Hi,
wann streicht man eigentlich eine ganze Wohnung bei Auszug?
Wenn der M streichen soll, sollte dies deutlich vor dem Vertragsende erfolgen. Der Termin für ein Wohnugsabnahmprotokoll ist idR dannach. Ein paar Tage sollten danach für Nacharbeiten und einen weiteren Abnahmetermin vorgesehen werden.
Wenn man am 31. des Monats packt und umzieht…und der
Nachmieter ebenfalls am Ende des Monats einziehen will…weil
widerum sein Nachmieter auch am Ende des Monats rein
will…usw.
Die Zeit für fällige Schönheitsreparaturen fällt in die Mietzeit des M. Somit muss dieser diese Zeit einplanen. Der neue M sollte erst nach einen Abnahmtermin einziehen, damit dem ausziehenden M keine Nachteile entstehen.
Wie sieht das Timing in der Regel aus - praktisch versus
rechtlich?
Bei dem Recht sollte vor allen der Mietvertrag eingehaltn werden. Wird die Mietzeit überschritten, so fällt weitere Miete (Tagessatz) für den ausziehenden M an. Weiterhin ggf. Schandensersatz für die verspäteten Einzug des neuen Mieters.
Praktisch heißt das, für die Übergangszeit, in der Arbeiten anfallen und keine Bewohnbarkeit weder in der alten noch in der neuen Wohnung gegeben ist, eine Zwischenunterkunft besorgen werden muss. Alternativ könnten auch eine Mietüberschneidung praktikabel sein. Für eine gewisse Zeit wird für diesen Zeitraum doppelte Miete für zwei Mietobjekte anfallen.
Oft kommt es auch zu praktikablen Lösungen, wenn die Vor- bzw. Nachmieter vor Vertragsende ausziehen und den Nachmieter dafür früher einziehen lassen. So kann ein Teil der Überschneidungen ausgeglichen werden. Aber einer in diese Kette wird doch eine doppelte Mietzeit erwischen, sofern der VM diese nicht freiwillig nachläßt.
Die VM machen dies oft, insbesondere wenn ein Leerstand zwischen Alt-und Neumieter vorkommt. Der VM möchte für diese Zeit aber idR wenigstens die Nebenkosten erheben, weil diese auch dann wirklich anfallen. Billiger geht es für den M kaum.
Kann man auch nach Auszug noch ein paar Tage
streichen?
Wenn der Auszug vor dem Vertragsende stattfindet und dann noch die Zeit für die anstehenden Dinge besteht, s. o.
D.h. hat ein Vermieter bei Mieterwechsel in der
Regel immer Mietausfälle von ein paar Tagen bis zu einem
Monat?
Nein, es sei denn, es besteht eine Zeitlücke bis zu Nachmietervertrag. Diese kann der ausziehende Mieter (teilweise)füllen, muss diese aber bezahlen. s. o.
vlg MC