ich mich nicht aus. Wenn es AGB gibt (kann eigentlich nicht sein bei Privat an Privat), dann wäre zu prüfen, ob sie überhaupt gültig sind hinsichtlich des Haftungsausschlusses. Ansonsten suche mal unter dem Begriff „arglistige Täuschung“. Vertrag wäre damit nichtig.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

bitte die Frage an einen Experten für Zivilrecht stellen

Grüße

Hallo,
naja wie gesagt: mit der Vertragsart kenne ich mich nicht aus.
Wenn es AGB gibt (kann eigentlich nicht sein bei Privat an
Privat), dann wäre zu prüfen, ob sie überhaupt gültig sind
hinsichtlich des Haftungsausschlusses. Ansonsten suche mal
unter dem Begriff „arglistige Täuschung“. Vertrag wäre damit
nichtig.

Viele Grüße

Hi!

Ja, aber warum nicht. Wenn ich als Privatperson die AGBS eines anderen Vereins in meinem "Tie3rüberlassungsvertrag " nehme ist das doch in Ordnung. Ich meine die AGBs des Vereins müssen stimmen und sind ja auch für eien vielzahl von Personen gehacht oder nicht ??

Andreas

Hallo,
zunächst nochmal die Wiederholung: mit dieser Art Verträgen kenne ich mich nicht aus. Ein Kaufvertrag ist es wohl eher nicht.
Dennoch greift der Haftungsausschluss meiner Meinung nach nicht. Dieser würde nur greifen, wenn man gerade keine Angaben über den Zustand machen kann. Hier ist es aber bekannt, dass ein Mangel vorliegt. Das dürfte arglistige Täuschung sein, womit der Vertrag nichtig ist.
Gruß
Andreas