Tilgungsrate nach Tilgungssatzerhöhung?

Guten Tag,

Hypothekendarlehen zur Finanzierung des selbst genutzten Wohneigentums. Während der Laufzeit max. 2 Änderungen vom Tilgungssatz im Darlehensvertrag vereinbart.

Muss sich solche Änderung immer positiv(*) auf Tilgungsrate auswirken? Oder kann es sich u.U. auch negativ auswirken?
Falls ja, was sind die Umständen dann?

Nach welcher Formel/Wie wird die Höhe der Tilgungsrate im erstem Monat nach Inkrafttreten des neuen Tilgungssatzes berechnet?

Die Fragen nur in Bezug auf den Fall der Tilgungssatzerhöhung.

*) positiv im Sinne Ratenerhöhung; Positiv weil schnellere Schuldenreduzierung durch höhere Tilgungsrate

Guten Tag,
das kommt ganz auf Dich drauf an.
Die Tilgungssatzänderung wird ja nicht von der Bank vorgegeben, sondern Du kannst den Tilgungssatz während der Laufzeit max. 2 mal anpassen lassen um die Rate an deine persönlichen Verhältnisse anzupassen.

Hallo,
dass alles das so ist, war mir schon klar!!!
Aber wie funktioniert dies in Einzelheiten?

Theoretisch habe ich Verständigungsprobleme mit Fall wie beispielsweise folgender:

  • dem anfänglicher Tilgungssatz fehlen nur 1.3 Prozentpunkte bis zur maximalen vereinbarten Grenze
  • Darlehen vom MOnat zu Monat eifrig abbezahlt
  • alle bisherigen Möglichkeiten der Sondertilgung lückenlos ausgenutzt
  • Laufzeit noch nicht ab, dennoch Hälfte der Laufzeit schon hin
  • momentanes Restverschulden im Bereich 50% bis 60% der Darlehenssumme
  • insofern der Tilgungsrate steht bereits recht hoher Anteil in der Annuität zu
  • Soll es mit Erhöhung des Tilgungssatzes so funktionieren, dass
    max. möglicher Tilgungssatz in % mal momentanes Restverschulden = neue Tilgunsrate, dann bekommt man ohne schon die höhere Tilgungsrate. Und das wäre nicht im Sinne der Tilgungssatzanpassung.

Deswegen interessiert mich, wie es in Einzelheiten funktioniert, Berechnung der Tilgunsrate im ersten Monat nach Inkrafttreten des neuen Tilgungssatzes.

Hallo aapapapa,

wieviele kleine Plappermäulchen hast Du den zu versorgen? Aber nun im Ernst: So ganz habe ich Deine Frage nicht verstanden. Ich bin zwar kein Finanzierungsexperte, versuche es aber trotzdem mal mit einer Antwort.

Die ganze Rechenoperation hängt entscheidend von Deinen Darlehenskonditionen ab.

Nehmen wir mal ein Darlehen von 100.000 € an mit 5,5 % Zins und 1,1% anfänglicher Tilgung, Annuität also 6,6 % = 6.600 €/Jahr. Geteilt durch 12 Monate = 550 €/Mt. Vorausgesetzt Deine Bank verrechnet die Tilgung monatlich sieht da so aus:

  1. Monat für 100.000 €
    Annuität 550,00 €
    Zins 5,5% = 5.500 €/12 = 458,33 €
    Tilgung 91,67 €
    Restschuld 99.909,23 €

Die jeweilige Restschuld ist dann immer Basis für die monatliche Berechnung von Zins- und Tilgungsbetrag.

XX.Monat
Restschuld ist durch Regel- u. Sondertilgung auf 50.000 € gesunken
Annuität 550,00 €
Zins 5,5 % auf 50.000 €/12= 229,17 €
Tilgung 320,83 €
Restschuld 49.679,17 €

Die Tilgung in diesem Monat entspricht 3.850,00 €/Jahr oder 3,85 % der ursprünglichen Darlehenssumme oder 7,7 % der Restschuld
(3.850 €/50.000€)

Die Dir eingeräumte Möglichkeit der Tilgungsanpassung kann sich m. E. nur auf die anfängliche Tilgung beziehen. Setze doch mal Deine konkreten Daten in die 2. Rechnung ein.

Die Tilgungsanpassung macht im Übrigen nur Sinn, wenn damit eine Anpassung der monatlichen Annuität einhergeht. Eine Senkung der monatlichen Rückzahlung würde zu einer längeren, eine Erhöhung zu einer kürzeren Darlehenslaufzeit führen. Wenn Du sagst, die Laufzeit sei etwa zur Hälfte vorbei, meinst Du wohl die Dauer der Zinsfestschreibung. Es müsste also geprüft werden, ob bei einer Veränderung der monatlichen Rate das Darlehen innerhalb der Zinsbindung getilgt werden kann oder eine Anschlussfinanzierung mit neuen Konditionen erfolgen muss. Das kann Dir Dein Darlehensgeber sagen oder Du versuchst es mit einem Tilgungsrechner, die es im Internet massenweise und kostenlos gibt.

Ich hoffe, dass meine Überlegungen hilfreich sind.

MfG
Zemionow