Doppelposting in Medizin v. 17.3.02
Guten Morgen Hans,
also erstmal ist es sicherlich gut, wenn Du Dein Anliegen auch im Rechtsbrett hier postest. Was ich jedoch nicht verstehe ist, daß Du nicht auf Dein erstes Posting im Mdizinbrett vom 17.3.02 zu dem Thema hier hinweißt.
Denn ich habe Dir dort in dem Thread wirklich eine ausführliche Antwort zu der medizinischen Seite des Problems geposted.
Er kann aber
angeblich den Tinnitus beweisen: Gerichtlich wurde ein
Sachverständigengutachten angeordnet, das ihm den Tinnitus
bescheinigt hat. (…) Lässt sich Tinnitus wirklich beweisen
oder kann :man diesen Test manipulieren
Siehe Medizinbrett: JA, es ist möglich, den Tinnitus nachzuweisen. Alle möglichen Verfahren habe ich Dir dort beschrieben.
Manipulieren kann man fast alles. Aber bei den vielfältigen Untersuchungen, die zur Diagnose eines Tinnitus notwendig sind ist es eigentlich unmöglich.
Der eine - oder die zwei - Töne/Rauschen, deren Frequenz der Kläger hört, werden eingekreist. Und er muss sicher ca. 100 mal oder mehr angegeben, welche der vom Akustiker angegebenen Töne er hört, welche nicht (immer nur kurze Pieep-Signale). DIE KANN MAN sich einfach NICHT MERKEN !!! Da sie auch nicht zwangsweise in einer sauberen Tonleiterfolge kommen, sondern gestreut. Erst zum Schluß gibt es noch auf- und absteigende Tonfolgen ohne Pausen und Übergänge.
Auch werden dem Patienten zigfache Rauschtöne präsentiert.
Die nicht zu hörenden Töne (weil es o. sie eben dem eigenene Tinnitus-Ton entsprechen, werden vom Akustiker „eingekreist“.
Naltürlich ist es ein Kreuz, daß Dir das passiert ist! Aber mit Tinnitus leben müssen kann die Hölle sein!!! Und wie gesagt: Tinnitus ist offiziell ein „Symptom“ wie Schmerz. KEINE Krankheit.
Und nun müssen die Rechtswissenden ran und Dir sagen, wie eine Schmerzensgeldurteil ausfallen kann, das evtl einen lebenslänglichen „Schmerz“ ausgleichen soll. ALlerdings ist mein Tinnitus nach ca. 3 Jahren weggegangen. Weil ich mein Leben komplett Richtung Ruhe umgestellt hatte.
Wenn ich jedoch mal kurz Stress habe, „bumms“ ist er wieder da. Vielleicht sollte man bei einem Urteil darauf achten, daß es ein Klausel gibt, daß der Kläger alle 2 Jahre eine akkustische Prüfung machen soll. Denn vielleicht geht der Tinnitus ja auch bei ihm mal wieder weg…
Gruß
Bettina