Tipgemeinschaft Lotto

Hallo Steuerexperten,

da gebe es eine Tipgemeinschaft aus nicht miteinander verwandten Menschen, meinetwegen Arbeitskollegen, die wie es das Glück will eine nennenswerte Summe Geldes gewinnen.

Fall a)
Der Spielschein ist anonym

Fall b)
Der Spielschein ist auf eine Person aus der Tipgemeinschaft ausgestellt.

Wie verhält es sich steuerrechtlich, wenn der Gewinn geteilt wird.
In Fall b könnte das Finanzamt vielleicht eine Schenkung vermuten?

Fragt sich

Gandalf

Hi,

Fall a)
Der Spielschein ist anonym

Fall b)
Der Spielschein ist auf eine Person aus der Tipgemeinschaft
ausgestellt.

also im realen Leben wird das dann ja so laufen :wink:

In Fall a) gibt sich der Lottoscheininhaber als alleiniger Spieler aus und kassiert die 21 Millionen und verschwindet in die Karibik …

Fall b) dto. nur einfacher …

Von daher sollte wohl besser die „Tippgemeinschaft X“ auf dem Schein stehen …

Achso, ja die Frage … Meiner Meinung nach muss man Gewinne aus Glückspielen nicht versteuern, auch nicht, wenn sie wie angedacht aufgeteilt werden.

Gruss
norsemanna

Hi !

In beiden Fällen wird zivilrechtlich eine GbR gegründet. Im zweiten Fall tritt ein Vertreter im eigenen Namen nach außen hin auf.

In jedem Fall steht der Lottogewinn der GbR zu und die Verteilung, auch wenn sie von dem Vertreter vorgenommen wird, ist nicht als Schenkung zu würdigen. Durch die Verteilung eines Geldbetrages wird also keine Steuer ausgelöst.

Etwas anderes könnte möglicherweise gelten, wenn es sich bei dem Gewinn um ein Grundstück handelt. Hier könnte möglicherweise Grunderwerbsteuer anfallen (wenn einige ihren Anteil „abgeben“). Dies dürfte aber wohl mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun haben.

BARUL76

.

Dankääää
Hallo,

danke für die Anwort, dann können wir ja weiter auf den Jakobstopf hoffen, ohne Steuern fürchten zu müssen :wink:

Gandalf