Tilgungsaussetzungs-Darlehen mit Bausparvertrag, betrieblich SKR03

Hallo zusammen,
eine GmbH verfügt über eine Immobilie, diese Immobilie wird in Mietwohnungen umgebaut. Für diesen Umbau wurde ein Darlehen aufgenommen. Auszahlungen vom Darlehenskonto auf das Bankkonto wird auf (SKR03) Konto 0650 „Verbindlichkeiten Kreditinstitut RLZ>5J“ gebucht, der Darlehensabschluss auf 2125 „Zinsaufw. für Gebäude des Betriebsverm.“

Zeitgleich hat die GmbH einen Bausparvertrag abgeschlossen und bedient diesen monatlich (Ansparphase) mit dem Ziel, damit das vorhin erwähnte Darlehenskonto zum Tax x abzulösen. Wohin wird denn im SKR03 der Bausparkassenbeitrag während der Ansparphase der GmbH gebucht? Vielen Dank für Hilfe…

Servus,

erster Schritt: Diesen prähistorischen Kontenrahmen, der bereits zur Verkündung des BiRiLiG seine Existenzberechtigung verloren hatte, in die Tonne treten und mit SKR 04 buchen.

Ersatzweise: Da es an keiner Stelle etwas Vergleichbares im SKR 03 gibt, und dieser völlig unsystematisch aufgebaut ist, wird wohl nur # 1502 in Frage kommen.

Schöne Grüße

MM

Danke, hätte ich auch selbst drauf kommen können.

Interessehalber, hätte der SKR04 denn ein passenderes Konto? Ich muss sagen, dass ich mich nie mit einer Umstellung des Kontenrahmen beschäftigt habe, da ich nur wenige Buchungen habe und in aller Regel meine paar Konten über die Jahre auswendig im Kopf habe.

Dank und schöne Grüße
Alpenpanorama

Servus,

der hat insofern für „alles“ passende Konten, als er von den Hausnummern her wie eine Bilanz seit BiRiLiG und eine GuV aufgebaut ist: 0 - 1 - 2 - 3 in Tausendern sind die vier Viertel einer Bilanz, dann geht es die GuV runter von 4nnn Erlösen bis 7nnn Zinsaufwand und sowas. Hübsch an ihm ist auch, dass er überall dort, wo man Platz für individuelle Einrichtungen brauchen könnte, auch freie Hausnummern hat - in diesem Fall ein „Guthaben bei Kreditinstituten“ (die Bausparkassen sind auch welche) oder eben ein „sonstiger Vermögensgegenstand“.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
und danke für die Antwort. Der andere Aufbau war mir zwar bewusst, da ich aber den Aufbau aus dem SKR03 gewohnt bin, sehe ich darin für mich nicht zwingend einen positiven Effekt. Wenn ich ein neues Konto anlege, dann kopiere ich einfach eines aus dem selben Gliederungspunkt, so dass ich die richtige Zuordnung bei Bilanz / GuV gleich mitnehme und händische Eingabefehler vermeide. Ich hatte es damals (gefühlt 100 Jahre her) so gelernt, dass es im Prinzip nur Geschmackssache ist (soweit ich mich erinnere, wie gesagt, sehr sehr lange her, hatten wir alle Buchhaltungen/ Mandaten mit SKR03 gemacht). In über 20ig Jahren vergisst man halt viel und bekommt Änderungen nicht mit, zumal ich seither nur meine eigene Buchhaltung erledige. Danke für die Erläuterungen.

Gruss, Alpenpanorama

Servus,

wegen der Gliederung habe ich mich jetzt erfolgreich um eine klare Ansage gedrückt. Ob das in der Gliederung gem. § 266 HGB unter B. II. 4 oder unter B. IV. auszuweisen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Zwar sind Bausparkassen Kreditinstitute, aber wegen der Verfügbarkeit vor Zuteilung schmeckt es mir nicht so recht, einen Bausparer als „Guthaben bei Kreditinstituten“ auszuweisen und sähe ihn lieber als „Sonstigen Vermögensgegenstand“.

Ich rufe mal @C_Punkt, der kann diese Bedenken sozusagen aus dem Handgelenk zerstreuen oder bestätigen.

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen,

ich habe mal meinem Handgelenk misstraut (zumal Bausparguthaben in den Abschlüssen, die ich so sehe, nicht so oft vorkommen) und in zwei Bilanzierungskommentare geschaut: herrschende Meinung ist in der Tat der Ausweis als Sonstiger Vermögensgegenstand.

Viele Grüße
C.

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Guten Morgen Aprilfisch, guten Morgen C-Punkt,

ich danke euch herzlich!

Viele Gruß
Alpenpanorama