Hallo aapapapa,
wieviele kleine Plappermäulchen hast Du den zu versorgen? Aber nun im Ernst: So ganz habe ich Deine Frage nicht verstanden. Ich bin zwar kein Finanzierungsexperte, versuche es aber trotzdem mal mit einer Antwort.
Die ganze Rechenoperation hängt entscheidend von Deinen Darlehenskonditionen ab.
Nehmen wir mal ein Darlehen von 100.000 € an mit 5,5 % Zins und 1,1% anfänglicher Tilgung, Annuität also 6,6 % = 6.600 €/Jahr. Geteilt durch 12 Monate = 550 €/Mt. Vorausgesetzt Deine Bank verrechnet die Tilgung monatlich sieht da so aus:
- Monat für 100.000 €
Annuität 550,00 €
Zins 5,5% = 5.500 €/12 = 458,33 €
Tilgung 91,67 €
Restschuld 99.909,23 €
Die jeweilige Restschuld ist dann immer Basis für die monatliche Berechnung von Zins- und Tilgungsbetrag.
XX.Monat
Restschuld ist durch Regel- u. Sondertilgung auf 50.000 € gesunken
Annuität 550,00 €
Zins 5,5 % auf 50.000 €/12= 229,17 €
Tilgung 320,83 €
Restschuld 49.679,17 €
Die Tilgung in diesem Monat entspricht 3.850,00 €/Jahr oder 3,85 % der ursprünglichen Darlehenssumme oder 7,7 % der Restschuld
(3.850 €/50.000€)
Die Dir eingeräumte Möglichkeit der Tilgungsanpassung kann sich m. E. nur auf die anfängliche Tilgung beziehen. Setze doch mal Deine konkreten Daten in die 2. Rechnung ein.
Die Tilgungsanpassung macht im Übrigen nur Sinn, wenn damit eine Anpassung der monatlichen Annuität einhergeht. Eine Senkung der monatlichen Rückzahlung würde zu einer längeren, eine Erhöhung zu einer kürzeren Darlehenslaufzeit führen. Wenn Du sagst, die Laufzeit sei etwa zur Hälfte vorbei, meinst Du wohl die Dauer der Zinsfestschreibung. Es müsste also geprüft werden, ob bei einer Veränderung der monatlichen Rate das Darlehen innerhalb der Zinsbindung getilgt werden kann oder eine Anschlussfinanzierung mit neuen Konditionen erfolgen muss. Das kann Dir Dein Darlehensgeber sagen oder Du versuchst es mit einem Tilgungsrechner, die es im Internet massenweise und kostenlos gibt.
Ich hoffe, dass meine Überlegungen hilfreich sind.
MfG
Zemionow