Tilgungsraten bei EÜR

Hallo liebe www’ler,

angenommen ein Unternehmer (EÜR) hat ein betriebliches Darlehen. Die Tilgungsraten werden in dem Fall auch nicht als Aufwand verbucht, oder? Die mildern ja das Darlehen und sind somit kein Aufwand?!

Danke für eure Meinungen

Viele Grüße
Darla

angenommen ein Unternehmer (EÜR) hat ein betriebliches
Darlehen. Die Tilgungsraten werden in dem Fall auch nicht als
Aufwand verbucht, oder?

Die werden nicht nur in diesem Fall sondern in überhaupt keinem Fall als Aufwand verbucht.

Die mildern ja das Darlehen und sind
somit kein Aufwand?!

Richtig

Dann lieg ich richtig - Danke!!

viele Grüße
Manu