Tilgungssurrogat ändern

Hallo,

ich habe eine Baufinanzierung bei einer Bank und spare dagegen einen Fondssparplan bei einer anderen Bank an. Dieser ist an die finanzierende Bank abgetreten.

Nun möchte ich statt in Fonds in einen BSV sparen, die BAnk stimmt dem aber nicht zu, höchstens wenn ich deren schlechteren BSV nehme.

Darf die das? Ihr geht doch im Vergleich zu jetzt nichts verloren, die Sicherheitenposition wird eher höher. Außerdem ist die von denen vorgeschlagene Variante schlechter für mich.

Hallo Frau Zabel,

im Darlehensvertrag ist vereinbart, dass die Tilgung über den Sparplan erfolgen soll. Grundsätzlich muss die Bank einem Wechsel des Tilgungssurrogats nicht zustimmen bzw. kann das an bestimmte Bedingungen knüpfen.

Die Vorgehensweise Ihrer Bank halte ich zwar für „moralisch“ verwerflich (was aber zählt heutzutage im Geschäft noch die Moral?), aber dennoch wohl legitim. Angreifbar wäre dies evtl., wenn die Bank im Neugeschäft Bausparverträge der von Ihnen vorgeschlagenen Bausparkasse als Tilgubgsersatz akzeptiert.

Ich bin allerdings kein Jurist. Wenn Sie 100%ige Sicherheit haben möchten, ob Sie das Verhalten der Bank akzeptieren müssen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Freundliche Grüße

wolle

Hallo Silke Zabel,

leider sind m.E. beide Seiten an den zuvor geschlossenen Darlehensvertrag mit der Klausel über die Abtretung des bestimmten Sparplans gebunden.

Einseitig kann die Bank einer Änderung zustimmen, muss sie aber leider nicht.

Meiner Meinung nach dürfte kein Rechtsanspruch von Kundenseite auf Änderung des Tilgugsproduktes bestehen …

Genaues kann aber seriöserweise erst nach Prüfung des Darlehensvertrags gesagt werden.

Gruß Harald Laufer

Hallo Silke,

Also die Besicherung im Zivilrecht ist im BGB Geregelt. Hierin wird die Übersicherung und die Verhältnismäßigkeit der Sicherheitenstellung beschrieben. Eine Übersicherung haben wir hier zwar nicht, da du weniger Sicherheiten stellen musst als du Kreditmittel hast. Aber du hast völlig Recht. Die Bank verbessert sich in der Sicherheitenposition da die Kursschwankungen ausbleiben. Kontoguthaben ist eigentlich das sicherste was man haben kann, da die bisherige Sicherheit auch nicht bei der Bank liegt, hat sie auch keinen Kontrollverlust.
Was gegen eine Änderung der Sicherheit bei einer Bank spricht, ist die neue Protokollerfordernis. Die Bank muss das Darlehenmneu „protokollieren“ was nicht nur ertragloser Aufwand ist, sondern auch zu neuen Unterkageneinreichungen usw. Führen kann. Dann ist das Engagement auf einmal nicht mehr machbar, weil früher andere Regeln galten. Viel Argumentationsarbeit.
Das wird der Grund sein, dass die Bank bei einem eigenen BSV die Gebühr hierfür verdient und dann den Aufwand auf sch nimmt.
Ob die das dürfen wird in den Darlehensbedingungen sicherlich zu Gunsten der Bank mit Kreditvertragsabschkuss geregelt sein. Wenn du die Bank zanken willst, würde ich um eine schriftliche Mitteilung bitten, dass man nur mit eigenem BSV dazu bereit wäre. Damit würde man sich die Arbeit ja wohl machen. Und da sicherlich im PreisLeistungsverz. Eine Bearbeitungsgebühr für einen Sicherheitentausch genannt ist, kann man dann mal mit dem Verbruacherschu und der Lokalpresse drohen, wenn die Bank dann immer noch nicht arbeiten will. Rechtlich werden die dich aber mit den AGB und den Darkehensbedingungen in der Hand haben.

