Tilgungsrate bei Grundsicherung im Alter

Ehepaar beide 70 Jahre sparen für Altersvorsorge seit 1978 in Bausparkasse.
Seit 1994 kauft das Ehepaar eine 80 m² große Eigentumswohnung in NRW und bewohnt diese auch heute Nov. 2012 noch selbst und zahlt für Zinsen und Tilgung
eine Monatsrate von rund 320 EURO.
Mann hat 50 Jahre gearbeitet und für Rente eingezahlt.
Nach einem Schlaganfall in 2002 behindert „G“ erhält
22 Monate vor 63. Geburtstag Volle Erwerbsminderung mit Abzug auch in der Altersrente.
Die Rente reicht leider nicht aus und wir haben den Dispokredit in Anspruch nehmen müssen den wir in Raten an die Bank zurück zahlen.
Jetzt ging aber überhaupt nicht mehr und wir sind beim Soziamt und haben Grundsicherung im Alter beantragt.
Das Amt sperrt sich die Tilgungsrate, weniger als Miete bei einer Mietwohnung, zu übernehmen.
Gibt es da irgendwie eine Möglichkeit die gesetzmäßig korrekt ist ?

Ich hatte mal in Urteil gelesen B14/11b AS67/06 R

Möglicherweise kann mir ein Leser des Forum helfen

Danke für eine Nachricht
Gruß aus dem Ruhrpott
Döres42

Hallo Döres42,

Deine Frage ist vermutlich eine rechtliche und wie ich glaube zu komplex für ein Forum.

Meine Empfehlung ist: Vereinbare einen persönlichen Gesprächstermin in einer Verbraucherzentrale in Deiner Nähe. Dort findest Du Juristen und Versicherungsspezialisten vor Ort. Das kostet zwar eine Beratungsgebühr ist aber viel günstiger wie ein Anwalt.

Wenn Dir dort nicht geholfen wird, melde Dich nochmal.
Viele Grüße dieVB

Du schriebst:

Das Amt sperrt sich die Tilgungsrate, weniger als Miete bei
einer Mietwohnung, zu übernehmen.

Ist das nicht einigermaßen? Ich weiß nicht wie hoch die Mietzahlung vom Amt ist.
Der Paragraph: B14/11b AS67/06 R sagt meiner Meinung nach aus, das sie das zahlen. Wenn das nicht der Fall in eurem Fall ist,würde ich gegenan gehen. Ist bestimmt so´n „Schreibtischbesserwisser“.
Ich würde einen Anwalt einschalten, oder zu mindest Fragen. Der ist juristisch besser ´drauf. Ich bin kein RA.

lg Wolfgang

Mit Grundsicherung kenne ich mich nicht aus. Kann deshalb keine definitive Antwort geben.

Ich vermute, dass das Amt erst einmal sehen möchte, dass die Vermögenswerte, die über einem Freibetrag liegen, versilbert werden. Also die Immobilie verkaufen, Überschuss verbrauchen und dann erst Grundsicherung beantragen.

Aber gibt es da nicht noch den Lastenzuschuss, den man als Eigentümers beantragen kann? Nur so als Idee?

Hallo Wolfgang
Danke für die Antwort.
Du hast sicher Recht Nur selbst fragen kostet bei einem Anwalt schon.
Wo Du nicht bist …
Trotzdem Danke
Gruß
Döres

Hallo Georg Pütz.
Danke für den Tip mit der VZ.
Das Amt übernimmt Heizung und Warmwasser
Ich bewohne die noch nicht abgestotterte Eigent. Whng selbst ein Umzug ist auch teuer und dann noch Kaution etc. plus Miete der Wohnung.
Habe nachgeschaut und stelle fest dass eine Mietwohnung
in meinem Fall noch teurer ist als Hausgeld plus Tilgung zusammen.
Bei einem Verkauf ist nur einer gut bedient die Bank und wir stehen wieder im Regen.

Gruß
Döres

Mit Grundsicherung kenne ich mich nicht aus. Kann deshalb

keine definitive Antwort geben.

Ich vermute, dass das Amt erst einmal sehen möchte, dass die
Vermögenswerte, die über einem Freibetrag liegen, versilbert
werden. Also die Immobilie verkaufen, Überschuss verbrauchen
und dann erst Grundsicherung beantragen.

