Hallo,
ich habe eine Frage zu Tilgungsfristen der Punkte im Verkehrszentralregister (VZR).
Meine letzte Ordnungswidrigkeit (3 Punkte) vom 16.12.2008 ist am 31.3.2009 rechtskräftig geworden. Nun bin ich am 24.01.11 mit Handy am Steuer erwischt worden, was 1 Punkt zur Folge hat. Diese Ordnungswidrigkeit wurde mir am 09.02.11 zugestellt. Wenn ich richtig informiert bin, bleiben dadurch meine Punkte aus 2008 weiter wirksam da das Datum der Rechtskraft entscheidend ist.
Meine Frage nun, gibt es für mich eine Möglichkeit das letzte Delikt durch Widerspruch oder ähnliches bis nach dem 31.3. hinaus zu zögern, damit die „alten“ Punkte getilgt sind. Hat da jemand eine fundierte Idee?
Danke und Gruß
Libuda