Hallo,
ich habe nun mehrmals Gewinn- und Verlustrechnungen gesehen, in denen unter den Aufwendungen auch die Tilgung von Krediten (Verbindlichkeiten) angeführt wurde. Die Tilgungen von Verbindlichkeiten verändern - im Gegensatz zu den Zinsen, die man für diese Verbindlichkeiten zahlt - jedoch nicht das Eigenkapital und sind somit erfolgsneutrale Geschäftsfälle, die in der Gewinn- und Verlustrechnung gar nicht aufscheinen dürften, oder? Ein Unternehmen könnte somit einen hohen Gewinn in der G&V aufweisen, obwohl er nach Rückzahlung der Tilgungsraten, vielleicht ein negatives Ergebnis aufweist. Das heißt, alleine aus der Gewinn- und Verlustrechnung aber auch aus der Bilanz kann man herauslesen, ob das Unternehmen nach den jährlichen Tilgungen der Verbindlichkeiten immer noch positive Zahlen schreibt? Dafür braucht es eine Kapitalflussrechnung? Stimmt das so?
Vielen Dank
Martin Unterholzner