Aber gibt es da nicht noch den Lastenzuschuss, den man als
Eigentümers beantragen kann? Nur so als Idee?

Hallo Döres24,

leider das korrekte Vorgehen des Amtes.
In diesem Fall die falsche Finanzierungsform -leider.
Die Tilgung ist eine Art Sparleistung ihrer Kunden. Diese wird nicht übernommen.
Zinszahlungen werden dagegen übernommen.
Bausparer= geringer Zins (=Kostenübernahme), hohe Tilgung (= keine Übernahme)

Grüße

Du hast sicher Recht Nur selbst fragen kostet bei einem Anwalt
schon.

Gehst hin, und fragst ob sich ein Widerspruch lohnt.
Und du hast kein Geld. Wenn, dann soll das für ihn ´rausspringen.

Oder du gehst nochmal hin, zum Sozialamt, und fragst nochmal. Wenn das so bleiben soll, sagst du: „Ich möchte gerne ihren Vorgesetzten sprechen.“ Entweder lenkt er ein, oder du besprichst das Tema, ( auch mit dem Paragaphen) mit dem Vorgesetzten. Drucke den Paragraphen dafür aus.
Ich denke, du bist im Recht. Bleib am Ball.

lg Wolfgang

Hallo,

an Ihrer Stelle würde ich folgende Überlegung anstellen:

Bitte nicht falsch verstehen, aber mit 70 Jahren hat man definitiv die meiste Zeit seines Lebens hinter sich. Was wollen Sie dann mit einer irgendwann schuldenfreien Immobilie? Ich sehe da viele Möglichkeiten, möchte aber nur die näher erläutern, die ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall machen würde.

Sie zahlen bereits seit 1994, also seit 18 Jahren Ihre Wohnung ab mit einem Bausparvertrag, den sie seit 1978 besparen.

Schwer zu beurteilen, wie sich die Immobilienpreise in Ihrer Stadt entwickelt haben, da ich die Stadt nicht kenne/nicht genannt wurde, aber allein durch Inflation sollte sich der Wert Ihrer Immobilie vervielfacht haben. Daher würde ich Ihnen dringend dazu raten, die Immobilie zu verkaufen und dann ggf. ein Niessbrauchrecht zu vereinbaren. Dieses Recht billigt Ihnen Wohnrecht auf Lebenszeit zu, wird allerdings auch den Kaufpreis ein wenig mindern. Es wird aber ganz sicher, ohne dass ich die weiteren Umstände kenne, mehr Geld übrig bleiben, als Sie damals gezahlt haben. Vermutlich sogar, wenn Vorfälligkeitszinsen anfallen. Und die sind Verhandlungssache mit der Bank. In Ihrer Situation kann es gut sein und ist auch schon oft vorgekommen, dass die Banken Ihnen da entgegenkommen. Eingeweiht in Ihre finanziellen Probleme sind sie ja so oder so und da arbeiten auch nur Menschen, die ihre Lage nicht ausnutzen wollen.

Um sicher zu sein was wirklich übrig bleibt nach einem Verkauf, ziehen Sie einen Berater Ihres Vertrauens hinzu, der kann Ihnen das auf Heller und Pfennig ausrechnen.

Daher mein Rat: Verkaufen sie Ihre Immobilie und geniessen Sie die gemeinsamen Jahre, die Sie noch haben so gut es irgend geht. Vergessen Sie die Feilscherei um die Grundsicherung, das haben sie nicht nötig und auch nicht verdient.

Und falls Sie Erben haben: Jeder muss für sich selbst sorgen. Sie haben lange genug gearbeitet, versuchen Sie Ihren Lebensabend so angenehm wie möglich zu gestalten. Wichtig sind Sie und nur Sie! Dazu gehört leider im erheblichen Maße Geld. Und das haben Sie, wenn Sie Ihre Immobilie verkauft haben. Einfach mal durchkalkulieren, bei 18 Jahren zwischen Kauf und Verkauf sollte da ein beträchtlicher Geldbetrag übrig bleiben, vor allem da sie ja auch 18 Jahre getilgt haben! 320 Euro/Monat deuten auch darauf hin, dass nicht mehr so hohe Schulden getilgt werden müssen, sprich, auch die Vorfälligkeitszinsen werden niedrig und verschmerzbar sein, selbst wenn die Bank Ihne nicht entgegenkommen möchte oder kann.

