Tilgungsfristen bei polizeilichem Führungszeugnis

Hallo,

zuerst muss ich hier mitteilen, dass ich lesen kann und der deutschen sprache mächtig bin. was ich damit sagen will, ist, dass ich wohl schon auf den richtigen seiten mir ein bild verschaffen konnte, wie es mit den tilgungsfristen aussieht.
doch ich bin etwas verwirrt bzgl. der formulierung in den einzelfällen.

also, das märchen beginnt 1994. da wurde der protagonist das erste mal wegen eines btm-deliktes zu 2 jahren jugendfreiheitsstrafe verurteilt, und diese wurden dann zu 3 jahren auf bewährung ausgesetzt.
dann, 1996, (diesmal nach erwachsenenstrafrecht) das letzte mal wegen btm zu 4 monaten freiheitsstrafe; und auch dieses mal wurde die strafe für 4 jahre zur bewährung ausgesetzt.
abschließend wurde dann unser „held“ 1997 wegen diebstahls ein weiteres mal verknackt. die strafe hierfür betrug ein weiteres jahr auf bewährung. quasi eine aufstockung…

jetzt die frage der fragen: wie müsste der inhalt eines polizeilichen führungszeugnisses unseren saubermanns aussehen???

danke im voraus

MOD: wg. Archivtauglichkeit „polizeilichem“ (← „pol.“) im Titel ausgeschrieben

Es gibt keine Eintragungen mehr…owT