Viele Grüße

Raphael

Hallo Frau Zabel. Die Antwort darauf ist sehr schwierig, denn sie ist u.a. mit Rechtsberatung verbunden. Grundsätzlich aber kann eine Bank eine Sicherheit für ein Darlehen ablehnen, wenn diese Sicherheit für die Bank nicht ausreichend ist. Ob sie allerdings etwas anderes (schlechteres!?) vorschlagen kann, wage ich zu bezweifeln. Wenn die gebotene sicherheit ausreichend zur Sicherstellung des Darlehens ist (oder zur Rückzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt), sollte die Bank dieses annehmen müssen. Frage: Können Sie nicht einfach einen anderen, Ihnen genehmeren Finanzierer nehmen? Mit freundlichen Grüßen, Primax

Hallo Silke,

wenn es darum geht, nur ein Produkt der eigenen Bank zu verkaufen, dann klar, das dürfen die nicht. Du kannst auch einen anderen BSV als Tilgungsersatz wählen, wichtig ist jedoch, dass dieser den gleichen Wert wie das Fondsprodukt hat, damit der Bank an Sicherheit nichts verloren geht. Also wenn Du dies der Bank bietest, dann steht dem auch nichts im Wege.

Grüße!

Hallo,
Deinen Wunsch den Wunsch aus dem Fondsparplan auszusteigen kann ich nachvollziehen, wenn es ein Aktienfonds ist.
Der Bausparvertrag würde bedeuten, dass Du bei Zuteilung zu einem Fremdinstitut umschuldest. Das will Dein derzeitiger Kreditgeber nachvollziehbar ist.
Der Vertrag kann nicht einseitig geändert werden, also verhandeln auf einen anderen Tarif bei der „empfohlenen“ Bausparkasse oder nur auf Tilgung gering umsteigen und den Bausparvertrag nach eigenen Wünschen parallel ohne Abtretung besparen.

Alles Klar, sonst noch mal nachfragen.

SG
Monika

Hallo Silke,

da es sich um eine Änderung des Kreditvertrages handelt, kann die Bank ihr Einverständnis frei bestimmen. Meiner Meinung ist es ein schlechter Kundenservice Sie hier zu knebeln, soweit die Bank am „besseren“ Bausparvertrag keine Nachteile hat. Wann läuft die Festschreibung ab? Gibt es vielleicht die Möglichkeit durch ein Forwarddarlehen eine Änderung in naher Zukunft herbei zu führen? Ist die Änderung von Fonds auf Bausparverrag wirklich die bessere Variante? Momentan kaufen Sie ja günstig nach und können dadurch schlechte Börsenjahre wett machen. Bei Umstellung auf Bausparvertrag entstehen einerseits Gebühren (Abschluss, Kontoführung, Darlehensgebühr) zum Anderen sind Sie bei einer Umfinanzierung ggf. nicht variabel genug. Falls Sie in meiner Nähe sind, können Sie meine Beratung in anspruch nehmen. Unter www.blind-vertrauen.de können Sie sich informieren und ggf. melden. Also bitte genau prüfen, ob die Änderung Sinn macht. Vertrag ist leider Vertrag und jede Änderung Bedarf der Zustimmung des anderen Vertragspartners (=Bank). Kundenservice muss dabei nicht im Vordergrund stehen.

Hallo,
wenn für das Darlehen noch eine Zinsbindung besteht, ist die Bank berechtigt auf der Einhaltung des ursprünglichen Vertages zu bestehen. Eine Änderung kann dann erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erfolgen. Gegenbenenfalls dann die Bank wechseln. Ist ein Zinsbindungsfrist von mehr als 10 Jahren vereinbart, kann das Darlehen nach Ablauf von 10 ( nach Vollauszahlung) mit 6-montiger Kündigungsfrist gekündigt werden.
Während der Zinsbindungsfrist muss die Bank einer Ändeung der ursprunglichen Vereinbarungen nicht zustimmen. Ich würde trotzdem nochmal versuchen mit der Bank eine Einigung zu finden.
Bei Fragen einfach nochmal melden.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Eberle

Hallo Leo30,

doch, leider haben Sie gesagt, es geht nur ihr eigenes Produkt…

LG

Silke

Hallo Silke,

solange die von dir gestellte Sicherheit den gleichen wert aufweist (den darum geht es auch), dürfen die es mit dieser Begründung gar nicht ablehnen. Entweder Du wendest Dich an den nächsthöheren Vorgesetzten, schreibst eine Vorstandsbeschwerde oder falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, sich da mal beraten lassen. Viel Glück!

Guten Tag,

ja, das darf die Bank, da sie jeder Änderung zustimmen muss und über diese Zustimmung auch eigenständig entscheiden kann. Frei nach dem Motto: Die ursprünglichen) Verträge sind geschlossen…