Vermutlich ist das übrigens auch der Grund der Weigerung des Amtes, Gelder zu übernehmen. Eigentlich haben Sie vermutlich genügend Vermögen. Ich empfehle aber, sich darüber nicht zu ärgern was das Amt sagt, sondern darüber nachzudenken, ob mein Vorschlag nicht doch eine deutliche Entspannung in Ihren Alltag bringt.

Ein positiver Nebeneffekt: Wenn was in der Wohnung kaputt geht, müssen Sie sich um nichts kümmern, ein Anruf beim Vermieter oder Hausverwaltung und ein Schaden wird schnell repariert. Als Eigentümer haben Sie die Kosten, als Mieter sind die Kosten bei den meisten Reparaturen beim Vermieter.

Könnte da noch ewig mehr zu schreiben und so ein Beitrag ersetzt natürlich keine Beratung, aber denken Sie mal drüber nach. Die Vorteile für Sie überwiegen bei einem Verkauf bei weitem!

Freundliche Grüße von der Elbe in den Pott

Lies bitte dies zum Urteil des Sozialgerichts Kiel:

Tilgungsraten bei Eigentumswohnung vom Jobcenter zu übernehmen

http://sozialberatung-kiel.de/2012/07/11/34-kammer-a…

Hier geht es zwar um Hartz IV / ALG II und nicht um Grundsicherung im Alter, aber gemäß Begründung dieser Petition (lade Dir rechts die Begründung herunter)

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2007/_1…

dürfte es keine Unterschiede bezüglich der Transferleistung der beiden Gruppen geben.

Sollte sich das Grundsicherungsamt aber auf ein Recht der unterschiedlichen Behandlungsweise berufen, ist zu empfehlen, vor Konsultation eines Anwalts beim Amtsgericht für 10 Euro einen Beratungsschein zu beantragen (vorzulegen ist dann der Bewilligungsbescheid, Personalausweis, und ob sonstiges in diesem Fall vorzulegen ist, vorher per Telefon beim Rechtspfleger des Amtsgerichts erfragen).

Mit diesem Beratungsschein kann ein Anwalt aufgesucht werden.

Das von mir genannte Ergebnis der Petition ist insoweit interessant, dass eine weitere Petition zur Grundsicherung im Alter in Beratung ist, und zwar zum Vermögensfreibetrag und Freibetrag beim Zuverdienst. Denn wenn kein Unterschied zwischen den beiden Transfergruppen gemacht werden darf, müssen die Freibeträge denen von Hartz IV / ALG II angeglichen werden:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_1…

Hallo cyracus
Danke für die Info könnte hilfreich sein.
Werde den Rat befolgen
Döres 22.11.12

Ich drück die Daumen - würde mich über eine Rückmeldung freuen. Es interessiert mich und hilft dann ja auch anderen.
Viel Glück!

Sorry tut mir leid aber da kann ich leider nicht helfen
Gruß

Es ist korrekt, dass die Tilgung nicht übernommen wird. Somit soll vermieden werden, dass die Allgemeinheit die Finanzierung von Wohneigentum von einzelnen übernimmt. Es wird lediglich die Zinszahlung übernommen.

Bei einer 80qm großen Wohnung, die seit 1978 finanziert ist, ist sowie fraglich, warum bis heute die Tilgung nicht abgeschlossen ist.

Auch wenn es hart klingen mag: wenn die Finanzierung nicht mehr sichergestellt ist, bleibt kaufmännisch nur die Entscheidung übrig (nach den hier dargestellten Infos), die Wohnung zu verkaufen und zur Miete zu wohnen…

MfG
CKH

Hallo,

ich habe dazu leider keine Expertise, Sie sollten dennoch mal
familienintern prüfen, ob ggfls. eines der Kinder das Haus be-
reits heute übernehmen kann und dann ein reguläres Miet-
verhältnis begründet werden könnte, welches dann wiederum anerkannt ist!
Achtung hier nicht mauscheln, dies muss vernünftig mit einem Steuer-
Berater besprochen sein!!

Gruß
berater