Tilgung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Hallo,

ich habe nun mehrmals Gewinn- und Verlustrechnungen gesehen, in denen unter den Aufwendungen auch die Tilgung von Krediten (Verbindlichkeiten) angeführt wurde. Die Tilgungen von Verbindlichkeiten verändern - im Gegensatz zu den Zinsen, die man für diese Verbindlichkeiten zahlt - jedoch nicht das Eigenkapital und sind somit erfolgsneutrale Geschäftsfälle, die in der Gewinn- und Verlustrechnung gar nicht aufscheinen dürften, oder? Ein Unternehmen könnte somit einen hohen Gewinn in der G&V aufweisen, obwohl er nach Rückzahlung der Tilgungsraten, vielleicht ein negatives Ergebnis aufweist. Das heißt, alleine aus der Gewinn- und Verlustrechnung aber auch aus der Bilanz kann man herauslesen, ob das Unternehmen nach den jährlichen Tilgungen der Verbindlichkeiten immer noch positive Zahlen schreibt? Dafür braucht es eine Kapitalflussrechnung? Stimmt das so?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

ich habe nun mehrmals Gewinn- und Verlustrechnungen gesehen,
in denen unter den Aufwendungen auch die Tilgung von Krediten
(Verbindlichkeiten) angeführt wurde. Die Tilgungen von
Verbindlichkeiten verändern - im Gegensatz zu den Zinsen, die
man für diese Verbindlichkeiten zahlt - jedoch nicht das
Eigenkapital und sind somit erfolgsneutrale Geschäftsfälle,
die in der Gewinn- und Verlustrechnung gar nicht aufscheinen
dürften, oder?

genau.

Ein Unternehmen könnte somit einen hohen Gewinn

in der G&V aufweisen, obwohl er nach Rückzahlung der
Tilgungsraten, vielleicht ein negatives Ergebnis aufweist. Das
heißt, alleine aus der Gewinn- und Verlustrechnung aber auch
aus der Bilanz kann man herauslesen, ob das Unternehmen nach
den jährlichen Tilgungen der Verbindlichkeiten immer noch
positive Zahlen schreibt? Dafür braucht es eine
Kapitalflussrechnung? Stimmt das so?

Wie Du schon richtig schreibst, verändern Tilgungen das Ergebnis nicht, insofern stellt sich die Frage nicht, ob ein Unternehmen auch nach Tilgungen noch „positive Zahlen schreibt“.

Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Ertragslage dar und die wird von Tilgungen nicht beeinflußt. Die Kapitalflußrechnung stellt die Veränderung der Liquiditäts- bzw. Zahlungsmittelsituation dar. Folgerichtig werden dort auch die Tilgungen gezeigt. Eine Verquickung der beiden Gebiete, wie Du es darstellst („positive Zahlen auch nach Tilgungen?“), ist wenig sinnvoll, weil das Ergebnis auch zahlungsunwirksame Positionen enthält (und zahlungswirksame Positionen dagegen u.U. nicht). Das läuft in etwa auf die Frage hinaus, wieviele Schränke bei der Addition von zwei Stühlen und drei Betten herauskommen.

Gruß
Christian

Danke Christian (owT)
Hallo Christian,

vielen Dank für deine Ausführungen. Bin dank deiner Hilfe wieder etwas schlauer geworden.

Gruß

Martin