Tippfehler in der Rechnung

Hallo an die Experten!

Angenommen, jemand hat eine Rechnung verschickt, in der ein Tippfehler war (so was wie 7x30= 310). Dieser Tippfehler hat sich aber weder auf die Gesamtsumme des Nettobetrages noch auf die Gesamtsumme des Bruttobetrages ausgewirkt, diese Summen waren korrekt.

7 Tage später erhält dieser Mensch nun die Aufforderung eine neue Rechnung zu schicken in der dieser Tippfehler korrigiert ist.
Die korrigierte Rechnung wird dann also, wenn der Mensch sie dann am Freitag losschicken würde, den Posteingagnsstempel vom Montag, dem 11.02. haben.
Und ab dann erst wird wieder auf das Zahlungsziel des Auftraggebers von 30 Tagen hingearbeitet.
Das heißt in der Gesamtzeit, alles um 11 Tage verschoben.

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, weiß das vielleicht jemand?
Gesamtnetto- wie Bruttosumme sowie Stundenzahl waren doch korrekt.

Wäre für eine hilfreiche Antwort dankbar, Son-ja

Gesamtnetto- wie Bruttosumme sowie Stundenzahl waren doch
korrekt.

Dennoch hat der Rechnungsgegenstand auch korrekt zu sein. Der Anspruch des Rechnungsempfängers ist berechtigt. Über den verschobenen Zahlungszeitraum könnte man streiten, da sich für den Schuldner kein anderer Zahlbetrag ergibt.

Aber wegen der 11 Tage soll das mal egal sein. Hauptsache er zahlt überhaupt.

Aber wegen der 11 Tage soll das mal egal sein. Hauptsache er
zahlt überhaupt.

Hoch na ja … Du kennst die Summe nicht.
Ich frage mich da auch, wofür ich überhaupt ein Zahlungsziel setze …
Danke Dir trotzdem für Deine Antwort.

Viele Grüße, Son-ja

Abend!

Aber wegen der 11 Tage soll das mal egal sein. Hauptsache er
zahlt überhaupt.

Hoch na ja … Du kennst die Summe nicht.
Ich frage mich da auch, wofür ich überhaupt ein Zahlungsziel
setze …

Von einem anderen Brett wissen wir aber nu das sowieso der
Rechnungsempfänger zahlt wie er es mag, was regst du dich also auf.

Schicke demnächst eine Rechnung mit 14 Tage Zahlungsziel und mahne
sofort nach den 14 Tagen falls du keinen Zahlungseingang hast.

Das trauste dich auch nicht oder…?

Gruß
Stefan